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Eigenmietwert: Steuern sparen trotz Neubau und Tiefzinsphase?

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Hallo alle zusammen,

Ich habe mich mit dem Eigenmietwert auseinandergesetzt und muss sagen, dass ich etwas durcheinander bin. Ich habe die Steuerbelastung berechnet und das verbliebene Einkommen ist minimal.

 

Hier ist die Zusammenfassung:

  • Unser Haus hat eine Nettowohnfläche von 180m² mit 6½ Zimmern in einer ländlichen Gegend und einem Minergie-Standard. Es wurde geschätzt, dass der "Marktwert" des Hauses ungefähr 3000 CHF pro Monat (oder 36'000 CHF im Jahr) beträgt.
  • Die steuerrelevante Summe beträgt "nur" 70% des "Marktwertes" – 25'200 CHF im Jahr.
  • Wenn sich die Zinssätze bis zum Abschluss der Hypothek nicht ändern, belaufen sie sich auf etwa 12'000 CHF pro Jahr.
  • Ich darf pauschal 10% der steuerlichen Mieteinnahmen abziehen. Dies beläuft sich auf rund 2520 CHF pro Jahr.

Diese Berechnungen ergeben eine Summe von 1.200 CHF zusätzlichen Steuern und keine Vermögenssteuer. Sehe ich das richtig? Kann man doch Steuer sparen trotz Neubau und Tiefzinsphase? Oder habe ich etwas falsch verstanden? Gibt es irgendetwas, was ich anders machen kann und trotzdem sparen kann?

Ich würde mich über Ihre Ratschläge freuen.
Besten Dank,

Nicola

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Hey Nicola,

Ich verstehe, dass die Berechnungen für den Eigenmietwert oft unklar sind. Doch es gibt eine Alternative zum pauschalen Abzug der Unterhaltskosten, die möglicherweise Steuern sparen kann - den sogenannten "Baukostenzins". Dieser Abzug wird speziell für die Kosten von Schuldzinsen berechnet, die im Zusammenhang mit der Gewinnung, Herstellung oder Renovation des Wohneigentums anfallen. Der Baukostenzins kann bis zu 80% der Schuldzinsen ausmachen, darf jedoch nicht mehr als 4% des Wertes des selbstgenutzten Wohneigentums betragen.

Wie funktioniert das in der Praxis?

Angenommen, du entscheidest dich dafür, dein Haus zu renovieren oder zu verschönern. Dafür musst du eventuell einen Kredit aufnehmen und dadurch Schuldzinsen aufbauen. Diese Schuldzinsen kannst du dann von der Steuer abziehen und somit den Baukostenzins erhöhen. Um von diesem Abzug zu profitieren, müssen die aufgenommenen Schuldzinsen für die Ausgaben im Zusammenhang mit dem Wohneigentum verwendet werden.

Ein Beispiel:

Du hast ein Haus im Wert von 500.000 CHF und renovierst es für 50.000 CHF. Für die Finanzierung der Renovierung musst du einen Kredit aufnehmen, der mit einem Jahreszins von 5% berechnet wird. Das ergibt Schuldzinsen von 2.500 CHF im Jahr. Von diesen Zinsen kannst du 80% als Baukostenzins abziehen, also 2.000 CHF. Wenn du nun noch weitere Unterhaltskosten von beispielsweise 1.000 CHF im Jahr hast, kannst du diese auch abziehen. So hättest du insgesamt einen Abzug von 3.000 CHF von deiner Steuerlast.

Es kann also lohnenswert sein, sich mit dem Baukostenzins zu beschäftigen und ihn als Alternative zum pauschalen Unterhaltskosten-Abzug zu nutzen. Natürlich kommt es dabei immer auf die individuellen Umstände an und ob die Kosten für Renovierungsarbeiten aufgenommen werden müssen.

Ich hoffe, das hilft dir weiter!

Gruss,

Nessio

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Hallo Nicola,

Ich verstehe, dass Dich die hohen Steuern durch den Eigenmietwert belasten. Ich kann dir jedoch aus der eigenen Erfahrung erzählen, dass es schlimmer sein könnte. Mein Eigenmietwert beträgt 50'000 CHF, was mich jedes Jahr rund 8'500 CHF kostet!

Ich denke, du solltest darüber nachdenken, welche Vorteile es gibt, ein grosses und schönes Haus auf dem Land zu besitzen. Denke daran, dass das finanzielle Gleichgewicht nicht alles ist.

Alles Gute und viel Glück

Stephan

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Hey Nicola,

Je nach Kanton gibt es bestimmte Änderungen für den Eigenmietwert. Wenn du mit Kantons-Steuerbehörden redest, können sie dir mehr über die Strafen und Verzugszinsen erzählen. Ein wichtiger Punkt ist, dass sich die Zahlungsfrist für die Einkommenssteuer normalerweise auf rund 30 Tage beläuft. Wenn du das auch nur um einen Tag überziehst, können die Zinsen drastisch steigen. Der Unterschied kann schnell 1% pro Monat betragen.

Lass es uns wissen, ob du noch weitere Fragen hast.

Grüsse,

FWinkler

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