nicola_padinatos Geschrieben May 26, 2023 Melden Share Geschrieben May 26, 2023 Hi, ich hatte gehofft, dass ich hier zum Thema Abrechnung von Architektenkosten nach Rückzug von einem Projekt etwas Hilfreiches für mich finden würde. Leider konnte ich keine genaue Antwort finden, deshalb eröffne ich ein neues Thema mit der Hoffnung auf Ihre Auskunft. Obwohl ich mit meiner Frau kein sehr risikofreudiges Paar bin und immer sehr sorgfältig arbeiten, ist unsere Situation recht unangenehm. Hier ist die Ausgangslage: Wir haben im Frühling dieses Jahres Kontakt mit dem zuständigen Architekten aufgenommen aufgrund eines ausgeschriebenen Projekts. Das Vorprojekt wurde von der Landbesitzerin in Auftrag gegeben (Pläne Grundriss und Grob-KV) mit dem Ziel, das Land inklusive des alten EFH an zwei junge Familien zu verkaufen, die dann das DEFH bauen würden. Wir sollten also das Land mit Verpflichtung zur Architektur übernehmen. Beim ersten Gespräch mit dem Architekten fragten wir nach, ab wann für uns Kosten entstehen würden. Der Architekt sagte, dass wir Kosten ab der Unterzeichnung des Vertrags für Architekturleistungen und Grob-KV zu erwarten haben. Vorher war es ausschliesslich sein Aufwand für die Akquisition, nämlich bis zur Unterzeichnung des Vertrags, und daher sein Risiko. Wir erklärten, dass das Haus - so wie es ausgeschrieben war - für uns zu teuer war, obwohl die Haushälfte, die uns interessierte, für CHF 1'035'000 ausgeschrieben war plus weitere CHF 120'000 für die Attika. Da es sich nur um ein Vorprojekt handelte, gäbe es noch vielfältige Anpassungsmöglichkeiten. Wir prüften unserem finanziellen Budget und stellten fest, dass wir insgesamt CHF 1'050'000 für das Land, den Abriss des Hauses und den anschliessenden Neubau ausgeben können. Wir teilten dies dem Architekten mit. In einem weiteren Gespräch versicherten uns der Architekt und der Bauleiter, dass wir mit diesem Betrag die Haushälfte bauen können. Nach dem Gespräch erhielten wir den Architekturvertrag und den Grob-KV. Der Grob-KV enthielt exakt die Summe von CHF 1'050'000. Nach genauer Prüfung des Grob-KV stellten wir fest, dass keine Reserve eingebaut war und noch einige weitere Positionen nicht angepasst wurden oder gänzlich fehlten. Da wir so keinen Vertrag unterschreiben konnten, zogen wir uns vom Projekt zurück. Jetzt zu unserer Frage: Eine Woche nach unserer Absage erhielten wir eine Rechnung vom Architekten für seine Leistungen. Die Rechnung umfasste 92 Stunden. Die Hälfte der Kosten wollte uns der Architekt erlassen, da sie ausschliesslich für die Akquisition aufgewendet worden waren. Jede der beiden Familien, wir und die anderen Käufer, sollten jeweils 25% der Kosten, aufgerundet auf CHF 3'000 pro Partei übernehmen. Wir sind nicht bereit, diese Rechnung zu begleichen, weil: Wir haben noch keinen Vertrag unterschrieben; Gespräche und Abklärungen waren für uns notwendig, um schliesslich eine Entscheidung zu treffen; Der Architekt hat uns nie darüber informiert, dass er uns für einen Teil des Aufwandes belasten wird. Unser geschickter Brief gegenüber dem Architekten brachte uns erneut eine Antwort. Der Architekt stimmt uns in allen Punkten zu, begründet aber sein Verhalten damit, dass: das Ausmass der gewünschten geleisteten Vorarbeiten höher gewesen sei (uns fehlten Informationen darüber, was seiner Meinung nach alles dazu gehört hätte); Gespräche seien notwendig, aber eine Anpassung des Grundrisses oder der Raumgestaltung habe keinen Einfluss auf die Kostenfolge (während das für uns relevant war, um überhaupt zum Haus ",ja" zu sagen); er nicht damit gerechnet hätte, dass wir absagen würden. In diesem Schreiben hat er uns auch die Rechnung erneut beigelegt. Wir haben ihm darauf nicht geantwortet und sind unsicher, wie wir weiter vorgehen sollen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 26, 2023 Melden Share Geschrieben May 26, 2023 Lieber Nicola, ich hoffe, es geht Ihnen gut. In Bezug auf die Angelegenheit mit dem Architekten würde ich gerne meine Meinung und Ratschläge mit Ihnen teilen. Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Sie als potenzieller Kunde des Architekten bei der Ablehnung des Vertragsangebots eine gewisse Verantwortung tragen. Es ist daher problematisch anzunehmen, dass der Architekt keine Rechnung ausgestellt hätte, wenn Sie den Vertrag unterschrieben hätten. Es ist wichtig zu verstehen, dass der Architekt bereits Arbeit und Zeit investiert hat, um das Projekt zu planen und umzusetzen. In Ihrem Fall hat er insgesamt 92 Stunden in das Projekt investiert. Dies zeigt, dass er sich engagiert hat und dass eine Zahlungspflicht entstanden ist. Daher empfehle ich Ihnen, die Rechnung zu begleichen. Jedoch sollten Sie nicht denken, dass das beglichene Geld einfach weg ist und Sie keine andere Option haben. Tatsächlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Sie die Angelegenheit auf eine freundliche und faire Basis bringen können. Zum Beispiel könnten Sie versuchen, mit dem Architekten einen Deal auszuhandeln. Eine Ratenzahlung könnte hier von Vorteil sein, bei der Sie eine Teilzahlung leisten, um somit die kommenden Inkasso- und Anwaltskosten zu umgehen. Verhandeln Sie hier jedoch mit dem Architekten und denken Sie daran, einvernehmliche Lösungen sind immer besser als Konflikte. Falls Sie dennoch eine rechtliche Lösung wünschen, sollten Sie in Erwägung ziehen, sich von einem Rechtsexperten beraten zu lassen. Hier können Sie Präventivmassnahmen ergreifen und sich über Ihre Optionen informieren. Auch kann es helfen, hohe Kosten zu vermeiden, da Sie nun besser über die Vorgehensweise informiert sind. Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen und die Angelegenheit etwas klären. Ich wünsche Ihnen alles Gute und stehe Ihnen gerne zur Verfügung, falls Sie weitere Fragen haben. Beste Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 26, 2023 Melden Share Geschrieben May 26, 2023 Hallo Nicola, Ich denke, die Tatsache, dass der Architekt erhebliche Vorarbeiten geleistet hat, um die Bedürfnisse Ihrer Familie für das Projekt zu erfüllen, rechtfertigt die Rechnungsstellung, selbst wenn Sie am Ende das Projekt nicht durchgeführt haben. Die Kosten des Architekten sind standardmässig relativ hoch. Meines Wissens ist jede Vereinbarung auf die Pflichten und Bedingungen der Parteien beschränkt und ist verpflichtet, solche Vereinbarungen einzuhalten. Aber natürlich können Sie immer versuchen, eine Einigung mit dem Architekten zu erzielen oder sogar einen Anwalt zu Rate ziehen, um Anwaltskosten und Verzugszinsen zu vermeiden, falls Sie sich entschliessen, nicht zu zahlen. Ich wünsche Ihnen viel Glück. Liebe Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 26, 2023 Melden Share Geschrieben May 26, 2023 Hi Nicola, Während ich den Kommentaren von Stephan und Nessio selbstverständlich zustimme, ist es mir aufgefallen, dass der Architekt dennoch gewisse Verpflichtungen gegenüber seinen Kunden eingeht. Meines Erachtens ist die Tatsache, dass er Sie nicht über die bevorstehenden Kosten informiert hat, ein klarer Hinweis auf eine mangelhafte Kommunikation mit seinen Kunden und ein Verstoss gegen seine Verpflichtungen. Diese mangelhafte Kommunikation kann auch zu Schwierigkeiten führen, wenn es zum Abschluss eines Projekts kommt. Wenn der Architekt nicht in der Lage ist, seine Kunden über die Kosten auf dem Laufenden zu halten, ist es unwahrscheinlich, dass er in der Lage ist, das Projekt erfolgreich abzuschliessen. Ich hoffe, dass Sie und der Architekt eine Lösung finden werden, die für alle Beteiligten akzeptabel ist. Liebe Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...