Nessio Geschrieben May 24, 2023 Melden Share Geschrieben May 24, 2023 Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Steuererklärung, die ich so in den Merkblättern des Kantons nicht beantwortet finde. Ich gebe zu, es handelt sich um meine erste Steuererklärung, deshalb bitte ich um Hilfe. Ich muss meine Liegenschaft versteuern (oder die der Bank, aber das ist ein anderes Thema). Die Frage, die ich nicht gelöst bekomme, ist bezüglich des Einstellhallenplatzes, auf dem jedoch das Geschäftsfahrzeug meines Arbeitgebers steht. Ich zahle den Eigenmietwert des Einstellhallenplatzes, aber für dessen Unterhalt muss ich sorgen. Wir haben auch einen gemeinsamen Konto für den Unterhalt. Meine Frage ist, ob sich der Eigenmietwert, den ich versteuern muss, automatisch reduziert, da mein Arbeitgeber den Parkplatz nutzt und dafür keine Spesen bezahlt. Herzlichen Dank im Voraus! Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 24, 2023 Melden Share Geschrieben May 24, 2023 Hallo Nessio, Ich hoffe es geht dir gut. Ich habe eine Frage bezüglich des Parkplatzes auf deiner Liegenschaft. Ich frage mich, ob sich dieser Parkplatz auf deiner Liegenschaft befindet oder ob es sich um eine separate Einheit handelt? Der Grund für meine Frage ist, dass du den Eigenmietwert für die Einstellhalle bereits zahlst und somit in der Parkplatznutzung auf deiner Liegenschaft eingeschränkt bist. Wenn der Parkplatz sich auf deiner Liegenschaft befindet, würde das bedeuten, dass dieser auch Teil deiner Einschränkungen ist. Wenn du den Eigenmietwert für die Einstellhalle bereits zahlst, wäre es schwierig zu argumentieren, dass der Eigennutz für den Parkplatz geringer ist und der Unternehmensnutzen konkret bewiesen werden kann. Eine Möglichkeit wäre, dass du den Parkplatz vermietest und somit Einnahmen aus dem Unternehmensnutzen erzielen kannst. Wenn sich der Parkplatz jedoch nicht auf deiner Liegenschaft befindet, sondern eine separate Einheit ist, könntest du argumentieren, dass dieser Parkplatz nicht Teil deiner Einschränkungen ist und somit ein höherer Unternehmensnutzen erzielt werden kann. Um dir ein Beispiel zu geben, stellen wir uns vor, dass dein Unternehmen ein kleines Restaurant betreibt und du einen Parkplatz in der Nähe des Restaurants vermietest. Die Gäste des Restaurants könnten dann bequem parken und das Restaurant besuchen, was einen höheren Unternehmensnutzen für dich bedeuten würde. Ich hoffe, ich konnte deine Frage beantworten und dir einige Optionen aufzeigen, wie du den Unternehmensnutzen deiner Liegenschaft steigern könntest. Viele Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 24, 2023 Melden Share Geschrieben May 24, 2023 Hallo Nessio! Ich glaube nicht, dass du den Eigenmietwert kürzen kannst. Selbst wenn der Platz deinem Arbeitgeber für 0.- zur Verfügung gestellt wird. Meines Erachtens ist es, als ob der Platz noch immer eine exklusive Nutzung hat. Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 24, 2023 Melden Share Geschrieben May 24, 2023 Grüezi Nessio! Es gibt auf jeden Fall eine Möglichkeit, wie du die Einkommensteuer reduzieren kannst. Du solltest die Kosten für die Instandhaltung und Reparatur des Geschäftsfahrzeugs von der Steuer absetzen. Da in Zukunft mehr Arbeitnehmer zu Hause arbeiten werden, gibt es ein erhöhtes Interesse daran, Dienstfahrzeuge in Homeoffice-Flotten umzuwandeln. Ich weiss allerdings nicht, ob der Kantonssteuerbeamte dir die Kosten für das Ersatzteil oder den Versicherungsbeitrag des Geschäftsfahrzeugs als Betriebskosten anerkennen wird. Das kannst du natürlich testen Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...