Jump to content
nicola_padinatos

Mehr- / Minderkostenabrechnung beim Wohnungskauf

Recommended Posts

Hallo zusammen,

ich habe vor kurzem ein neues Zuhause gekauft und stehe nun vor der Herausforderung, die Mehr- / Minderkostenabrechnung zu durchgehen. Ich weiss, dass dies ein heikles Thema ist und die Emotionen schnell aufkochen können. Im Kaufvertrag wurde dazu fast nichts geregelt, mit Ausnahme des 10%igen Aufschlags auf Mehrkosten, was fraglich ist, insbesondere bei Posten, für die der GU keine Arbeit geleistet hat. Im Moment habe ich mehrere Fragen zur Abrechnung:

1. Ich habe sowohl Mehr- als auch Minderkosten. Ist es gerechtfertigt, dass der GU zuerst den Aufschlag von 10% auf die Mehrkosten erhebt und erst dann die Minderkosten abzieht? Der Kaufvertrag beinhaltet dazu keine Regelung.

2. Wir sind bei einigen Sanitärartikeln unter Budget geblieben, weil wir viele Posten gestrichen haben, da die Preise überwiegend doppelt so teuer waren wie auf dem Markt. Auf die Minderkosten berechnet uns der GU eine Verlustmarge von 15%. Wir haben den GU auf die marktunüblichen Preise hingewiesen und ihm eine Frist zur Nachbesserung gesetzt und angekündigt, dass wir andernfalls diese 15% auf die Minderkosten nicht akzeptieren werden. Der GU hat geantwortet, dass alle Kunden gleich behandelt werden, und hat unsere Frist nicht beachtet. Auch hierzu gibt es keine Regelung im Kaufvertrag. Müssen wir das akzeptieren?

3. Wir werden für 3 ebenerdige Duschflächen Antirutschbeschichtungen berechnet, obwohl wir diese überhaupt nicht wollen. Der Plättlileger hat uns darauf hingewiesen, dass diese Beschichtung oft unnötig ist und man diese sowieso erst nach der Installation anbringt. Ausserdem kann uns der GU nicht zwingen, anstatt mit Duschmatten mit dieser Antirutschbeschichtung zu duschen. Ich habe den GU gebeten, diese Positionen zu streichen, aber bisher keine Antwort erhalten. Ich habe auch den Plättlileger gebeten, dafür zu sorgen, dass keine Antirutschbeschichtung aufgetragen wird. Ich glaube nicht, dass der GU uns zwingen kann, etwas zu akzeptieren, was nicht im Kaufvertrag geregelt ist.

4. Wir haben ein grosses Doppelzimmer zu 2 Einzelzimmern gemacht, wie es in einem optionalen Angebot hiess. Im Kaufvertrag steht dazu: "...zur Bildung von 2 Einzelzimmern". Schriftlich habe ich die Bestätigung erhalten, dass es 2 getrennte Heizkreisläufe und 2 getrennte Storen gibt. Für das Raumthermostat im Zimmer werden uns nun 300 CHF berechnet. Ich glaube, dass dies automatisch im Standard enthalten ist, da alle anderen Einzelzimmer auch so ausgestattet sind, ohne dass man etwas extra bezahlen muss. Die Voraussetzungen (getrennte Heizkreisläufe) sind ja bereits geschaffen worden.

5. Wir haben anstatt eines normalen Einzelwaschbeckens (wie es im Plan vorgesehen war) ein Doppelwaschbecken geplant, weswegen uns 500 CHF an Planungskosten berechnet wurden. Ist das rechtens?

6. Wir haben statt eines Waschturms nun eine Dusche geplant. Dafür berechnet uns der GU zusätzlich 1'280 CHF für die Anschlüsse. Die Dusche ist zwar eine Rainfall-Dusche, aber Abwasser und Wasser wurden auch für den Standard, den Waschturm benötigt. Ist das berechtigt? Letzte beiden Fragen sind vermutlich eher schwierig, da hier SIA zum Tragen kommt.

