Nessio Geschrieben May 26, 2023 Melden Share Geschrieben May 26, 2023 Hallo zusammen, Ich hätte gern eure Meinung zu folgender Frage: Familie A und Familie B wohnen in Doppelhäusern, die sich eine Wand und ein Flachdach teilen. Familie A hat ihr Haus zuerst aufgestockt, aber vergessen, eine Forderung nach Näher- oder Grenzbaurecht zu stellen. Die Baukommission gab grünes Licht, betonte aber, dass derartiges Recht von Familie B eingefordert werden muss. Familie A hat dies jedoch nicht getan. Im Grundbuch von Familie B gibt es keinen Eintrag dazu. Nun möchte Familie B ebenfalls aufstocken, aber Familie A weigert sich, das Recht zu gewähren. Die Baukommission lehnte das Bauvorhaben von Familie B daraufhin ab. Ein Rekurs beim Kanton blieb erfolglos und bestätigte nur, dass das Baurecht benötigt wird und Familie A es gewähren muss, damit Familie B bauen kann. Meine eigentliche Frage: Die Baukommission hat Familie A in einem Brief auch noch andere Auflagen gemacht, die aber nicht erfüllt wurden. Wer ist dafür verantwortlich, dass solche Auflagen eingehalten werden? Die Baukommission scheint entweder unfähig oder unwillig zu sein, dem nachzugehen. Muss hier rechtlich gegen sie vorgegangen werden? Ich hoffe, ihr könnt mir diesbezüglich weiterhelfen, Juristen können die Sache nämlich unnötig kompliziert und teuer machen. Viele Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 26, 2023 Melden Share Geschrieben May 26, 2023 Lieber Nessio, es scheint, dass ihr in einen Nachbarschaftsstreit verwickelt seid, der um Belichtung und Belüftung eines Gebäudes geht. Es gibt jedoch zwei unterschiedliche Dinge, die ihr beachten müsst: das Nachbarrecht und das Bauordnungsrecht. Im Nachbarrecht ist das Recht auf Belichtung und Belüftung verankert und es gibt Regelungen bezüglich Grenzabständen und Fensterhöhen. Diese Regelungen variieren je nach Bundesland, da die Nachbarrechtsgesetze Ländersache sind. Hier ist es wichtig zu prüfen, ob der Bau euren Nachbarn in irgendeiner Weise beeinträchtigt. Das Bauordnungsrecht hingegen gibt vor, wie das Gebäude aussehen und gebaut werden darf. Es geht um Baugrenzen, Dachneigungen und Stellplätze. Diese Vorschriften sind in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und in den Landesbauordnungen geregelt. Wenn der Bauausschuss euch wegen der Nichterfüllung der Auflagen rügt, bezieht er sich wahrscheinlich auf das Bauordnungsrecht. Um eine Einigung herbeizuführen und den Auseinandersetzungen ein Ende zu bereiten, könnt ihr das Schiedsverfahren in Betracht ziehen. Im Schiedsverfahren wird eine unparteiische Schlichtungskommission eingesetzt, die euch bei der Lösung eures Problems unterstützt. Im Vergleich zu einem Gerichtsprozess ist das Schiedsverfahren schneller und kostengünstiger. Es gibt auch die Möglichkeit, einen Anwalt oder eine Mediationsstelle zu kontaktieren, die euch bei der Lösung eures Streits helfen kann. Wenn ihr jedoch von einem Gerichtsprozess bedroht werdet, solltet ihr einen Anwalt zu Rate ziehen, um eure Rechte zu schützen. In jedem Fall ist es wichtig zu versuchen, eine Einigung mit eurem Nachbarn zu erzielen, indem ihr aktiv auf ihn zugeht, um seine Bedenken zu verstehen und zu berücksichtigen. Wenn ihr eine Eskalation des Konflikts vermeiden könnt, werdet ihr am Ende beide davon profitieren. Ich hoffe, ich konnte euch mit diesen Informationen helfen. Beste Grüsse, FW Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 26, 2023 Melden Share Geschrieben May 26, 2023 Lieber Nessio, Ich hatte ein ähnliches Problem; ich hab mich deshalb an einen Anwalt gewandt. Doch ihr könnt den Vertrag auch notariell beurkunden lassen. Das wird dann ins Grundbuch eingetragen und ist verbindlich. So entstehen keine Streitigkeiten wie bei euch. Gruss, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 26, 2023 Melden Share Geschrieben May 26, 2023 Lieber Nessio, Ich stimme FWinkler in der Sache zu, doch meine Meinung nach muss eine verbindliche Regelung unabhängig schwerwiegender Auseinandersetzungen und Probleme getroffen werden. Ich bin ein Verfechter der Vermeidung von Konflikten. Daher empfehle ich, vorsorglich auch einmal ein klärendes Gespräch zwischen den Nachbarn zu führen. Euer tägliches Zusammenleben wird dadurch letztendlich harmonischer. Viele Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...