Swiss.Stephan Geschrieben May 26, 2023 Melden Share Geschrieben May 26, 2023 Hallo zusammen, ich bin über einen interessanten Artikel in der NZZ Beilage von heute gestolpert und möchte ihn hier mit Euch teilen. Es geht um das Thema Mängelrüge bei Verträgen mit Planern. Als Bauherr sollten wir darauf achten, dass wir rechtzeitig und formal korrekt eine Mängelrüge einreichen, wenn der Planer einen Fehler macht. Ansonsten verlieren wir unsere Ansprüche an den Planer. Das bedeutet, dass im Zweifelsfall sogar ein Laie einen Fehler des Planers erkennen können muss. Es lohnt sich also darauf zu achten, was im Vertrag dazu vereinbart wurde. Im Idealfall sollte geregelt sein, dass die Rüge ohne Verzögerung schriftlich erfolgen muss und innerhalb einer bestimmten Frist eingereicht werden muss. Was denkt Ihr darüber? Habt Ihr positive oder negative Erfahrungen mit Mängelrügen gemacht und wisst Ihr, wie man sie korrekt einreicht? Viele Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 26, 2023 Melden Share Geschrieben May 26, 2023 Guten Tag Stephan, ich möchte mich für Ihren informativen Artikel bedanken. Ich persönlich habe zwar noch keine Erfahrung mit Rügen gemacht, allerdings halte ich es für sehr wichtig, über dieses Thema informiert zu sein. Ich stimme mit Ihnen überein, dass es am besten ist, die Rüge schriftlich einzureichen und alles zu dokumentieren. Als Beispiel könnte man hier eine Situation nehmen, in der ein Auftraggeber die Lieferung von Baumaterialien verlangt hat. Der Planer beauftragt daraufhin den Lieferanten, die Materialien an die Baustelle zu liefern. Wenn der Lieferant jedoch nur einen Teil der bestellten Materialien liefert, ist es wichtig, dies schriftlich zu rügen und im Nachhinein dokumentieren zu können. Im Idealfall sollte man jedoch versuchen, solche unangenehmen Überraschungen im Vorfeld zu vermeiden. Ein Beispiel hierfür könnte sein, dass der Planer im Vorfeld für eine umfassende Bestandsaufnahme auf der Baustelle sorgt und im Planungsprozess alle Eventualitäten berücksichtigt. Kurz zusammengefasst: Eine frühzeitige und gründliche Planung, sowie eine schriftliche Dokumentation können im Falle einer Rüge sehr hilfreich sein. Ich danke Ihnen nochmals für den aufschlussreichen Artikel. Mit freundlichen Grüssen, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 26, 2023 Melden Share Geschrieben May 26, 2023 Hallo Stephan, ich denke auch, dass es sehr wichtig ist, auf die Formalitäten zu achten. Eine schriftliche Rüge ist immer besser als eine mündliche Rüge, da man im Nachhinein immer Beweise benötigt. Ich kann ein Beispiel nennen, wo ein Freund von mir ein Haus gekauft hat, das bereits fertig gebaut war. Nach ein paar Jahren traten Probleme auf, die auf Mängel während des Bauprozesses zurückzuführen waren. Da er keine schriftliche Rüge eingereicht hatte, konnte er seine Ansprüche nicht mehr durchsetzen und musste alles selbst bezahlen. Also, ist es besser, Vorsicht walten zu lassen und alles richtig zu dokumentieren! Liebe Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 26, 2023 Melden Share Geschrieben May 26, 2023 Ich stimme den bisherigen Kommentaren voll und ganz zu, aber ich denke, dass es nicht nur darauf ankommt, eine Rüge korrekt einzureichen, sondern auch auf die Beziehung mit dem Planer zu achten.Ich habe von vielen Fällen gehört, in denen Bauherren und Planer mit Hilfe von guten Kommunikationsfähigkeiten und Kompromissbereitschaft auch ohne eine formale Rüge Probleme gelöst haben. Das sagt natürlich nichts darüber aus, ob man auf seine Ansprüche verzichten sollte, aber es könnte einen Streit vermeiden.Was denkt ihr über die Beziehung zu Planern? Haben Sie jemals schlechte Erfahrungen damit gemacht?Gruss,FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...