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Swiss.Stephan

Grenzbebauung und das Näherbaurecht für Sichtschutzwände

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Grüezi zusammen!

Mein Nachbar hat ohne Baubewilligung eine Sichtschutzwand genau an der Grenze gebaut. Die Gemeinde hat ihm nun erläutert, dass er diese entfernen muss. Einzige Möglichkeit damit er sie stehen lassen kann wäre, dass ich ihm ein objektbezogenes Grenzbaurecht erteile welches in meinem Grundbuch eingetragen wird.

Grundsätzlich bin ich an einer guten Nachbarschaft interessiert und wir kommen bisher auch sehr gut miteinander aus. Er hat mich damals vor dem Bau gefragt, ob es für mich ok wäre, was ich ihm mündlich auch zugesagt habe. Allerdings möchte ich keine Dienstbarkeit in meinem Grundbuch haben. Nun stellt sich bei mir einige Fragen, die mir hoffentlich jemand beantworten kann.

  • Kann man die Wertminderung durch so einen Eintrag im Grundbuch beziffern?
  • An wen kann ich mich wenden, der mir hier die Wertminderung aufzeigen kann?
  • Habe ich einen Nachteil, wenn ich eine neue Hypothek beantrage?
  • Habe ich einen Nachteil bei einem allfälligen Verkauf?
  • Bei einer Bank habe ich gelesen, dass sie keine Hypothek gibt, wenn ein Nutzniessungsrecht im Grundbuch ist. (Ist das Nähebaurecht eine Nutzniessung?)

Ich danke euch im Voraus für eure Antworten.

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Hallo Stephan,

Es tut mir leid zu hören, dass dein Nachbar ohne Baubewilligung gebaut hat und seine Konstruktion weniger als 50 Zentimeter von deiner Grenze entfernt ist. Aber wie es scheint, wird das gesetzliche Näherbaurecht in deinem Fall greifen. Das bedeutet, dass dein Nachbar dazu verpflichtet werden kann, das Gebäude abzureissen, wenn er keine Baubewilligung hat.

Eine Ausnahme kann gemacht werden, wenn du ihm das baurechtliche Grenzbaurecht erteilst. Das gibt deinem Nachbarn das Recht, sein Gebäude direkt an deiner Grenze zu errichten. Aber soweit ich verstehe, bist du nicht bereit, ihn zu unterstützen. Was die Wertminderung angeht, kann sie durchaus beziffert werden.

Es gibt viele Faktoren, die sich auf die Höhe des Betrags auswirken können. Zum Beispiel die Qualität der Gebäude, die Grösse und der Standort des Grundstücks und die Dauer der Einschränkung durch das Näherbaurecht. Ich hatte ein ähnliches Problem mit meinem Nachbarn.

Wir konnten eine Einigung erzielen, indem wir den Betrag der Wertminderung schätzten. Daraufhin haben wir uns auf eine Vertragsstrafe geeinigt, die er zahlen würde, wenn er das Gebäude länger als vereinbart stehen lässt. Du könntest einen Schätzer beauftragen, um den Wert deines Grundstücks vor und nach der Wertminderung zu ermitteln. Das würde dir helfen, den Gesamtbetrag für die Wertminderung zu bestimmen und eine Einigung mit deinem Nachbarn zu finden.

Was deine Hypothek betrifft, solltest du keine Probleme haben, sie zu beantragen. Das Näherbaurecht hat kein direktes Einfluss auf die Hypothek. Dein Grundstück bleibt sicherlich als Kreditsicherheit gültig. Daher solltest du dir keine Sorgen machen.

Zu deiner letzten Frage: Eine Nutzniessung gibt einer Person das Recht, das Grundstück einer anderen Person zu nutzen, ohne Eigentümer des Grundstücks zu sein. Ein beschränktes Nutzungsrecht ist legitim, wenn es nur einen geringen Einfluss auf das Eigeninteresse des Nutzniessers hat. Bei einem Näherbaurecht kann dein Nachbar jedoch sein Gebäude direkt an deiner Grenze errichten, was einen erheblichen Einfluss auf deine Eigentumsrechte hat. Daher ist das Näherbaurecht eine erhebliche Einschränkung deiner Rechte als Eigentümer.

Ich hoffe, meine Informationen haben dir weitergeholfen. Bitte zögere nicht, mich zu kontaktieren, falls du weitere Fragen hast.

Mit freundlichen Grüssen,

FWinkler

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Hi Stephan!

Ich würde vorschlagen, dass du dich noch einmal mit deinem Nachbarn zusammensetzt und ihm erklärst, warum du kein Grenzbaurecht erteilen möchtest. Versuche, eine Einigung zu erzielen, die für beide Seiten akzeptabel ist. Es wäre traurig, wenn ein kleines Problem wie dieses zu einem grossen Nachbarschaftsstreit führen würde.

Wenn eine Einigung nicht möglich ist, dann kannst du dem Nachbarn eine Nutzungsbeschränkung auferlegen. Indem du ihm eine schriftliche Erklärung gibst, dass er die Sichtschutzwand auf eigene Kosten abreissen wird, wenn er die Beschränkung verletzt, gibt er dir als Eigentümer ein gewisses Mass an Kontrolle zurück.

Auch wenn es keine perfekte Lösung gibt, denke ich, dass dies ein guter Weg ist, um ein friedliches Zusammenleben mit deinem Nachbarn zu ermöglichen.

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Hallo Stephan,

Ich hatte kürzlich ein ähnliches Problem mit meinem Nachbarn. Wie du, wollte ich auch keine gültige Dienstbarkeit auf meinem Grundstück im Zusammenhang mit der Grenzbebauung. Ein Experte für Immobilienrecht erklärte mir jedoch, dass das Näherbaurecht das grundsätzliche Recht des Eigentümers auf ungestörtes Eigentum modifiziert.

Das Recht des Nachbarn, direkt an die Grenze zu bauen, beschränkt die Verfügungsgewalt des Eigentümers über sein Grundstück und schränkt somit seine Eigentümerrechte ein. Daher ist es schwierig, eine vollständige Kompensation zu erreichen, die alle Folgen des Eingriffs einbezieht.

Es ist jedoch durchaus möglich, eine angemessene Kompensation zu bekommen, die dem Wertverlust deines Grundstücks durch das Näherbaurecht entspricht.

Das Näherbaurecht kann auch Auswirkungen auf einen Verkauf haben. Auf dem Immobilienmarkt wird es sicherlich potenzielle Käufer geben, die von dem Gebäude an der Grenze abgeschreckt werden, selbst wenn es eine Nutzungsbeschränkung gibt. In diesem Fall wird es schwieriger sein, das Grundstück für einen angemessenen Preis zu verkaufen.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.

Nicola

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