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FWinkler

MwSt.-Erhöhung: Folgen für Bauverträge und GU-Verträge?

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Hallo zusammen,

Ich habe gehört, dass in Bern derzeit über eine mögliche Erhöhung der MwSt. diskutiert wird, um die AHV zu unterstützen. Doch was genau hat das für uns als Bauunternehmen für Auswirkungen? Wenn die MwSt. tatsächlich erhöht werden sollte, wird das in der Branche sicherlich grosse Folgen haben.

Weiss jemand schon etwas Genaueres darüber? In welchem Zeitraum ist damit zu rechnen?

Beste Grüsse von FWinkler

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Die Diskussion um eine mögliche Anhebung der Mehrwertsteuer (MwSt.) um 0,4 Prozentpunkte hat viele Unternehmen aufgeschreckt. Diese Erhöhung würde zu einer Steigerung von fast 5% des durchschnittlichen MwSt.-Satzes führen. Das könnte insbesondere für die Bau- und Immobilienbranche erhebliche Auswirkungen haben.

Ein wichtiger Punkt für Unternehmen ist es, sich über die möglichen Folgen dieser MwSt.-Erhöhung zu informieren und zu überlegen, wie sie darauf reagieren können. Eine mögliche Option wäre beispielsweise, bereits bei Vertragsabschlüssen eine mögliche MwSt.-Erhöhung zu berücksichtigen.

Ein Beispiel für die Umsetzung dieser Option wäre es, Bauverträge vorab so zu formulieren, dass eventuelle MwSt.-Erhöhungen bereits im Vertrag berücksichtigt sind. Das bedeutet, dass bei einer späteren Anhebung der MwSt. keine Vertragsänderungen mehr notwendig wären.

Angenommen, ein Bauunternehmen schliesst einen Vertrag mit einem Kunden ab, der eine Firma mit Sitz im Ausland ist. Derzeit beträgt die MwSt. 7,7% und der Vertrag über den Bau eines Bürogebäudes umfasst einen Preis von 10 Millionen Euro. Mit einer 0,4-prozentigen MwSt.-Erhöhung würde sich der Preis auf 10,4 Millionen Euro ändern. Wenn der Vertrag jedoch bereits eine mögliche MwSt.-Erhöhung von 0,4 Prozentpunkten berücksichtigt, beträgt der Preis 10,2 Millionen Euro. Das Bauunternehmen würde damit die Kosten einer MwSt.-Erhöhung tragen, anstatt den Kunden.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine vorab berücksichtigte MwSt.-Erhöhung nur bei Vertragsabschlüssen möglich ist. Wenn ein bereits abgeschlossener Vertrag von einer MwSt.-Erhöhung betroffen ist, müssen Verhandlungen stattfinden, um eine faire Verteilung der Kosten zu vereinbaren.

Die mögliche Erhöhung der Mehrwertsteuer zeigt, wie wichtig es für Unternehmen ist, sich frühzeitig über mögliche Änderungen im Steuerrecht zu informieren und darauf zu reagieren. Eine Möglichkeit ist es, Verträge so zu formulieren, dass sie mögliche Steueränderungen bereits berücksichtigen. Damit können mögliche Kostensteigerungen vermieden werden und das Risiko wird für alle Beteiligten minimiert.

Es wird sich zeigen, ob es tatsächlich zu einer MwSt.-Erhöhung um 0,4 Prozentpunkte kommt. Unternehmen sollten jedoch in jedem Fall darauf vorbereitet sein und sich über mögliche Konsequenzen informieren, um flexibel darauf reagieren zu können.

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Die Frage nach den Auswirkungen scheint mir durchaus sehr berechtigt. Aber es gibt hier wahrscheinlich auch verschiedene Auswirkungen, je nachdem in welchem Bereich oder Geschäft man aktiv ist. In der Immobilienbranche könnte es beispielsweise zu höheren Nebenkosten im Falle einer MwSt.-Erhöhung kommen, die sich auf Mieter und Käufer auswirken könnten. In der Bauwirtschaft könnte es wohl eher um mögliche Preisanpassungen gehen.

  • Erhöhung der Preise
  • Niedrigere Marge oder sogar Verluste
  • Verhandlungsspielraum zurückgeben

Nicola

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Ein weiterer interessanter Aspekt könnte auch sein, wie man in einem solchen Fall mit Abschlagszahlungen umgeht. Werden diese berechnet sobald sie fällig sind? Oder auf der Grundlage des vereinbarten MwSt.-Satzes? Da könnte es auch zu Differenzen kommen, wenn man das nicht vorab berücksichtigt.

Es gibt aber auch noch eine andere Frage, die ich in diesem Zusammenhang sehr spannend finde: Wozu dient eigentlich die MwSt.-Klausel in einem Vertrag? Sollte die Klausel nicht dafür sorgen, dass Vertragspartner eine mögliche Erhöhung berücksichtigen und dadurch geschützt sind? Oder erwirbt man so möglicherweise nur eine gewisse "Zusatzversicherung"?

BG,

Stephan

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