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FWinkler

Schaden am Grill durch Sturm - Anspruch bei Versicherung?

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Hausratversicherung und Gebäudeversicherung - wo liegt der Unterschied?

Diese Frage stellt sich oft nach einem Sturmschaden an beweglichen Sachen wie zum Beispiel einem Grill. Doch die Antwort ist simpel: Während die Hausratversicherung vor allem auf bewegliche Gegenstände im Haus fokussiert, deckt die Gebäudeversicherung in erster Linie Schäden an der Immobilie und dem Grundstück ab.

Doch es gibt Ausnahmen. Wie die Art des Eigentums, die Grundstücksqualität oder die Versicherungstarife. Denn je nach Art des Objekts kann es sein, dass der Fokus der Versicherung anders liegt. So kann es vorkommen, dass eine Hausratversicherung auch Schäden an der Immobilie abdeckt, wenn sie zum Beispiel einem Mieter gehört.

Ein Beispiel aus der Praxis:

Ein Mieter hat einen gemieteten Grill auf dem Balkon stehen. Durch einen Sturm wird der Grill umgeworfen und beschädigt dabei das Balkongeländer, welches dem Eigentümer der Immobilie gehört. Wer haftet nun für den entstandenen Schaden?

In diesem Fall ist der Mieter nicht haftbar zu machen, da er eine Hausratversicherung hat, die Sturmschäden an beweglichen Gegenständen abdeckt. Der Eigentümer kann jedoch den Schaden über seine Gebäudeversicherung regulieren lassen.

Wie geht man in einem solchen Fall vor?

Die erste Massnahme sollte in jedem Fall sein, sich bei der Versicherung zu melden und den Schaden zu melden. Hier ist es wichtig, dass man alle relevanten Informationen und Beweise sammelt. Dazu zählen auch Fotos vom beschädigten Grill oder dem Balkongeländer.

Im Anschluss wird die Versicherung den Schaden begutachten und entscheiden, welche Versicherung für den Schaden aufkommen muss.

Fazit:

Obwohl Hausratversicherungen in erster Linie für bewegliche Gegenstände im Haus gedacht sind, können sie unter bestimmten Umständen auch Schäden an der Immobilie abdecken. Doch in der Regel sollte immer die Gebäudeversicherung für Schäden an der Immobilie aufkommen. In jedem Fall ist es wichtig, sich bei der Versicherung zu melden und den Schaden zu dokumentieren.

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Hey FWinkler,

ich arbeite in der Versicherungsbranche. Sturmschäden an grill und Gartenmöbeln sind normalerweise über Ihre Hausratversicherung abgedeckt. Es sei denn, Sie haben spezielle Zusatzoptionen oder sind in einer schwierigen Gegend, die ungünstig für Stürme sind, kann es schwierig sein, den Anspruch geltend zu machen.

Ich würde auch vorschlagen, dass Sie einen Antrag bei Ihrer Versicherung einreichen. Es ist besser, Sie haben den Anspruch und brauchen ihn nicht, als wenn Sie ihn brauchen und ihn nicht haben. ☺

Stephan

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Hi FWinkler,

Wenn ich mir ein Ersatzgerät von derselben Firma kaufen müsste, würde ich überlegen, ob es in Ordnung ist, ein gebrauchtes oder gebrauchtes Gerät zu kaufen. In diesem Fall kann man das Ersatzteil erschwinglich erwerben und sparen.

Ich würde Ihnen auch sagen, dass Sie überprüfen sollten, ob es nach dem Unwetter Beschädigungen an Ihrem Haus gibt. Manchmal fallen Ziegel oder Dachpfannen herunter, die man nicht sofort sieht.

Nessio

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