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Swiss.Stephan

Bauherrenpflichten bei Umbauten

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Guten Tag zusammen,

Als Architektin leite ich oft Bauvorhaben und Umbauten für Privatpersonen. Letztens ist jedoch etwas passiert, das mich verunsichert hat: Die Bauherrschaft hat eigenmächtig in Eigenregie den Gangboden rausgespitzt und das vor mir verheimlicht.

Dies hat Auswirkungen auf die Zugänglichkeit, Arbeitssicherheit, Terminplanung und mehr. Daher frage ich mich, was für Rechte ich als Architektin nun habe. Kann ich mich zum Beispiel zurückziehen oder dem Bauherrn für die Mehrarbeit eine höhere Planungshonorierung in Rechnung stellen?

Beste Grüsse,

Stephan

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Hallo Stephan,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich des Bodenbelags für Ihr aktuelles Projekt. Ich verstehe, dass Ihr Kunde Änderungen vorgenommen hat und Sie sich fragen, wie Sie dies am besten angehen sollten.

Zunächst einmal ist es wichtig zu betonen, dass, wenn im Plan eine ausdrückliche Anweisung in Bezug auf den Bodenbelag vorhanden war, Ihr Kunde ohne Ihre Zustimmung keine Änderungen vornehmen darf. Diese Anweisungen sollten auch in Ihrem Vertrag enthalten sein, so dass Ihre Kunden sich bewusst sind, welche Bodenbeläge erlaubt sind und welche nicht. Wenn solche Anweisungen nicht in Ihrem Vertrag enthalten sind, wird es schwierig sein, auf dem Bodenbelag zu bestehen, da es sich um das Eigentum des Kunden handelt.

Wenn Ihr Kunde jedoch Änderungen vorgenommen hat, ohne Sie vorher zu konsultieren, können Sie ihm trotzdem eine ausserplanmässige Rechnung senden, um sicherzustellen, dass er versteht, wie viel zusätzliche Kosten entstehen werden. Hier ein Beispiel: Wenn ich als Kunde in der von Ihnen vorgelegten Planung einen preiswerten oder standardmässigen Fussboden auswähle, aber nachträglich einen teureren oder parkettierten Boden wähle, müssen Sie die Zusatzkosten für das Entfernen des alten Bodens und die Anpassung des neuen Bodens in Rechnung stellen können.

Es ist wichtig zu beachten, dass Ihr Kunde die Pflicht hat, die Arbeiten gemäss dem mit Ihnen vereinbarten Plan durchzuführen und Änderungen mit Ihnen abzusprechen. Wenn Ihr Kunde Änderungen vornimmt, muss er auch dafür sorgen, dass diese Änderungen vollständig dokumentiert werden. So ist es einfacher, sicherzustellen, dass alle Beteiligten über den aktuellen Stand der Dinge informiert sind.

Wenn Sie ein Honorar für die Mehrarbeit berechnen möchten, müssen Sie dies zu einem früheren Zeitpunkt mit Ihrem Kunden besprechen und in Ihrem Vertrag festhalten. So ist Ihr Kunde immer darüber im Bilde, welche zusätzlichen Kosten auf ihn zukommen können. Ein Beispiel wäre, dass Sie im Vertrag festlegen, dass jede Änderung, die der Kunde während des Bauprozesses vornimmt, automatisch zu einem Aufpreis führt, der auf der Basis Ihrer Stundenrate oder eines festen Preises berechnet wird.

Zusammenfassend ist es wichtig, dass Sie in Ihrem Vertrag klare Anweisungen bezüglich des Bodenbelags und aller anderen relevanten Aspekte des Projekts festlegen, damit Ihr Kunde versteht, welche Änderungen er vornehmen darf und welche nicht. Wenn Änderungen vorgenommen werden, die zusätzliche Kosten verursachen, sollten Sie diese Kosten im Voraus besprechen und vollständig dokumentieren, um Missverständnisse zu vermeiden.

Ich hoffe, dass dies Ihre Fragen beantwortet hat. Wenn Sie weitere Bedenken haben, zögern Sie bitte nicht, sich jederzeit an mich zu wenden.

Freundliche Grüsse,

FWinkler

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Lieber Stephan,

Ich kann Ihre Frustration verstehen, aber bevor wir uns auf Ihre Rechte konzentrieren, sollten wir uns auf Ihre Beziehung zu Ihrem Kunden konzentrieren. Da Sie Architektin sind, sind Sie eine Vertrauensperson, die dem Kunden in Sachen Bauen und Umbauen zur Seite steht. Das Versäumnis, offene und direkte Kommunikation mit Ihrem Kunden zu führen, könnte in Zukunft zu Verlusten von Kunden und Projekten führen. Mein Rat wäre daher, zunächst ein entspanntes Gespräch mit dem Kunden zu führen, um herauszufinden, warum er den Boden unabhängig von Ihnen entfernen musste, und dann eine gemeinsame Lösung zu finden. Wenn Sie dies getan haben, können Sie immer noch über Ihre rechtlichen Optionen nachdenken.

Ich hoffe, das hilft dabei, das Problem zu lösen.

Mit freundlichen Grüssen,

Nessio

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Hallo Stephan,

Ich möchte darauf hinweisen, dass der Bauherr auch eine Verantwortung für die Arbeitssicherheit hat. Wenn er beispielsweise Veränderungen an den tragenden Wänden vornimmt, die zu einem Einsturz führen könnten, muss er dafür haften. Sie sollten den Kunden sofort darüber informieren, dass seine Handlungen in dieser Angelegenheit ein Sicherheitsrisiko darstellen und dass er hierbei sowohl finanzielle als auch rechtliche Risiken eingeht.

Zusätzlich zu den finanziellen Auswirkungen könnte der Bauherr verpflichtet werden, für mögliche Verletzungen und Schäden haftbar zu sein. Es ist sehr wichtig, dass Sie Ihre Bedenken in dieser Angelegenheit frühzeitig und schriftlich an den Kunden richten, damit Sie Ihre Bedenken später vor Gericht nachweisen können, falls dies erforderlich sein sollte.

Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.

Mit freundlichen Grüssen,

Nicola

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