nicola_padinatos Geschrieben May 26, 2023 Melden Share Geschrieben May 26, 2023 Hallo Zusammen, nachdem wir ein paar wichtige Mängel beseitigt haben, bleiben bei unserem Wohnungsbau noch ein paar lästige Mängel offen, die vom Generalunternehmer (GU) ignoriert werden. Ich habe jedoch keine Ahnung, wie ich damit umgehen soll. Wir haben bereits drei Mahnungen verschickt, aber es ist nichts passiert. Beispielsweise haben wir für fast CHF 10'000 einen netten Aufpreis für Stufe 2 der Widerstandskraft (WK2) bezahlt. Wir haben auch das Zertifikat für die Fenster erhalten, allerdings nicht für unsere Türen. Der Schreiner hat sich geweigert, uns hier Zertifikate zu liefern. Er hat uns nur einen Brief geschrieben, in dem er behauptet, dass alle Türen WK2 wären. Das zweite Problem ist, dass unser Kellerabteil zu wenig Luftumwälzung hat. Es wurde zwar ein Lüfter eingebaut, aber dieser springt nur an, wenn das Licht 5 Minuten an ist. Wir sind aber nicht oft lange genug im Keller, um das Licht so lange an zu lassen. Unser Kellerabteil war daraufhin feucht und musste behandelt werden. Der GU hat jedoch nichts unternommen. Das dritte Problem ist, dass alle Haustüren der Überbauung zu ringhörig sind. Diese wurden durch eine Studie bestätigt, dass gemäss Schallmessprotokoll die SIA 181:2006 nicht erfüllt ist (R'w + C >= 37 dB) und somit Türen mit 30 dB notwendig sind. Ich weiss, dass wir bald die zweijährige Frist erreichen. Wenn ich es korrekt verstanden habe, ist diese jedoch noch nicht kritisch. Bis zu diesem Zeitpunkt können wir Mängel melden. Die Mängel verjähren erst 5 Jahre nach Übernahme der Wohnung. Was kann ich also nach der dritten erfolglosen Mahnung tun, damit sich hier endlich etwas bewegt? Könnt Ihr mir bitte helfen oder einen Tipp geben? Mit freundlichen Grüssen, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 26, 2023 Melden Share Geschrieben May 26, 2023 Lieber Nicola, es tut mir leid zu hören, dass Sie Probleme bei der Renovierung Ihres Hauses haben. Es kann sehr frustrierend sein, wenn Handwerker nicht in der Lage sind, den Job richtig zu machen. Ich verstehe Ihre Unzufriedenheit und möchte Ihnen helfen, eine Lösung zu finden. Mein erster Vorschlag wäre, den Spiess umzudrehen und dem GU oder dem Schreiner eine Frist zur Nachbesserung der Mängel zu setzen. Dies kann am besten in einer offiziellen E-Mail erfolgen, in der Sie eine ausführliche Liste der Mängel erstellen und Beweise beilegen. Markieren Sie die besonders schwerwiegenden Probleme, damit der Handwerker weiss, wo er anfangen muss. Eine Frist zu setzen ist wichtig, um den Handwerker unter Druck zu setzen, die Arbeit zu erledigen. Nennen Sie eine realistische Frist, um die Mängel zu beheben, z.B. 4 Wochen. Wenn der GU sich nicht an die Frist hält, schlagen Sie vor, dass er einen Abzug vom Kaufpreis akzeptiert, um einen unabhängigen Handwerker zu beauftragen, der die von ihm verursachten Mängel beseitigt. Um sicherzustellen, dass Ihre Beschwerden angemessen behandelt werden, ist es wichtig, so detailliert wie möglich zu sein und Beweise beizufügen. Hier sind einige Beispiele dafür, wie Ihre E-Mail aussehen könnte: Sehr geehrter Herr Schreiner, Ich schreibe Ihnen in Bezug auf die Renovierung meines Hauses, die von Ihnen durchgeführt wurde. Obwohl ich Ihre Arbeit sehr schätze, habe ich leider einige Mängel festgestellt, die unbedingt behoben werden müssen. Ich habe eine Liste der Mängel erstellt und einige Fotos beigefügt, um Ihnen zu zeigen, wo das Problem liegt. Hier sind einige der schwerwiegendsten Probleme: - Die Tür in der Küche schliesst nicht richtig und lässt kalte Luft herein. - Die Schränke im Esszimmer sind schief und fallen fast auseinander. - Die Decke im Badezimmer hat Wasserflecken und sieht schimmelig aus. Ich möchte Sie bitten, diese Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Ich denke, es wäre angemessen, wenn Sie innerhalb von 4 Wochen damit fertig wären. Wenn Sie innerhalb dieser Frist nicht in der Lage sind, die Mängel zu beheben, werde ich Sie offiziell auffordern, einen Abzug vom Kaufpreis zu akzeptieren, um einen unabhängigen Handwerker zu beauftragen, um die von Ihnen verursachten Mängel zu beseitigen. Ich hoffe, Sie verstehen meine Position und werden schnell handeln, um diese Probleme zu beheben. Mit freundlichen Grüssen, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 26, 2023 Melden Share Geschrieben May 26, 2023 Hey Nicola, Ich würde Ihnen empfehlen, sich auch die Schweizer Normen und Vorschriften bezüglich Bau und Bauqualität anzusehen. Wenn der GU behauptet, dass die Türen WK2 entsprechen, fordern Sie doch einfach eine Bestätigung des Prüflabors, das das Zertifikat ausgestellt hat. Wenn es um die Luftzirkulation geht, müssen alle Räumlichkeiten mindestens alle zwei Stunden gelüftet werden. Ein Lüfter, der nur bei eingeschaltetem Licht funktioniert, ist kein geeignetes Mittel zur Kontrolle der Luftqualität. Übersehen Sie dies nicht, denn gesundheitliche Schäden durch schlechte Luftqualität können schwere Konsequenzen haben. Bezüglich des Lärmschutzes würde ich eine Aufstellung von Werten für die Lärmdämmung vornehmen, die für die Türen notwendig sind. Vergleichen Sie dies mit den Werten der Türen des GU. Mit etwas Recherche und Wissen können Sie ihn gegebenenfalls in die Verantwortung nehmen. Ich hoffe, ich konnte helfen. Beste Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 26, 2023 Melden Share Geschrieben May 26, 2023 Hallo Nicola, Zunächst einmal stimme ich meinen Vorrednern zu. Aber ich habe noch einen Tipp, der vielleicht weniger mit der Tür- und Lüftungsproblematik zu tun hat. Überprüfen Sie, ob Sie eventuell Anspruch auf eine Entschädigung für Ihre Mängel haben. Manchmal sieht der Gesetzgeber das so und es gibt spezielle Vorschriften, die den Käufer/Landbesitzer schützen, insbesondere in der Konstruktion von Gebäuden.. Ein Beispiel: Wenn das Wärmedämmungs-system eines Gebäudes zu dünn ist, kann es laut Schweizer Gesetzgebung als baurechtlicher Mangel gelten, der zu einer Entschädigung berechtigt. Der Anspruch auf eine Entschädigung kann vom Landesgericht geprüft werden, wenn der Verkäufer es verweigert, Schadenersatz zu leisten. Ich hoffe, ich konnte helfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Interessen. Freundliche Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...