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Swiss.Stephan

Tipps zum Kauf und Wiederverkauf von Immobilien als Einzelfirma oder GmbH

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Ich überlege mir Immobilien zu kaufen und diese beleihen zu lassen, um sie danach gewinnbringend weiterzuverkaufen. Aber wie werden die Nebenkosten geregelt? Normalerweise würde man folgendes zahlen:

  • Handänderungssteuer
  • Grundbuchgebühren
  • Notar
  • Grundstückgewinnsteuer

Grundsätzlich zahlt der Verkäufer die Grundstückgewinnsteuer. Wenn ich das Haus nach drei Monaten weiterverkaufe, fallen in dieser kurzen Zeit keine weiteren Gebühren an. Aber was ist mit den anderen Positionen? Normalerweise würde man diese Kosten 50/50 teilen. Doch falls ich gleich wieder verkaufe, müsste ich diese Gebühren doppelt zahlen oder gibt es Ausnahmeregelungen?

Stephan

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Hallo Stephan,

Ich finde es klasse, dass du überlegst, eine Immobilie zu kaufen. Es ist jedoch wichtig, dass du dir im Voraus über die Kosten im Klaren bist, die beim Verkauf anfallen.

Laut meiner Erfahrung können die Handänderungssteuer, die Grundbuchgebühren und die Notarkosten zusammen etwa 2-2,5 % des Verkaufspreises ausmachen. Diese Kosten variieren jedoch von Kanton zu Kanton und können auch je nach Immobilie unterschiedlich sein.

In einigen Kantonen gibt es auch eine Grundstückgewinnsteuer, die bei einem Verkauf anfällt. In der Regel wird diese Steuer erhoben, wenn der Besitzer weniger als fünf Jahre im Besitz des Grundstücks war. Die Höhe der Steuer hängt vom Verkaufspreis, dem Zeitraum des Besitzes und dem Kanton ab. Es ist daher wichtig, dass du dich im Voraus erkundigst, ob in deinem Kanton eine solche Steuer vorhanden ist und wie hoch sie ist.

Um jedoch bestimmte Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen zu können, empfehle ich dir auch, dass du deine Absichten, die Immobilie zu verkaufen, direkt beim Kauf mit dem Verkäufer besprichst. Es kann zum Beispiel sein, dass du von der Grundstückgewinnsteuer befreit bist, wenn du die Immobilie als Hauptwohnsitz nutzt oder wenn du beabsichtigst, das Geld in eine andere Immobilie zu investieren. Auch dies hängt vom Kanton ab und du solltest dich im Voraus gut informieren.

Ich hoffe, dass ich dir mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und wünsche dir viel Erfolg bei deiner Immobiliensuche.

Gruss, Nessio

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Hi Stephan!

Die Kosten, die Du nanntest, teilt man 50/50, aber im Allgemeinen werden diese Kosten bei einem Kaufvertrag bereits berücksichtigt. Wenn Du also das Haus innerhalb von einem Jahr verkaufst, müsstest Du im Grunde genommen einen Teil der Kosten erstatten. Aber der Verkäufer könnte die Abgabe gegebenenfalls reduzieren. Um auf Nummer sicher zu gehen, solltest Du Dich bestenfalls an einen Anwalt oder einen Immobilienmakler wenden.

Liebe Grüsse,

FWinkler

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Hallo Stephan!

Zusätzlich zu den Kosten, die Du bereits erwähnt hast, solltest Du auch die Mehrwertsteuer (MwSt.) miteinberechnen, falls Du ein Haus als Firma kaufst. Sobald ein Unternehmen ein Haus kauft, muss MwSt. auf den Kaufpreis gezahlt werden, aber das Unternehmen kann die MwSt. auch zurückerstatten lassen. Wenn das Haus allerdings innerhalb von 20 Jahren nach dem Kauf weiterverkauft wird, muss das Unternehmen die erhaltene MwSt. an den Staat abgeben. Du solltest also im Voraus abwägen, ob es für Dich als Einzelfirma oder GmbH sinnvoller ist, eine Mehrwertsteuerpflicht in Kauf zu nehmen.

Grüsse, 

Nicola

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