Nessio Geschrieben May 26, 2023 Melden Share Geschrieben May 26, 2023 Hallo zusammen,Ich habe kürzlich ein Online-Hypothekendarlehen von der Zürcher Kantonalbank über Homegate beantragt. Wir haben im Antrag angegeben, dass 20.000 CHF aus unserer Pensionskasse verpfändet werden sollen. Allerdings habe ich am Freitag die Vertragsunterlagen erhalten und festgestellt, dass ich dem Vertragsvorschlag nicht zustimmen kann, weil das ganze Pensionskassenvermögen (aktuelles sowie zukünftiges) verpfändet werden soll. Ich wollte deshalb vom Vertrag zurücktreten, aber die Bank verlangt von mir, dass ich eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 48.000 CHF zahle, auch wenn ich die Vertragsunterlagen noch nicht einmal erhalten hatte. Ich habe mit dem Kundenberater gesprochen und er konnte mir nicht sagen, auf welcher rechtlichen Grundlage diese Forderung beruht. Deshalb frage ich mich nun, ob die Bank das Pensionskassenvermögen ohne meine Zustimmung pfänden darf und ob es rechtens ist, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen, wenn der Vertrag nicht den Bedingungen meines ursprünglichen Antrags entspricht. Ich freue mich auf Eure Meinungen und Ratschläge!Liebe Grüsse,Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 26, 2023 Melden Share Geschrieben May 26, 2023 Sehr geehrter Nessio, ich finde es sehr fragwürdig, dass die Bank ohne Angabe im Antrag das gesamte Pensionskassenvermögen pfändet. Es ist wichtig, dass Sie die Bank kontaktieren und eine schriftliche Bestätigung einfordern, dass sie Ihre Forderungen anpassen wird. Hierbei haben Sie den Schlüssel in der Hand. Ich glaube nicht, dass eine seriöse Bank ein so grosses Risiko eingeht, einen Kreditgeber ohne Vertrauen zurückzulassen. Laden Sie die Bank ein, ihre eigenen Dokumente noch einmal genau zu prüfen und zu hinterfragen, warum die gewünschte Option nicht berücksichtigt wurde. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle einige weitere Informationen geben, die Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen könnten: Die gesetzliche Grundlage Im Allgemeinen gilt, dass nur der Betrag gepfändet werden kann, der dem Gläubiger rechtmässig zusteht. Hierbei gibt es jedoch Ausnahmen, wie zum Beispiel die Pfändung des gesamten Vermögens bei einer Eidesstattlichen Versicherung. Wenn das Pfändungsgesuch an die Bank gestellt wurde, ist diese verpflichtet, das gepfändete Geld an den Gläubiger zu überweisen, sofern die Forderungen berechtigt und in angemessener Höhe sind. Allerdings sollte die Bank stets bemüht sein, eine Lösung zu finden, die dem Kunden entgegenkommt und trotzdem den rechtlichen Anforderungen entspricht. Der Dialog mit der Bank Im Idealfall sollten Sie zunächst versuchen, das Gespräch mit der Bank zu suchen und gemeinsam eine Lösung zu finden. Gerade in schwierigen Fällen, wie einer Pfändung, ist eine offene und transparente Kommunikation das A und O. Machen Sie deutlich, dass Sie bereit sind, Ihre Schulden zu begleichen, aber dass Sie hierfür auch eine Möglichkeit benötigen, die für Sie tragbar ist. Stellen Sie Ihre finanzielle Situation dar und zeigen Sie auf, welche Beträge Sie monatlich an die Bank überweisen können. Als Vorschlag könnten Sie beispielsweise eine Ratenzahlungsvereinbarung abschliessen, bei der Sie monatlich eine festgelegte Summe an die Bank zahlen. Das Recht auf Widerspruch Wenn die Bank nicht bereit ist, auf Ihre Forderungen einzugehen, haben Sie in manchen Fällen das Recht, Widerspruch gegen die Pfändung einzulegen. Hierbei ist es wichtig, dass Sie sich rechtzeitig an einen Anwalt oder eine Schuldnerberatung wenden, um Ihre Optionen abzuklären. Möglicherweise haben Sie auch die Möglichkeit, den Gläubiger zu legitimieren oder eine Eigenverwaltung zu beantragen. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen viel Glück für den weiteren Verlauf. Mit freundlichen Grüssen, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 26, 2023 Melden Share Geschrieben May 26, 2023 Hallo Nessio,Es ist sehr ärgerlich, dass Sie auf eine so schlechte Art und Weise behandelt wurden. Sie sollten die Bank bitten, Ihnen ein exemplarisches Dokument vorzulegen, indem sie Ihnen zeigt, wo Ihre Zustimmung aufgenommen wurde, damit das ganze Pensionskassenvermögen verpfändet wird. Wenn Sie die Unterlagen schon nicht erhalten haben.Ein anderer Gedanke, der mir in den Sinn kommt, besteht darin, zu untersuchen, ob die Vorfälligkeitsentschädigung, die Sie gegebenenfalls zahlen müssen, in der Tat die Kosten abdeckt, die der Bank durch eine umgehende Rückzahlung Ihres Darlehens entstehen könnten. Fragen Sie die Bank dazu unbedingt um eine detaillierte Aufschlüsselung der entstehenden Kosten.Viel Glück und geben Sie nicht auf.FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 26, 2023 Melden Share Geschrieben May 26, 2023 Liebe Nessio, Eine Bank hat keine automatischen Rechte, auf eine Pensionskasse eines Kunden zuzugreifen. Ein solches Szenario setzt eine gesonderte Vereinbarung zwischen Ihnen und der Bank voraus, die im Vertrag von Homegate und der ZKB nicht aufgeführt wurde. Es ist unklar, auf welcher rechtlichen Grundlage die Bank unseriöse Forderungen stellen könnte. Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Entschädigung, die fällig wird, wenn ein Kreditnehmer seinen Kredit oder ein Darlehen vorzeitig zurückzahlt. Hier geht es um die Bedingungen, die im Vertrag festgelegt wurden. Wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind, ist die Bank nicht berechtigt, Vorfälligkeitsentschädigung zu erheben. Ich habe gehört, dass es in einem solchen Fall wichtig ist zu erwähnen, dass man einen Anwalt einschaltet. Ich hoffe, dass Sie das Problem bald lösen können. Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...