FWinkler Geschrieben May 25, 2023 Melden Share Geschrieben May 25, 2023 Ich habe einen Werkvertrag mit einem Baumeister abgeschlossen, um unser Eigenheim zu bauen. Wie bei meinen Nachbarn wurde auch bei mir ein lokaler Unternehmer mit den Aushubarbeiten beauftragt, aber er kam mit dem Hanggelände und dem unerwartet feuchten Boden nicht zurecht. Deshalb wurde ein anderes professionelleres Unternehmen engagiert, das jedoch teurer war und ich einen höheren Betrag habe zahlen müssen. Der GU und ich selbst wollen gerne mit diesem Unternehmen weiterarbeiten, sind uns jedoch unsicher, wer für die höheren Kosten aufkommen muss - ich oder der GU? Ich denke, dass der Baumeister auf jeden Fall dafür verantwortlich ist, da ich einen Werkvertrag habe, der vorsieht, was der ursprüngliche Unternehmer hätte tun sollen. Da ich keinen Vertrag mit dem neuen Unternehmen habe, kann ich nicht dafür verantwortlich sein. Ist das korrekt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 25, 2023 Melden Share Geschrieben May 25, 2023 Sehr geehrter Herr Winkler, Ich möchte auf Ihre Anfrage in Bezug auf schriftliche Werkverträge in der Baubranche eingehen. Heutzutage wird die Vertragsbeziehung in dieser Branche nicht mehr so einfach in schriftlichen Vereinbarungen zusammengefasst. In der Tat besteht sie oft aus einer Mischung aus schriftlichen und mündlichen Vereinbarungen, Tätigkeiten durch Subunternehmer und Verweisen auf SIA-Normen, die zu einem sehr komplexen Zusammenspiel führen. Beispielsweise können mündliche Vereinbarungen darüber getroffen werden, wer für die verschiedenen Phasen des Bauprozesses verantwortlich ist. Hier kann man vereinbaren, dass ein bestimmter Subunternehmer bestimmte Arbeitsschritte übernimmt oder dass bestimmte Gewerke separat beauftragt werden müssen. Darüber hinaus gibt es auch SIA-Normen, die eine wichtige Rolle spielen. Diese Normen definieren beispielsweise die Qualitätsanforderungen an bestimmte Bauleistungen oder die Verantwortlichkeiten bei Störungen oder Verzögerungen. Vor diesem Hintergrund müssen wir uns in Ihrem konkreten Fall ansehen, wer für die Mehrkosten verantwortlich ist. Um eine endgültige Entscheidung treffen zu können, benötigen wir den Vertrag im Detail. Auf dieser Grundlage können wir die Verantwortlichkeiten der verschiedenen Parteien klären und eine Lösung finden. Ich empfehle Ihnen, auch Ihren GU hinzuzuziehen und Ihre konkrete Situation mit ihm zu besprechen. Auf diese Weise können Sie besser vorbereitet sein, wenn die Bauleitung mit Ihnen sprechen möchte. Abschliessend möchte ich Ihnen empfehlen, eine kompetente Stelle zu Rate zu ziehen, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen angemessen vertreten werden. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 25, 2023 Melden Share Geschrieben May 25, 2023 Hallo FWinkler Ich muss Nicola zustimmen. Ich denke, dass Sie dem GU die Frage stellen sollten: Wer ist für die Vertragsbeziehung mit dem Aushubunternehmen verantwortlich? Wenn Sie das Recht dazu haben und Sie die Baugenehmigung haben, haben Sie das "Recht" an der Baustelle zu bauen und zu überwachen. Der GU ist jedoch für die Vertragsbeziehung mit dem Aushubunternehmen verantwortlich und trägt somit auch das Risiko. Es stellt sich auch die Frage, ob der GU die Arbeiten nicht in Eigenregie ausführen sollte, um Risiken zu minimieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 25, 2023 Melden Share Geschrieben May 25, 2023 FWinkler, es ist auch wichtig, die Disposition zwischen Baumeister und GU zu beachten. Normalerweise zahlt der Baumeister die GU für die Ausführung der Arbeiten. Weil Sie einen Werkvertrag mit dem Baumeister haben, müssen Sie sich an die Vereinbarungen dieses Vertrags halten. Es wäre zwar möglich, dass höhere Kosten aufgrund unvorhergesehener Probleme entstehen, anders als erwartete Kosten gehen jedoch nicht unbedingt aufs Konto Ihres Baumeisters. Es wird davon abhängen, wie der Werkvertrag formuliert ist und welche Vereinbarungen man getroffen hat. Haben Sie eine Klausel zu unvorhergesehenen Problemen oder Risiken, die eine Preisänderung rechtfertigen würden? Dies ist ein Fall für einen Experten, um sicherzugehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...