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Swiss.Stephan

Kandelaber-Versetzung: Wer muss bezahlen?

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Hallo zusammen,

Ich habe vor einigen Jahren ein Haus gebaut, und in der Mitte der Parzelle stand ein Kandelaber. Als ich später feststellte, dass dieser genau vor meiner Garage stand, bat ich meinen Architekten, die Lampe entfernen zu lassen. Dies wurde von ihm in Auftrag gegeben, und der Kandelaber wurde 2013 abmontiert.

Diesen Frühling wurde die Lampe aber an der Grundstücksgrenze neu aufgestellt, und ich erhielt eine Rechnung über 2'000 CHF dafür!

Ich frage mich nun, ob ich das wirklich selbst bezahlen muss. Hätte das nicht die Gemeinde übernehmen oder mein Architekt in die Planung einbeziehen müssen? Der Architekt hat bereits bei der Gemeinde nachgefragt, aber sie weigern sich zu zahlen. Kennt jemand die rechtlichen Grundlagen dazu?

Viele Grüsse,

Stephan

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Hallo Stephan,

Normalerweise sind öffentliche Beleuchtungen, insbesondere grosse Lampen, Eigentum der Gemeinde. Wenn der Kandelaber nicht auf einem öffentlichen Grundstück steht, kann es schwierig sein zu beurteilen, wer für die Kosten der Verschiebung aufkommt.

Ein Kandelaber ist eine Art von Strassenbeleuchtung, die oft von Gemeinden installiert wird, um die öffentlichen Strassen bei Nacht zu beleuchten. Kandelaber sind in der Regel aus Metall oder Aluminium gefertigt und haben eine lange, dünne Säule, die einen oder mehrere Lampenschirme hält. Sie können in verschiedenen Grössen und Formen erhältlich sein und dienen oft als Markenzeichen oder Symbol für die Gemeinde. Kandelaber sind in der Regel so konstruiert, dass sie stabil und sicher auf öffentlichem Grund stehen.

Wenn du einen Kandelaber auf deinem Grundstück hast, der auf einem öffentlichen Gehweg steht, kann es schwierig sein zu bestimmen, wer für die Instandhaltungskosten verantwortlich ist. In vielen Fällen liegt die Verantwortung bei der Gemeinde, da sie den Kandelaber installiert hat und ihn als öffentlichen Dienst bereitstellt.

Ich empfehle dir, die Rechnung fürs Erste zu bezahlen und die Situation mit deiner Gemeinde zu klären. Es ist wichtig, dass du so schnell wie möglich handelst, um unnötige Kosten und Verzögerungen zu vermeiden. Solltest du Schwierigkeiten bei der Klärung der Angelegenheit haben, ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

Falls du rechtlich gegen die Gemeinde vorgehen möchtest, brauchst du möglicherweise die Unterstützung eines Rechtsanwalts. Ein Beispiel für ein ähnliches Szenario, das vor Gericht ging, ist die Stadt Freiburg. Dort entschied das Bezirksgericht, dass die Stadt die Kosten für den Abbau und die Wiederinstallation eines Kandelabers auf Privatgrundstückern tragen muss, wenn dieser öffentlichen Interessen dient.

Es ist wichtig zu beachten, dass dieser Fall spezifisch für Freiburg war und dass die Gerichtsurteile in Bezug auf Kandelaber von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein können.

Um die Angelegenheit zu klären und sicherzustellen, dass der Kandelaber sicher und ordnungsgemäss versetzt wird, solltest du dich an deine Gemeinde wenden. Sie werden dir helfen können, festzustellen, wer für die Kosten der Instandhaltung und Verschiebung des Kandelabers verantwortlich ist.

Viele Grüsse,

FWinkler

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Hallo Stephan,

Ich bin der Meinung, dass du als Grundstückseigentümer die volle Verantwortung dafür trägst, was auf deinem Grundstück passiert. Wenn der Kandelaber versetzt werden sollte, weil er auf deinem Privatgrundstück ist, musst du dafür auch aufkommen. Du könntest versuchen, die Kosten mit deinem Architekten zu teilen, aber die Gemeinde wird wahrscheinlich nicht die Kosten tragen, insbesondere wenn sie nicht in den Versetzungsprozess einbezogen wurde.

Gruss, Nessio

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Lieber Stephan,

Es tut mir leid zu hören, dass du eine so hohe Rechnung für die Versetzung des Kandelabers erhalten hast. Eine ähnliche Situation ist mir auch einmal passiert, wobei ich jedoch nur einen Teil der Kosten bezahlen musste, weil die Gemeinde ein Urteil gefällt hatte, welches die Verantwortlichkeiten bei ähnlichen Fällen klärte. Leider kenne ich nicht die spezifischen Rechtsvorschriften in deiner Gemeinde, aber ich würde dir empfehlen, eine Petition bei deinen Kommunalbehörden einzureichen und die Möglichkeit eines Gerichtsverfahrens in Betracht zu ziehen, falls nötig.

Gruss,

Nicola

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