Swiss.Stephan Geschrieben May 25, 2023 Melden Share Geschrieben May 25, 2023 Grüezi zusammen, Ich habe ein Ferienhaus im Ausland ohne Fremdfinanzierung erworben, das momentan renoviert wird. Für die Renovierung wird jedoch eine Hypothek im Ausland verwendet. Ich frage mich, wie sich diese Änderungen steuerlich auswirken könnten in Bezug auf: Vermögenssteuer bezüglich des Immobilienwerts Eigenmietwert Abzug der Hypothek Abzug der Renovationskosten. Ich frage deshalb, weil ich mein Einkommen in der Schweiz erziele, aber mich darüber nicht sicher bin, welche Auswirkungen dies auf die Besteuerung dieser Immobilie im Ausland haben kann. Weiss jemand zufällig mehr? Mit Dank, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 25, 2023 Melden Share Geschrieben May 25, 2023 Grüezi Stephan, Wenn Sie in der Schweiz steuerpflichtig sind und ausländische Vermögenswerte besitzen, gelten folgende Informationen: Wenn Sie ein Grundstück im Ausland besitzen und dessen Wert CHF 2.000.000 übersteigt, müssen Sie diesen in der Rubrik "Vermögenssteuern" der Steuererklärung erwähnen, auch wenn Sie dazu nicht verpflichtet sind. Damit sind jedoch noch keine Steuern fällig. Zum Beispiel, wenn Sie eine Villa auf Ibiza im Wert von CHF 3.000.000 besitzen, müssen Sie diesen Wert in der Steuererklärung angeben. Wenn Sie ein ausländisches Ferienhaus besitzen, wird der Eigenmietwert nicht automatisch auf die Steuerbemessungsgrundlage angerechnet. Sie können jedoch den Eigenmietwert auf Antrag in der Steuererklärung selbst geltend machen, sofern das Ferienhaus nicht vermietet wird. Zum Beispiel, wenn Sie ein Ferienhaus in Frankreich besitzen, das Sie nur für den eigenen Gebrauch nutzen, müssen Sie den Eigenmietwert in der Steuererklärung angeben. Wenn Sie Hypotheken für ausländische Immobilien aufnehmen, können Sie die detaillierten Hypothekarschulden und Zinssätze als Abzug in der Rubrik "Fremdschuldzinsen" der Steuererklärung angeben. Zum Beispiel, wenn Sie eine Hypothek für Ihre Villa in Italien aufnehmen, müssen Sie die detaillierten Schulden und Zinssätze angeben, um den Abzug in der Steuererklärung zu erhalten. Falls Sie Renovationskosten für Ihre ausländische Immobilie aufwenden, können Sie diese als Abzug in der Steuererklärung beanspruchen, sofern sie zu einem wesentlichen Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag führen. Zum Beispiel, wenn Sie Ihre Ferienwohnung in Miami renovieren und dadurch den Wert der Immobilie wesentlich erhöhen, können Sie die Renovationskosten in der Steuererklärung als Abzug angeben. Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen bei Ihrer Steuererklärung. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Nicola Padinatos Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 25, 2023 Melden Share Geschrieben May 25, 2023 Hallo Stephan, Zur Antwort von Nicola Padinatos möchte ich noch hinzufügen, dass die steuerlichen Auswirkungen auch von dem Herkunftsland des Ferienhauses abhängen können, da es in manchen Fällen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und dem jeweiligen Land gibt. Ich würde auch empfehlen, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um eine gültige Antwort in Bezug auf Ihre spezifischen Umstände zu erhalten. Mit freundlichen Grüssen, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 25, 2023 Melden Share Geschrieben May 25, 2023 Hallo zusammen, Zudem sollten Sie bedenken, dass die Besteuerung der Schweizer Steuerinhaber für Vermögenswerte im Ausland auch davon abhängen kann, ob zwischen den beiden Ländern ein Informationsaustausch besteht. Auf jeden Fall sollten Sie Ihre steuerliche Situation in beiden Ländern kennen, um sicherzustellen, dass Sie befolgen, was rechtlich vorgeschrieben ist. Beste Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...