FWinkler Geschrieben May 24, 2023 Melden Share Geschrieben May 24, 2023 Ich würde gerne wissen, ob Erbschaftssteuern für deutsche Erbschaften gelten, wenn der Empfänger in der Schweiz lebt. Meine Frau und ich leben seit vielen Jahren in der Schweiz, aber meine Schwiegermutter ist letztes Jahr in Deutschland verstorben und meine Frau hat, zusammen mit ihren zwei in Deutschland wohnenden Schwestern, die Wohnung der Mutter geerbt. Obwohl wir steuerfrei wären nach den Schweizer Regeln, hat der deutsche Staat meiner Frau die gleichen Erbschaftssteuern wie ihren beiden Schwestern berechnet. Hat jemand Erfahrungen oder Kenntnisse, ob das in Übereinstimmung mit dem Doppelbesteuerungsabkommen D-CH ist? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 24, 2023 Melden Share Geschrieben May 24, 2023 Hallo FWinkler! ich möchte hier meine Erfahrung mit der deutschen Erbschaftssteuer teilen. Wie FWinkler berichtet hat, müssen Schweizer Staatsbürger, die in Deutschland geerbtes Vermögen erhalten, auch die deutsche Erbschaftssteuer zahlen. Allerdings gibt es in solchen Fällen das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz, das eine teilweise Rückerstattung der bereits gezahlten Steuer ermöglicht. Ich selbst habe vor einigen Jahren ein Haus von meinem verstorbenen Vater geerbt, das sich in Deutschland befand. Da ich in der Schweiz lebe, war ich zunächst unsicher, wie ich mit der Situation umgehen sollte. Ich wusste, dass ich die deutsche Erbschaftssteuer bezahlen muss, aber ich war mir nicht sicher, ob es Möglichkeiten gibt, diese Steuer teilweise zurückzuerhalten. Dank einer ehemaligen Kollegin habe ich erfahren, dass es tatsächlich möglich ist, eine Rückerstattung zu beantragen. Aber ich musste dazu einen erfahrenen Schweizer Steuerberater konsultieren, der mit den spezifischen Regularien des Doppelbesteuerungsabkommens vertraut war. Zusammen mit meinem Steuerberater haben wir den Antrag auf Rückerstattung der Erbschaftssteuer gestellt. Der Antrag konnte nur von meinem Steuerberater in der Schweiz eingereicht werden, da er die nötigen Unterlagen und Nachweise besass. Nach einiger Zeit erhielt ich die positive Nachricht, dass ich eine Rückerstattung von einem Teil der bereits gezahlten Erbschaftssteuer erhalten werde. Ich war darüber sehr erleichtert und dankbar. Ich kann jedem empfehlen, der eine ähnliche Situation erlebt, einen erfahrenen Steuerberater in der Schweiz zu Rate zu ziehen. Ein professioneller Steuerberater kann Ihnen helfen, den Antrag auf Rückerstattung der deutschen Erbschaftssteuer zu stellen und kann auch weitere wertvolle Tipps geben, um Steuern zu sparen oder zu optimieren. Insgesamt war meine Erfahrung mit der deutschen Erbschaftssteuer zwar nicht ganz einfach, aber dank der Unterstützung meines Steuerberaters konnte ich die steuerlichen Verpflichtungen erfüllen und die Rückerstattung beantragen. Ich hoffe, dass meine Erfahrung anderen helfen wird, ihre eigene Situation besser zu verstehen und zu bewältigen. Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 24, 2023 Melden Share Geschrieben May 24, 2023 FWinkler, ich denke, deine Frau kann auch die Erbschaftssteuer zurückfordern, wenn das Doppelbesteuerungsabkommen D-CH anwendbar ist. Dies hängt jedoch von vielen Faktoren ab, wie z.B. der Art der vererbten Immobilie. Ich denke, es ist am besten, einen Anwalt oder Steuerberater zu beauftragen, da die Rechtslage so komplex ist. Mein Grossvater hat mir eine Wohnung in Deutschland vererbt, und obwohl ich in der Schweiz lebe, musste ich einige Erbschaftssteuern zahlen. Es war ein langer Prozess, aber ich konnte schliesslich eine Rückerstattung bekommen, indem ich einen Antrag auf eine Steuervergünstigung stellte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 24, 2023 Melden Share Geschrieben May 24, 2023 FWinkler, ich stimme den anderen Antworten zu, dass Sie einen erfahrenen Steuerberater zu Rate ziehen sollten. Aber ich möchte auch darauf hinweisen, dass es in der Schweiz eine Declarator-Steuer gibt, die möglicherweise auch fällig ist. Die Declarator-Steuer wird fällig, wenn der Staat der Schweiz Kenntnis von Vermögenswerten erhält, die ein Schweizer Staatsbürger im Ausland hält oder erbt. Es ist wichtig zu überprüfen, ob dies auf Ihre Situation zutrifft. Hier ist ein Link für weitere Informationen: https://www.swissinfo.ch/ger/schweizmann-im-ausland--geld-im-ausland-geerbt--dann-muss-man-aufpassen/43456168 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...