nicola_padinatos Geschrieben May 24, 2023 Melden Share Geschrieben May 24, 2023 Grüezi miteinander, ich habe im März 2019 mein Haus bezogen und war nach meiner Bauabrechnung immer noch im Plus. Da wir das Geld immer noch für unsere Liegenschaft oder für die Amortisation verwenden konnten, wurde unser Baukredit im August 2019 in ein Baukonto umgewandelt. Leider bin ich mir unsicher, ob ich das Geld immer noch in meiner Steuererklärung erfassen muss. Die gezahlten Hypozinsen habe ich bereits angegeben, aber was ist mit dem Geld auf dem Baukonto? Falls ich es in meiner Steuererklärung erfassen muss, wo sollte ich es eintragen? Vielen Dank im Voraus! Viele Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 24, 2023 Melden Share Geschrieben May 24, 2023 Hallo Nicola, Wenn Sie Bau- oder Renovierungsarbeiten an Ihrer Immobilie durchgeführt haben, ist es wichtig, das Geld, das Sie dafür ausgegeben haben, in Ihrer Steuererklärung anzugeben. Es gibt zwei mögliche Positionen, wo Sie die Kosten eintragen können: Weitere Vermögenswerte: Hier tragen Sie die Kosten als Vermögenswert ein. Das bedeutet, dass Sie den Wert der Investition als Teil Ihres Vermögens ausweisen. Diese Angabe kann zum Beispiel bei einer späteren Veräusserung der Immobilie relevant sein. Steuern vom Eigenmietwert: Diese Kategorie ist nur relevant, wenn Sie den Eigenmietwert deklarieren. Dabei handelt es sich um die fiktive Miete, die Sie als Eigentümer*in zahlen müssten, wenn Sie selbst in der Immobilie wohnen würden. Durch die Deklaration des Eigenmietwerts wird eine fiktive Mieteinnahme angenommen, auf die Steuern gezahlt werden müssen. Die Kosten für Bau- und Renovierungsarbeiten mindern in diesem Fall die zu zahlenden Steuern. Um Ihnen ein Beispiel zu geben: Angenommen, Sie haben 20.000 CHF für den Umbau eines Zimmers in Ihrem Haus ausgegeben. Wenn Sie diese Kosten unter "Weitere Vermögenswerte" eintragen, wird der Wert Ihrer Immobilie um 20.000 CHF erhöht. Das kann sich später bei einer Veräusserung Ihrer Immobilie positiv auswirken, da der Verkaufspreis entsprechend höher ausfällt. Wenn Sie die Kosten unter "Steuern vom Eigenmietwert" eintragen, mindern die Kosten die Steuern, die Sie auf die fiktiven Mieteinnahmen zahlen müssten. Ich hoffe, ich konnte Ihnen bei Ihrer Steuererklärung helfen. Bitte zögern Sie nicht, weitere Fragen zu stellen, wenn Sie welche haben. Herzliche Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 24, 2023 Melden Share Geschrieben May 24, 2023 Guten Tag Nicola, wenn Sie unsicher sind, ob und wo Sie das Guthaben auf Ihrem Baukonto in Ihrer Steuererklärung angeben sollen, ist es am besten, sich direkt an Ihren Steuerberater zu wenden. Zu den Anlagevermögen wie Ihrem Baukonto gibt es einige Vorschriften, die in Ihrem speziellen Fall berücksichtigt werden müssen. Ich empfehle Ihnen, Ihren Steuerberater oder das lokale Steueramt für weitere Beratung und Unterstützung zu kontaktieren. Beste Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 24, 2023 Melden Share Geschrieben May 24, 2023 Hallo zusammen,eine Sache, die Sie beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärungen beachten sollten, ist, dass das Geld, das Sie für Ihre amortisierte Hypothek verwenden, steuerlich absetzbar ist. Wenn Sie zum Beispiel einen Hypothekarkredit von 600.000 CHF haben und 250.000 CHF davon amortisiert haben, können Sie die Zinsen, die auf die restlichen 350.000 CHF anfallen, von Ihrer Steuer abziehen.Ich empfehle Ihnen, sich eingehend mit den Regeln für die Steuerabzüge vertraut zu machen, um sicherzustellen, dass Sie alle relevanten Ausgaben abziehen.Ich hoffe, das hilft!Freundliche Grüsse,FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...