FWinkler Geschrieben May 25, 2023 Melden Share Geschrieben May 25, 2023 Hallo zusammen, ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Ich hatte eine Baueingabe mit einer Terrassenüberdachung und einem Velounterstand gestellt. Vorab hatte ich eine Anfrage per E-Mail an die Gemeindeverwaltung gestellt, ob alles beachtet wurde. Es kam eine Vorabklärung, die mir die Machbarkeit meines Projekts suggerierte, so dass ich Unterschriften von meinen Nachbarn einholen und das Baugesuch einreichen liess. Erst danach wurde ich darauf hingewiesen, dass die Gebäudelänge überschritten wird, das Baugesuch auf Gewässerschutz abgeklärt werden und die Dachneigung des Velounterstands angepasst werden müsse. Nun frage ich mich, ob eine Vorabklärung nicht alle relevanten Informationen widerlegen sollte. Wir hätten uns die Baugesuchskosten ersparen können, wenn wir diese Infos früher erhalten hätten. Wäre es erfolgsversprechend, einen Rekurs gegen die Baugesuchskosten einzulegen? Viele Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 25, 2023 Melden Share Geschrieben May 25, 2023 Die Vorabklärung bei Bauvorhaben ist eine wichtige Angelegenheit, um spätere Probleme zu vermeiden. Wie FWinkler und Nicola bereits erwähnt haben, kann es jedoch vorkommen, dass diese Vorabklärung nicht ordnungsgemäss durchgeführt wird oder sogar komplett ausfällt. In solchen Fällen kann es zu unvorhergesehenen Kosten und Ärger kommen. Ein Beispiel hierfür ist die Geschichte einer Familie, die ein Haus bauen wollte. Sie waren sich sicher, dass ihr Grundstück gross genug war und dass die benötigten Voraussetzungen für den Bau erfüllt waren. Doch als sie mit dem Bau begannen, stellten sie fest, dass sie nicht genügend Platz für den geplanten Garten hatten. Die Vermessung des Grundstücks hatte falsche Ergebnisse geliefert und die Familie musste nun zusätzliches Land kaufen, um ihren Traum vom perfekten Haus zu verwirklichen. Ein weiteres Beispiel betrifft einen Eigentümer eines Mehrfamilienhauses in einer Grossstadt. Er wollte den Dachboden ausbauen und zusätzliche Wohnungen schaffen. Doch als er die Baueingabe bei der Gemeindeverwaltung einreichte, stellte sich heraus, dass diese das Bauvorhaben ablehnte, da das Gebäude den Anforderungen für solche Umbauten nicht entsprach. Nun musste der Eigentümer alle Baupläne umwerfen und sich mit einem neuen Vorhaben beschäftigen, was Zeit und Geld kostete. Diese Beispiele zeigen, wie wichtig eine Vorabklärung bei Bauvorhaben ist. Es verhindert unnötige Kosten und Probleme. Doch was kann man tun, wenn die Gemeindeverwaltung diese Vorabklärung nicht ordnungsgemäss durchführt oder sogar ausfallen lässt? Wie Nicola_padinatos schon erwähnt hat, kann es sinnvoll sein, einen Architekten oder eine Baufirma zu beauftragen, die Baueingabe auszufüllen. Diese Experten kennen sich mit den Voraussetzungen für den Bau aus und können die Baueingabe so ausfüllen, dass die Gemeindeverwaltung keine Ablehnung aussprechen wird. Somit wird Zeit und Geld gespart und dem Bauvorhaben steht nichts mehr im Wege. In jedem Fall ist es ratsam, bei der Gemeindeverwaltung nachzufragen, ob eine Vorabklärung durchgeführt wird oder nicht. Sollte dies nicht der Fall sein, ist es empfehlenswert, einen Experten zu Rate zu ziehen, um späteren Ärger zu vermeiden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 25, 2023 Melden Share Geschrieben May 25, 2023 FWinkler, das ist ärgerlich. Es ist jedoch schwierig, den Rekurs gegen den Kostenbescheid zu gewinnen. Bei der Vorabklärung wird lediglich geschaut, ob alle Unterlagen vorhanden sind. Die Gemeindeverwaltung gibt aber keine Garantie, dass danach alles durchgeht. Es gibt meine ich sogar Hinweise, dass man auf fehlende Angaben hinweise und man sich nicht nur auf die Vorabklärung verlassen soll. Ich hatte jedoch einmal einen ähnlichen Fall, wo die Vorabklärung auch sehr fehlerhaft war. Ich habe ein Verfahren angestrengt und beim Regierungsstatthalter gezogen. Dort hatte ich Erfolg, da die Gemeindeverwaltung meine Bedenken nicht ernst genommen hatte. Allerdings muss man den Kostenpunkt und die Zeit bedenken. Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 25, 2023 Melden Share Geschrieben May 25, 2023 FWinkler, die Vorabklärungen sind wirklich sehr lückenhaft. Es ist schön zu wissen, dass ich damit nicht alleine bin. Auch ich hatte einmal bei einer Vorabklärung Fragen gestellt, auf die ich keine Antwort bekommen hatte. Daraufhin habe ich selbst recherchiert und sachdienliche Informationen auf der Webseite des Bundes gefunden, um sicherzustellen, dass mein Bauprojekt baurechtskonform ist. Die Vorabklärung ist eine Dienstleistung der Gemeindeverwaltung und man sollte ihnen diesbezüglich eine gewisse Verantwortung geben. Unabhängig davon, ob die Gemeinschaft die Vorabklärungen nun anbietet oder nicht, sollte jedoch jeder Einzelne die Baurechtsvorschriften kennen. Dazu sind derzeit im Internet viele Informationsquellen verfügbar, um uns dabei zu unterstützen, die Vorschriften der Gemeinde oder der Stadt einzuhalten. Aus diesem Grund rate ich dazu, sich in der aktiven Bauzeit nicht blind auf die Vorabklärung zu verlassen. Es ist besser, sich in der eindeutigen Sprache der Bauvorschriften auszukennen, als ein hohes Risiko einzugehen und die Baupläne zurückweisen zu müssen. Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...