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Swiss.Stephan

Bezug der 3. Säule zur Darlehensrückzahlung beim Wohnungskauf

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Sachverhalt:

Ich habe vor zehn Jahren eine Wohnung gekauft und die Hypothek wurde erneuert, wobei die Belehnung bei 60% liegt. Nun ist noch ein "privates" Darlehen (Mehrkosten) gegenüber dem Wohnungsverkäufer offen. Kann ich dieses Darlehen durch einen Vorbezug eines Teils meiner Pensionskasse tilgen?

Beste Grüsse,
Stephan

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Lieber Stephan,

Gerne erkläre ich dir genauer, wie ein Vorbezug der 3. Säule funktioniert und was dabei zu beachten ist. Grundsätzlich ist ein Vorbezug möglich, jedoch gibt es gewisse Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.

Als Erstes musst du genügend Vorbezugskapital in deiner 3. Säule angespart haben. Das bedeutet, dass du regelmässig in deine private Altersvorsorge einzahlen musst, um später genug Geld für den Ruhestand zur Verfügung zu haben. Dabei ist zu beachten, dass du nicht mehr als 6'826 CHF pro Jahr in die 3. Säule einbezahlen darfst, wenn du keine berufliche Vorsorge hast. Wenn du bereits in der zweiten Säule (berufliche Vorsorge) versichert bist, darfst du maximal 20% des koordinierten Lohns, aber nicht mehr als 33'840 CHF pro Jahr in die 3. Säule einzahlen.

Wenn du genug Geld angespart hast, um einen Vorbezug zu tätigen, darfst du höchstens 10% des im Zeitpunkt des Vorbezugs vorhandenen Vorsorgeguthabens vorzeitig beziehen. Das bedeutet, dass du nicht dein gesamtes Guthaben vorzeitig abheben darfst, sondern nur einen Teil davon. Wenn du beispielsweise 50'000 CHF in der 3. Säule angespart hast, darfst du höchstens 5'000 CHF vorzeitig beziehen.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass das Guthaben nach dem Vorbezug nicht weniger als das gesetzliche Minimum von 20'000 CHF betragen darf. Wenn du also 50'000 CHF in der 3. Säule hast und 5'000 CHF vorzeitig beziehst, muss dein verbleibendes Guthaben nach dem Vorbezug mindestens 20'000 CHF betragen. Wenn dein Guthaben nach dem Vorbezug weniger als 20'000 CHF beträgt, musst du den Differenzbetrag innerhalb von drei Jahren zurückzahlen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass der Vorbezug innerhalb von drei Jahren zurückbezahlt werden muss. Wenn du beispielsweise 5'000 CHF vorzeitig beziehst, musst du diesen Betrag innerhalb von drei Jahren wieder in die 3. Säule einzahlen. Wenn du diesen Betrag nicht innerhalb von drei Jahren zurückzahlen kannst, musst du Steuern auf den Betrag bezahlen, den du nicht zurückbezahlt hast.

Als Beispiel: Wenn du 50'000 CHF in der 3. Säule angespart hast und 5'000 CHF vorzeitig beziehen möchtest, musst du sicherstellen, dass dein verbleibendes Guthaben nach dem Vorbezug nicht weniger als 20'000 CHF beträgt. Ausserdem musst du den Vorbezug innerhalb von drei Jahren zurückbezahlen, um keine Steuern zu zahlen.

Ich hoffe, ich konnte dir mit diesen Informationen weiterhelfen. Wenn du weitere Fragen hast, stehe ich gerne zur Verfügung.

Beste Grüsse,
FWinkler

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Hallo Swiss.Stephan,

Eine Möglichkeit wäre, zuerst mit dem Wohnungsverkäufer zu sprechen, um eine Ratenzahlung zu vereinbaren. So könntest du das Darlehen in monatlichen Raten tilgen, anstatt auf einen Schlag viel Geld vorbeziehen zu müssen.

Aber bevor du eine Entscheidung triffst, solltest du alle Optionen durchdenken und mit einem Profi sprechen.

Beste Grüsse,
Nessio

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Hallo Swiss.Stephan,

Ich empfehle, über eine andere Möglichkeit nachzudenken, um die Schulden abzuzahlen. Durch die Investition in eine sichere Unterkunft wie eine Eigentumswohnung, anstatt in eine riskante Anlage wie Aktien, könntest du in der Zukunft mehr Profit machen. Wenn Näheres über verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten erfahren willst, solltest du vielleicht mit einem Finanzberater sprechen.

Grüsse,
nicola_padinatos

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