Swiss.Stephan Geschrieben May 25, 2023 Melden Share Geschrieben May 25, 2023 Hallo zusammen, ich habe vor kurzem unser zukünftiges Eigenheim gefunden und möchte mich nun über die Reservationsvereinbarung informieren. Ich habe mit der jetzigen Eigentümerin ohne einen Makler dazwischen zu haben vereinbart. Ich habe recherchiert und stellte fest, dass im Kanton BL beim Kauf von selbstgenutztem Eigentum die Handänderungssteuer für den Käufer entfällt. Laut der Verkäuferin, die den Text des Reservationsvertrags verfasst hat, teilen sich beide Parteien die Kosten für öffentliche Beglaubigung, Handänderung und grundbuchliche Vollzug unter solidarischer Haftung je zur Hälfte. Ich bin verunsichert, ob ich als Käufer die Kosten für die Handänderung tragen muss, was die Selverkäuferin bestätigen müsste. Ich würde gerne eure Ansichten dazu hören. Hat jemand von euch Erfahrungen mit so einem Fall? Ist die Handänderungssteuer dasselbe wie die in der Vereinbarung genannte "Handänderung"? Und sollte die Verkäuferin nicht die gesamte Handänderungssteuer tragen, da sie Steuerpflichtig ist? Ich wäre wirklich dankbar für eure Hilfe dazu. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 25, 2023 Melden Share Geschrieben May 25, 2023 Als ich letztes Jahr ein Haus in einem anderen Kanton gekauft habe, hatte ich eine ähnliche Problematik wie du. Ich habe mich aber darauf geeinigt, dass der Verkäufer die Handänderungssteuer und den Grossteil der Notarkosten übernimmt. Der Notar kann dazu eine spezielle Vereinbarung unterzeichnen, in der diese Kosten auf den Verkäufer übertragen werden. Ein Beispiel für die Höhe der Kosten: Die Handänderungssteuer beträgt in einigen Kantonen 1,5% des Kaufpreises des Hauses. Wenn du also ein Haus für CHF 500.000 kaufst, müsstest du CHF 7.500 für die Steuer zahlen. Dazu kommen noch Notarkosten, die je nach Kanton variieren können. Einige Notare berechnen die Kosten nach Stunden oder nach dem Aufwand, andere nach einer festen Gebühr. Es ist auch wichtig, auf die Unterscheidung zwischen der Handänderungssteuer und der Grunderwerbssteuer zu achten. Die beiden Begriffe werden oft verwechselt, aber sie sind nicht dasselbe. Die Grunderwerbssteuer wird bei einem Kauf von Immobilien oder Grundstücken fällig und beträgt in der Regel zwischen 2% und 3% des Kaufpreises. Wenn du also ein Haus für CHF 500.000 kaufst, könnten die Grunderwerbssteuern zwischen CHF 10.000 und CHF 15.000 betragen, je nachdem in welchem Kanton du dich befindest. Um das Risiko zu minimieren, unabsichtlich die Grunderwerbssteuer zu zahlen, kannst du dich an einen Experten für Immobilienrecht wenden, der dir bei der Überprüfung aller notwendigen Dokumente helfen kann. Ausserdem solltest du mit dem Verkäufer und dem Notar vor dem Kauf des Hauses über alle anfallenden Kosten sprechen, um sicherzustellen, dass du gut vorbereitet bist und keine unerwarteten Kosten auf dich zukommen. Ich hoffe, dass ich dir mit meinen Erfahrungen helfen konnte. Wenn du weitere Fragen hast, stehe ich dir gerne zur Verfügung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 25, 2023 Melden Share Geschrieben May 25, 2023 Handänderung und Handänderungssteuer sind nicht dasselbe. Die Handänderungssteuer betrifft die Transaktion des Eigentums, während die Handänderung der formale Akt ist, der von einem Notar durchgeführt wird, um das Eigentum vom Verkäufer auf den Käufer zu übertragen. Wenn im Kaufvertrag steht, dass beide Parteien sich die Kosten teilen, dann bedeutet das beide, die Verkäuferin und der Käufer, müssen die Kosten tragen. Aber ich denke, alles kann mit dem Verkäufer ausgehandelt werden, wenn du dich unwohl mit der aktuellen Aufteilung fühlst. Ich hoffe, das hilft dir weiter. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 25, 2023 Melden Share Geschrieben May 25, 2023 Ich denke, die begünstigte Handänderungssteuerregelung besteht im Kanton Basel-Landschaft. Wie Stephan festgestellt hat, sind dies 1,5 Prozent des Kantonssteuersatzes, der sich aus dem geschätzten Wert des Hauses ergibt. Es ist auch wichtig, dass der Käufer das Haus nicht vermietet oder verkauft, bevor er mehr als zwei Jahre im Haus gewohnt hat, denn sonst könnte das Finanzamt die Steuer rückwirkend einfordern. Ich würde auch empfehlen, dass Swiss.Stephan einen Anwalt (oder einen Berater vom Notarbüro) aufsucht, um sich beraten zu lassen, bevor er irgendwelche rechtlichen Dokumente unterzeichnet, insbesondere wenn es um den Kauf von Eigentum geht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...