Swiss.Stephan Geschrieben May 26, 2023 Melden Share Geschrieben May 26, 2023 Als langjähriger Mieter in einer Mietwohnung stehen wir vor der Herausforderung, dass der Eigentümer die Wohnung in Stockwerkeigentum umwandeln möchte. Wir wurden vor mehr als einem Jahr darüber mündlich informiert und haben seitdem keine weiteren Informationen erhalten. Wir planen, ein neues Haus zu bauen und fragen uns, ob wir während der Bauphase geschützt sind und nicht gezwungen sind, erneut umzuziehen. Ich habe gehört, dass es einen Kündigungsschutz von 1-2 Jahren für Mieter gibt, die in dieser Situation stecken. Einige Quellen berichten auch von Fällen, in denen der Mieter 3 Jahre Schutz erhält. Ist dies jedoch alles in Abhängigkeit von der Zustimmung des Vermieters und wie kann man dies gegen seinen Willen durchsetzen? Unsere Situation ist schwierig, da wir noch keine formelle Kündigung erhalten haben und nicht sicher sind, wie wir weiter vorgehen sollen. Wir sind uns jedoch sicher, dass wir seit längerem den Wunsch nach einem Hausbau in Erwägung gezogen haben. Viele Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 26, 2023 Melden Share Geschrieben May 26, 2023 Hallo Stephan, Ich verstehe, dass Sie sich in einer schwierigen Lage befinden, weil Sie lediglich mündlich informiert wurden. Es ist wichtig zu wissen, dass Sie Anspruch auf Mitbestimmung haben, sobald das Angebot vorliegt und damit ein konkreter Verkaufsgespräch beginnt. Ausserdem müssen Sie schriftlich über alle Verkaufsmodalitäten informiert werden. Konkret bedeutet dies, dass der Vermieter Ihnen das Verkaufsangebot darlegen muss, bevor er mit dem Verkauf fortfahren kann. Er muss Ihnen auch alle Details zum Verkaufsprozess mitteilen, sodass Sie eine fundierte Entscheidung treffen können. Es ist auch wichtig zu beachten, dass Sie einen Kündigungsschutz haben. Laut Art. 271a Abs. 2 OR darf der Vermieter das Mietverhältnis nur dann kündigen, wenn er unverschuldet in eine wirtschaftliche Notlage gerät oder wenn der Mieter ihm in schwerwiegender Weise pflichtwidrig handelt. Sollte Ihr Vermieter Ihre Wohnung verkaufen wollen und Sie sich in einer prekären Situation befinden, sollten Sie einen Anwalt konsultieren, um Ihre Rechte besser zu verstehen. Hier sind einige Beispiele, wie der Kündigungsschutz funktioniert: Unverschuldete wirtschaftliche Notlage: Ihr Vermieter hat einen finanziellen Notfall und muss dringend Geld beschaffen. Er darf jedoch nicht einfach Ihr Mietverhältnis kündigen, da es kein Verschulden auf Ihrer Seite gibt. Schwerwiegender pflichtwidriger Handel: Wenn Sie Ihre Wohnung in schlechtem Zustand halten, ständig Lärm verursachen oder sich in anderer Weise gegen die in Ihrem Mietvertrag festgelegten Regeln verstossen, kann Ihr Vermieter Sie kündigen. Es muss jedoch ein schwerwiegender Fall von Vertragsbruch oder Pflichtverletzung vorliegen, bevor dies geschehen kann. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sie in einer schwierigen Lage sind, aber gesetzliche Rechte haben, die Sie schützen. Sobald das Verkaufsangebot vorliegt, müssen Sie über alle Modalitäten informiert werden, und Sie haben das Recht auf Mitbestimmung. Darüber hinaus dürfen Sie nicht ohne triftigen Grund gekündigt werden, und es gibt Schutzmassnahmen, die Sie ergreifen können, sollten Sie sich in eine prekäre Lage begeben. Wenn Sie weitere Fragen zu Ihren Rechten haben, empfehle ich Ihnen, mit einem Anwalt zu sprechen. Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 26, 2023 Melden Share Geschrieben May 26, 2023 Hey Stephan, Es liegt im Ermessen des Vermieters zu bewerten, ob ein Grund für eine Kündigung vorliegt oder nicht. Er darf jedoch nicht willkürlich handeln. Wenn Sie bereits in der Planungsphase Ihres Bauprojekts sind, können Sie Belege über den geplanten Baubeginn vorlegen, insbesondere, wenn Sie bereits einen Architekten oder bauausführendes Unternehmen hinzugezogen haben. In der Regelmässigkeit werden Sie dann durch den Kündigungsschutz gemäss Art. 271a OR geschützt. Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 26, 2023 Melden Share Geschrieben May 26, 2023 Liebe alle, Ich möchte der Diskussion eine kleine Anmerkung zur Verjährungsfrist geben. Da es um ein komplexes Verfahren geht, gibt es in der Tat Möglichkeiten, die Verjährungsfrist hinauszuzögern, insbesondere, wenn der Vermieter kein klares Interesse an einem Verkauf hat, sondern andere Gründe für die Umwandlung ins Stockwerkeigentum hat. Wenn jedoch der Verkauf im Vordergrund steht und sich der Vermieter auf das Angebot eines Käufers beziehen kann, kann die Frist unter Umständen verkürzt werden. Am besten sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen. Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...