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Nessio

Grundstückgewinnsteuer bei Hauskauf: Wer haftet im Ernstfall?

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Hallo zusammen, ich brauche eure Hilfe bei meinem bevorstehenden Hauskauf. Wir haben vor, ein Haus zu kaufen, das bereits 40 Jahre alt ist. Wir haben bereits den Kaufvertrag in den Händen, aber es gibt darin eine Klausel, die uns Sorgen bereitet. Die Klausel macht uns stutzig und ich frage mich, wer schlussendlich für die Grundstückgewinnsteuer haftet, falls die Verkäuferschaft diese nicht bezahlt. Ich habe folgende Informationen gefunden:

  • Laut § 32 Kant. Grundstückgewinnsteuergesetz besteht ein gesetzliches Pfandrecht, das den übrigen Pfandrechten vorgeht und für die Dauer von zwei Jahren seit Eintritt der Rechtskraft der Steuerfestsetzung besteht.
  • Laut § 206 StG gibt es ein gesetzliches Pfandrecht für Einkommens- und Gewinnsteuern, wenn die Steuerforderung eine nahe Beziehung zum Kaufobjekt aufweist.

Der Notar, der den Kaufvertrag unterzeichnet hat, hat uns über diese gesetzlichen Pfandrechte informiert. Die Parteien haben auf eine weitergehende Sicherstellung verzichtet, nachdem sie vom Notar darauf aufmerksam gemacht worden waren. Ein Kollege hat uns gesagt, dass dies bedeuten würde, dass wir haften müssen, wenn die Verkäuferschaft die Steuern nicht bezahlt. Ich frage mich, ob das wirklich der Fall ist? Wie kann ich den Kaufvertrag formulieren, damit ich mich in einem solchen Fall absichern kann? Über Hilfe und Inputs würde ich mich sehr freuen!

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Hey Nessio,

Ich verstehe, wie besorgt du bist, bezüglich der möglichen Haftung für die Steuerschulden des Verkäufers bei Abschluss des Kaufvertrags. Ich habe persönlich eine ähnliche Situation durchgemacht und habe einen Anwalt konsultiert, um meine Rechte und Pflichten zu verstehen. Laut meinem Anwalt gibt es in der Tat ein Risiko für den Käufer, wenn der Verkäufer die Steuern nicht bezahlt. Das ist definitiv ein Fall, in dem Vorsicht geboten ist.

Nach einer gründlichen Prüfung haben wir jedoch herausgefunden, dass es einen sicheren und praktischen Weg gibt, um dieses Risiko zu minimieren, indem wir eine "Zahlung gegen Quittung" vereinbaren. Diese Vereinbarung bedeutet, dass wir dem Verkäufer die Zahlung erst nach Vorlage der Quittung für die gezahlten Steuern ausstellen.

Hier sind einige weitere Details zu dieser Lösung:

  • Grundstückgewinnsteuer: Die Grundstückgewinnsteuer wird normalerweise auf den Verkaufsgewinn des Verkäufers erhoben. Dieser Betrag kann hoch sein, abhängig von der Art des Eigentums, der Verkaufspreis und der Dauer des Besitzes. Die genaue Steuerhöhe wird normalerweise vom Steueramt bestätigt und kann von Ort zu Ort unterschiedlich sein.
  • Zahlungsbedingungen: Wir haben einen Kaufvertrag unterzeichnet, in dem wir vereinbart haben, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis bei Unterzeichnung des Kaufvertrags zu zahlen. Dies bedeutet, dass der Verkäufer die Gelegenheit hat, die Steuern vor Abschluss des Deals zu zahlen und uns dann eine Quittung für die Zahlung auszustellen. Sobald wir die Quittung erhalten haben, wird der vollständige Kaufpreis fällig.
  • Quittung: Wir haben uns darauf geeinigt, dass die Quittung, die wir erhalten, bestimmte Informationen enthalten muss. Dazu gehören der Name des Verkäufers, das Datum der Steuerzahlung, der Betrag der Steuerzahlung und eine Bestätigung, dass die Steuerzahlung vollständig und endgültig ist.
  • Risiken minimieren: Diese Vereinbarung minimiert das Risiko, dass wir als Käufer eine Haftung für die Schulden des Verkäufers übernehmen müssen. Da wir die Quittung der Steuerzahlung erhalten, haben wir den Beweis, dass die Steuern bezahlt wurden. Dadurch sind wir vor möglichen Steuerrückständen geschützt, die später entdeckt werden könnten.

Insgesamt empfehle ich diese Lösung als einen praktischen und sicheren Weg, um das Risiko der Haftung für die Schulden des Verkäufers zu minimieren. Es ist jedoch wichtig, sich von einem Anwalt beraten zu lassen und den Kaufvertrag sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle wichtigen Details enthalten sind.

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Hi Nessio, ist der Verkäufer denn zahlungsunfähig? Gibt es einen Grund zu der Annahme, dass er die Steuern nicht zahlen kann? Ich würde einfach mit ihm sprechen und ihn direkt fragen, ob er das Geld hat oder nicht. Ich denke, dass ihr zusammen eine Lösung finden könntet, die für beide Seiten fair ist.

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Hi Nessio, ich würde mir mehr Gedanken darüber machen, wer die Steuern zahlt und was zu tun ist, wenn der Verkäufer sie nicht zahlt. Ich hatte in einer ähnlichen Situation Probleme mit den Notarkosten. Ich hatte dem Notar eine Anzahlung für seine Dienste geleistet, aber als das Geschäft schliesslich nicht stattfand, wollte er mir das Geld nicht zurückerstatten. Ich empfehle dir, dass du dir über diesen Aspekt des Kaufvertrags auch Gedanken machst und ihn sorgfältig prüfst.

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