Ich werde in ein paar Tagen gebeten, die Mehr- / Minderkostenabrechnung zu unterschreiben (in unserem Fall fallen Minderkosten an). Ein Anwalt unserer Rechtschutzversicherung kann nicht schnell genug reagieren. Soll ich also trotzdem unterschreiben, aber eine Vorbehaltsklausel hinzufügen, damit ich die Abrechnung später prüfen lassen kann? Der GU scheint nicht auf unsere Anliegen zu reagieren und erwartet vielleicht, dass wir nachgeben, wenn er nicht reagiert. Das letzte Schreiben hat sich so angehört, als ob wir die Schuld tragen, wenn wir nicht unterschreiben. Und das obwohl wir im Minderkostenbereich liegen. Bei Mehrkosten ist es ja klar, dass diese vor der Übergabe beglichen werden müssen, da dies im Kaufvertrag geregelt ist.

Ich danke euch für eure Antworten und ein schönes Wochenende!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Nicola,

es tut mir leid zu hören, dass du so eine komplizierte Situation hast. Ich kann dir helfen, die Situation zu verstehen und dir einige Ratschläge geben.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass die Minderkosten tatsächlich von den Mehrkosten abgezogen werden sollten, bevor der 10% Aufschlag berechnet wird. Wenn dein GU dies nicht berücksichtigt hat, solltest du ihn darauf aufmerksam machen und eine Korrektur der Abrechnung verlangen.

Was die Sanitärartikel betrifft, ist es unfair von deinem GU, dir eine Marge von 15% zu berechnen, insbesondere wenn du Preise vorweisen kannst, die marktüblich sind. Eine Möglichkeit, dies zu umgehen, wäre, die Artikel selbst zu kaufen und direkt an das Installationsunternehmen zu liefern. In diesem Fall müsstest du jedoch darauf achten, dass die Artikel von hoher Qualität und mit gültigen Zertifikaten sind.

Wenn du Zweifel hast, ob die von dir gekauften Artikel die richtigen sind oder nicht, solltest du auch bedenken, dass dein GU dafür verantwortlich ist, sicherzustellen, dass die Materialien den angegebenen Anforderungen entsprechen. Wenn du das Gefühl hast, dass dein GU dir zu hohe Preise berechnet oder die Arbeit nicht ordnungsgemäss ausgeführt hat, solltest du dich an einen Anwalt wenden und dich beraten lassen.

Es ist auch ratsam, ein persönliches Gespräch mit deinem GU zu vereinbaren und deine Bedenken anzusprechen. In diesem Gespräch solltest du nachfragen, wie die Abrechnung erfolgt ist und ob es Möglichkeiten gibt, die Kosten zu senken oder zu korrigieren. Wenn du dich unsicher fühlst, solltest du jemanden mitnehmen, der sich mit der Materie auskennt oder einen Anwalt hinzuziehen, um sicherzustellen, dass deine Interessen vertreten werden.

Insgesamt ist es immer wichtig, dass du dich selbst schützt und deine Rechte verteidigst. Wenn du Zweifel hast, solltest du dich immer an jemanden wenden, der dir helfen kann, die beste Lösung zu finden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Unverbindlich Handwerker Offerten einholen

Guten Tag Nicola,

was die Antirutschbeschichtung betrifft, so denke ich, dass Ihr GU nicht berechtigt ist, diese ohne Ihre Zustimmung zu installieren. Ich glaube nicht, dass es auch im Kaufvertrag steht, dass Sie es benötigen oder dass es Standard ist, dies zu tun. Schriftlich einen Plan zu haben, könnte sehr hilfreich sein, um später unnötige Kosten zu vermeiden.

Was die Vorbehaltsklausel betrifft, würde ich Ihnen empfehlen, diese zu verwenden, wenn Sie sich nicht sicher sind. Auf diese Weise können Sie später alle Fragen klären lassen.

LG,

FWinker

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Nicola,

ich glaube, ich kann Ihre Frustration in Bezug auf die Preise sehr gut verstehen. Ich denke, Sie sollten unbedingt zur Klärung der Situation einen Anwalt aufsuchen. Es gibt sicherlich gesetzliche Vorlagen, die bestimmen, welche Art von Gebühren verlangt werden können und welche nicht.

Trotzdem denke ich, dass es in jedem Fall notwendig ist, Ihre Unterschrift mit Vorbehalt zu leisten. Auf diese Weise sind Sie auf der sicheren Seite und sollten später in der Lage sein, die Angelegenheit in Ruhe zu klären.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Unverbindlich Handwerker Offerten einholen

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

Lädt...


×
×
  • Neu erstellen...