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FWinkler

Gründe für einen Wechsel des Gartenplaners?

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Guten Tag zusammen,

Ich habe im letzten Jahr einen sehr verwilderten Garten entdeckt, den ich gerne umgebaut haben wollte. Der Garten war ein kleines Paradies mit vielen schmalen Terrassenbeetfingern und Mäuerchen, allerdings auch sehr verwachsen und in Teilbereichen nicht begehbar. Deshalb wollte ich ihn neu planen und umgestalten lassen.

Dafür suchte ich einen erfahrenen Gartenplaner und fand zunächst einen, der auch bei einer benachbarten Firma arbeitete. Er hörte mir jedoch nicht zu und setzte seine eigenen Ideen um. Dabei ging er offensichtlich nicht auf meine Wünsche ein, und als ich dann die Rechnung von CHF 50.000,00 erhielt, war ich entsetzt.

Ich suchte mir deshalb einen anderen Planer, der äusserst professionell und auf meine Wünsche eingegangen ist. Er möchte meinen Garten nun ohne eine akribische Planzeichnung und zu einem Preis von CHF 50.000,00 umbauen, aber genau so, wie ich mir das vorgestellt hatte.

Muss ich dem ersten Planer etwas zahlen, obwohl ich seine Vorschläge nicht umgesetzt habe?

Danke für eure Hilfe.

 
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Sehr geehrter Herr FWinkler,

Als ehemaliger Gärtner und Planer kann ich Ihnen sagen, dass ein Planungs- und Entwurfsauftrag nicht kostenlos ist. Die meisten Planer verrechnen den dafür aufgewendeten Aufwand aber bei einer anschliessenden Beauftragung. Es ist jedoch sinnvoll, vor Beginn des Entwurfsprozesses einige Dinge abzuklären.

Zunächst sollten Sie sich informieren, bei welchen Leistungen der Planer Ihnen helfen kann und wer weitere Kosten trägt, wie beispielsweise für Statiker oder Baugenehmigungen. So vermeiden Sie später unerwartete Kosten.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Erstellung des Endentwurfs. Hier gilt es zu klären, wer dafür verantwortlich ist und ob es eventuell weitere Kosten gibt.

In Ihrem Fall ist es sehr unwahrscheinlich, dass Sie dem ersten Planer für seine Arbeit etwas zahlen müssen. Im Erstgespräch hatten Sie angegeben, dass seine Vorschläge nicht Ihren Vorstellungen entsprachen. Demnach hat er Sie offensichtlich nicht verstanden und somit auch nicht Ihre Erwartungen als Kunde erfüllt. Natürlich können Sie zur Sicherheit in den AGB des Gärtners nachlesen oder ihn offen darauf ansprechen.

Um Ihnen ein Beispiel zu geben: Wenn Sie einen Planer beauftragen, Ihre Terrasse zu gestalten, könnte dieser verschiedene Leistungen anbieten, wie beispielsweise eine Beratung vor Ort, die Erstellung von mehreren Entwürfen sowie die detaillierte Ausarbeitung des Endentwurfs. Abhängig von Ihren Wünschen und Vorstellungen fallen dementsprechend Kosten an. Berücksichtigen Sie dabei immer, dass der Planer auch von seinem Know-how, seiner Erfahrung und seinem Zeitaufwand lebt.

Zusammenfassend empfehle ich Ihnen, vor Beginn des Entwurfsprozesses alle Details zu klären, um spätere Missverständnisse und unerwartete Kosten zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüssen,

Nessio

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Unverbindlich Handwerker Offerten einholen

Hallo FWinkler,

Ich hatte ein ähnliches Problem mit einem Handwerker. Der Handwerker hatte mich auf eine sehr grobe Schätzung Basis etwas gegeben und dann eine detailliertere Offerte erstellt, die unser Budget deutlich überschritten hätte.

Ich entschloss mich deshalb, auf den Handwerker zu verzichten. Ich denke, dass es genügt, ein einfachen Absageschreiben zu verfassen und diesen dem Gartenplaner zukommen zu lassen.

Gruss,

Stephan

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Hallo FWinkler,

Wichtig ist, dass du dich im Vorfeld nach den Kosten einer Planung erkundigt hast. Sollte der Planer dich im Erstgespräch aufgeklärt oder in seinen AGB darauf hingewiesen haben, musst du in der Regel zahlen.

Was ich noch empfehlen würde, ist, dass du für den Umbau einen Vertrag abschliesst. Darin können die beauftragten Leistungen, die Kosten und auch der Zeitplan aufgeführt werden. Auf diese Weise kannst du sicherstellen, dass die Erwartungen auf beiden Seiten erfüllt werden und dass es bei etwaigen Problemen keine finanziellen Einbussen gibt.

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