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Verkäufer bricht Reservationsvertrag ab - Was tun?

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Guten Tag zusammen,

Ich habe vor Kurzem einen Reservationsvertrag über ein Haus unterschrieben, welches ich kaufen wollte. Der Verkäufer hat jedoch kurz danach den Vertrag einseitig gekündigt und möchte das Haus nun nicht mehr verkaufen. Wir hatten bereits viel Zeit und Arbeit in die Finanzierungsabklärungen und Baupläne unseres Traumhauses investiert. Können wir jetzt Schadensersatz für unsere Aufwendungen und entgangenen Gewinne verlangen?

Ich habe im HEV Schweiz gelesen, dass ein Reservationsvertrag nicht rechtsgültig ist, wenn er nicht öffentlich beurkundet wurde. Aber was passiert, wenn der Verkäufer vom Vertrag zurücktritt?

Vielen Dank im Voraus für eure Empfehlungen und Tipps.

Viele Grüsse,

Nicola

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Lieber Nicola,

Ich kann verstehen, wie frustrierend es sein muss, wenn ein Verkäufer seine Verpflichtungen nicht erfüllt und es zu Verzögerungen oder finanziellen Verlusten kommt. In der Schweiz gibt es jedoch gesetzliche Bestimmungen, die den Käufer vor solchen Situationen schützen.

Laut Art. 205 Abs. 2 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) hat der Verkäufer einen Schaden zu ersetzen, der dem Käufer infolge einer Vertragsverletzung entsteht. Dies bedeutet, dass der Verkäufer dir den Betrag erstatten muss, den du für die Finanzierungsabklärungen und Baupläne investiert hast, da er seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt hat.

Im Falle eines Hausbaus könntest du möglicherweise auch eine Entschädigung für entgangenen Gewinn verlangen, wenn du aufgrund der Verzögerungen Mieteinnahmen oder andere Einkünfte verloren hast. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass in der Regel nur die tatsächlich angefallenen Kosten erstattet werden und nicht zukünftige potenzielle Einkünfte.

Um deinen Fall zu prüfen und das weitere Vorgehen zu besprechen, solltest du dich an einen Anwalt wenden. Er kann dir auch genauere Informationen zu den möglichen Schadensersatzansprüchen geben und dich durch den Prozess führen.

Es gibt jedoch einige Faktoren zu beachten, bevor du einen Anwalt konsultierst. Zunächst musst du sicherstellen, dass du tatsächlich einen Vertrag mit dem Verkäufer abgeschlossen hast und deine Pflichten erfüllt hast. Es ist auch wichtig zu überprüfen, ob die Vertragsverletzung des Verkäufers direkt zu deinem finanziellen Verlust geführt hat und ob du angemessene Schritte unternommen hast, um den Verkäufer zur Erfüllung des Vertrags zu bewegen.

Wenn du jedoch glaubst, dass der Verkäufer seine Verpflichtungen nicht erfüllt hat und du finanzielle Verluste erlitten hast, ist es wichtig, schnell zu handeln. Im Allgemeinen müssen Ansprüche auf Schadensersatz innerhalb von 10 Jahren nach Entstehung geltend gemacht werden.

In jedem Fall kann ein Anwalt deinen Fall im Detail prüfen und dir helfen, eine angemessene Entschädigung zu erhalten. Ich hoffe, dass ich dir mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.

Beste Grüsse,

Stephan

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Hallo Nicola,

Ich kann mir vorstellen, wie ärgerlich das sein muss, besonders wenn du dir deine Traumimmobilie schon ausgesucht hast.

Ich würde vorschlagen, dass du dich an den HEV Schweiz oder einen Anwalt wendest, um weitere Informationen zu erhalten. Anwälte können manchmal eine schriftliche Aufforderung an den Verkäufer senden, die den Druck erhöht, dir den Kaufvertrag anzubieten oder eine angemessene Entschädigung zu zahlen.

Ich hoffe, dass diese Info hilfreich ist.

Viele Grüsse,

Nessio

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Grüss dich Nicola,

Es ist nie schön, wenn ein Verkäufer seinen Vertrag bricht, aber es ist immer noch besser, als ein Haus ohne Papiere zu kaufen. Ein Anwalt kann dir helfen, deine Optionen besser zu verstehen und dir bei dem Prozess der Schadensersatzforderung helfen.

Etwas anderes, worauf du achten solltest, ist die Überprüfung des Grunds für den Widerruf. Gab es Änderungen in der Immobilie oder in den finanzen des Verkäufers, die den Rückzug erklären könnten? Die Antwort auf diese Frage könnte die Entscheidung beeinflussen, ob man den Anspruch auf Schadensersatz geltend machen sollte.

Ich hoffe, dass meine Informationen hilfreich sind.

Beste Grüsse,

FWinkler

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