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FWinkler

Probleme mit Architekt: Wer muss die Kosten tragen?

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Grüezi zusammen,

ich hatte ein Architekturbüro beauftragt, die Renovierung meines Einfamilienhauses durchzuführen, wozu auch ein zweigeschossiger Anbau gehört. Der Architekt stellte seine Arbeit jedoch irgendwo zwischen Vorprojekt und Baueingabe ein, weil es kleinere Unstimmigkeiten bei der Sanierung der Kanalisation gab. Der schriftliche Vertrag lag noch nicht vor, aber das Vorprojekt hatte bereits begonnen.

Als ich dem Architekten dann einige Wochen später das Ergebnis der Klärung mit dem zuständigen Amt mitteilte, kam die Information, dass ich ihn und seine Arbeit als Architekt nicht wertschätzen würde und ihm die Zusammenarbeit mit mir wie ein Zweikampf vorkomme. Er wolle nicht mehr mit mir zusammenarbeiten und würde in den nächsten Tagen die Rechnung schicken. Dabei gab es keine Vorgeschichte oder bösen Worte zwischen uns.

Ich muss nun einen neuen Architekten suchen und Kosten für vier Monate Miete und Hypothekarzins zahlen. Müssen wir den Architekten bezahlen, obwohl er das Projekt einfach abgebrochen hat? Oder steht uns der Anspruch auf Schadensersatz zu?

Ich warte auf eure Antworten.

Liebe Grüsse,

FWinkler

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Es ist wirklich schade zu hören, dass dein Architekt die Arbeit ohne Angabe von Gründen abgebrochen hat. Das ist ein unprofessionelles Verhalten und sollte nicht geduldet werden. In der Schweiz besteht grundsätzlich eine Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Treue im Vertragsverhältnis, aber in deinem Fall war der Vertrag anscheinend noch nicht unterzeichnet worden, was die Sache schwieriger macht.

Allerdings ist es wichtig, dass du nachweisen kannst, dass der Architekt ohne rechtmässigen Grund die Arbeit eingestellt hat. Du solltest ihn daher darauf hinweisen und ihn auffordern, Nachweise zu erbringen. Wenn er keine angemessene Erklärung für sein Verhalten hat, könntest du möglicherweise Schadensersatz fordern.

Ich hatte einmal einen ähnlichen Fall erlebt. Nach einem Treffen mit einem Architekten hatten wir eine mündliche Vereinbarung getroffen, aber es kam nie zu einer schriftlichen Vereinbarung. Der Architekt begann jedoch mit der Arbeit, bevor wir den Vertrag unterzeichnet hatten. Als ich mich schliesslich dazu entschloss, einen anderen Architekten zu engagieren, stellte der erste Architekt eine Rechnung in Höhe von CHF 20'000,00 für die erbrachte Arbeitsleistung aus.

Da ich jedoch nachweisen konnte, dass der Architekt ohne den unterzeichneten Vertrag begonnen hatte, musste ich die Rechnung nicht begleichen. Es ist wichtig, dass du dich vor solchen Fällen schützt, indem du sicherstellst, dass immer ein unterzeichneter Vertrag vorliegt, bevor mit der Arbeit begonnen wird.

Ich hoffe, diese Erfahrung kann dir helfen, eine Lösung zu finden. Es ist wichtig, dass du dich nicht unter Druck setzen lässt und auf deine Rechte beharrst.

Viel Erfolg!

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Hey FWinkler,

Ich finde es unnötig, dass der Architekt einen solchen Schritt geht, besonders da ihr ja zu keinerlei Differenzen gekommen seid. Obwohl eine rechtliche Verbindlichkeit fehlt, kannst du Schadenersatzansprüche prüfen, sofern diese Geltendmachung im Kausalzusammenhang zum Handeln des Architekten steht. Das heisst, wenn du nachweisen kannst, dass aufgrund seines Verhaltens und damit verbundenen Unannehmlichkeiten ein Schaden entstanden ist, kann der Anspruch auf Schadenersatz geprüft werden.

Dennoch solltest du mit dem Architekten sprechen, um ihn daran zu erinnern, wie viel Arbeit ihr bereits in das Projekt gesteckt habt, und sich nochmals um eine Einigung bemühen.

Ich hoffe, das beste für dich.

Nicola

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Hallo FWinkler,

Es kann sehr enttäuschend sein, wenn eine vermeintlich gute Zusammenarbeit plötzlich endet. Vielleicht solltest du aber auch überlegen, ob nicht auch du etwas zur Situation beigetragen hast. Hast du dem Architekten vielleicht unklare Zielvorgaben gegeben oder Änderungen in letzter Minute? Vielleicht hat er sich dadurch überfordert gefühlt und diesen Schritt unternommen. In jedem Fall sollte man das Verhalten des anderen nicht persönlich nehmen, sondern kühlen Kopf bewahren und vernünftig miteinander umgehen.

Ich hoffe, du findest bald eine gute Lösung.

Stephan

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