Nessio Geschrieben May 25, 2023 Melden Share Geschrieben May 25, 2023 Guten Abend zusammen, unser Grundstück wurde bei den letzten starken Regenfällen erneut überschwemmt, da das Wasser von der Strasse über die Dole in unseren Garten und ins Haus fliesst. Wir haben gehört, dass die Gemeinde dafür verantwortlich sein könnte, die Setzung von Stellriemen zu übernehmen, aber im Netz konnten wir keine Informationen dazu finden. Könnte uns jemand dazu Tipps geben oder seine Erfahrung teilen? Beste Grüsse,Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 25, 2023 Melden Share Geschrieben May 25, 2023 Hey Nessio, ich habe das gleiche Problem gehabt, und ich kann dir sagen, es ist Aufgabe der Gemeinden, für einen geeigneten Wasserablauf zu sorgen. Gemäss der "Verordnung über den Wasserbau und die Wasserwirtschaft" sind die Gemeinden gesetzlich verpflichtet, für den ordnungsgemässen Wasserablauf zu sorgen. In meinem Fall war das Problem, dass ich bei schwerem Regen Wasser im Keller hatte. Es war offensichtlich, dass das Abflusssystem nicht funktioniert hat. Ich habe mich an meine Gemeinde gewendet und war überrascht zu erfahren, dass sie in der Tat für die Lösung des Problems verantwortlich war. Sie empfahl mir, einen Experten zu beauftragen, um ein Gutachten und einen Kostenvoranschlag zu erstellen. Da es sich um eine öffentliche Angelegenheit handelte, musste diese Untersuchung von einem unabhängigen Fachmann durchgeführt werden. Ich habe also einen Experten beauftragt, der den Zustand des Abflusssystems untersucht hat. Er hat ein Gutachten erstellt, das die Ursache des Problems identifiziert hat, und einen Kostenvoranschlag für die notwendigen Reparaturen abgegeben hat. Ich habe das Gutachten dann an meine Gemeinde weitergeleitet. Die Gemeinde hat den Experten beauftragt, die notwendigen Arbeiten auszuführen, und die Kosten dafür übernommen. Die gesetzliche Pflicht der Gemeinden zur Sicherstellung des Wasserablaufs ist besonders wichtig, um Überschwemmungen und Schäden an Privatbesitz zu vermeiden. Wenn du also irgendwelche Anzeichen dafür hast, dass dein Abflusssystem nicht ordnungsgemäss funktioniert oder du Probleme mit Wasser im Keller hast, solltest du dich schnellstmöglich an deine Gemeinde wenden. Sie sollten in der Lage sein, dir zu helfen und, falls notwendig, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen. Also zögere nicht, kontaktiere deine Gemeinde so schnell wie möglich und mache sie auf ihre gesetzlichen Verpflichtungen aufmerksam. Sie müssen dafür sorgen, dass du keinen Schaden von Wassereinbrüchen hast und wenn das Abflusssystem dafür gesorgt hat, müssen sie das auch beheben. Ich hoffe, dass du das Problem schnell und effektiv lösen kannst. Viel Glück dabei,FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 25, 2023 Melden Share Geschrieben May 25, 2023 Ja, ich kann nur bekräftigen, dass FWinkler richtig liegt. Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, das Wasserabflusssystem so zu gestalten, dass es nicht auf die anliegenden Grundstücke läuft. Ich hatte ein ähnliches Problem und habe erfolgreich eine Klage gegen die Gemeinde eingebracht. Ich würde dir empfehlen, den lokalen Ombudsmann zu kontaktieren, wenn die Kommunikation mit der Gemeinde auf Schwierigkeiten stösst. Viele Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 25, 2023 Melden Share Geschrieben May 25, 2023 Hallo Nessio, ich wollte kurz darauf hinweisen, dass ich in meiner Gemeinde schon mal einen ähnlichen Fall hatte. In meinem Fall war das Grundeigentum neben einem öffentlichen Fluss und das starke Hochwasser hatte eine grosse Schneise ausgewaschen, die auf meine Weiden führte. Also stand ich am Ende mit einer grossen Menge Kies und Schotter da, um das Problem zu lösen. Auch wenn der konkrete Sachverhalt in meinem Fall anders gelagert war, konnte ich herausfinden, dass Gemeinden in solchen Fällen Verantwortung und Abhilfe leisten müssen, auch wenn es sich nicht um einen öffentlichen Fluss oder Bach handelt. Ich denke, also dass die hier gemachten Aussagen trotz einzigartiger Situationen in der Praxis durchgesetzt werden können. Beste Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...