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Swiss.Stephan

Finanzierung einer gemeinsamen Immobilie vor der Eheschliessung

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Hallo zusammen,

Ich und meine Partnerin möchten ein Haus kaufen und finanzieren. Dabei gibt es jedoch einige Fragen, auf die ich gerne in diesem Forum Antworten finden möchte.

 

Meine Partnerin wird keine finanziellen Mittel zur Verfügung stellen können. Sie würde jedoch in Betracht ziehen, eine Säule 3afinanziert von der Bank in unsere Immobilienfinanzierung einzubringen, um sich indirekt an der zukünftigen Amortisation zu beteiligen, falls dies sinnvoll ist.

Zu erwähnen ist, dass wir beide Einkommen in unseren Kaufvertrag aufnehmen müssen, um unsere Hypothek abzudecken. Wir müssen gemeinsam einen Vertrag unterzeichnen, während nur ich alle Eigenmittel für den Kauf des Hauses beisteuern werde.

Damit zahle ich also ungefähr 30% des Kaufpreises und meine Partnerin nichts, ist aber im Bankvertrag als Kreditnehmerin erwähnt.

Wir planen, erst im Jahr 2022 zu heiraten, nachdem wir das Haus bereits gekauft haben (verbunden mit dem Bankvertrag).

Wie kann ich meine Investitionen in das Haus und damit meine Anteile im Falle einer Scheidung schützen? Wie kann ich sicherstellen, dass mein Eigentumsanteil dem entspricht, was ich eigentlich beigetragen habe, vor allem vor dem Hintergrund, dass meine Partnerin keinen Eigenmittelbeitrag leistet?

Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Vorschläge.

Freundliche Grüsse,

 

Stephan

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Lieber Stephan,

Ich verstehe Ihre Bedenken bezüglich des gemeinsamen Hauskaufs und ich werde Ihnen einige Möglichkeiten vorstellen, wie Sie sich in dieser Situation am besten absichern können.

Wenn Sie sich entscheiden, das Haus gemeinsam zu kaufen, werden Sie und Ihr Partner im Bankvertrag als Kreditnehmer genannt, unabhängig davon, wer die Anzahlung geleistet hat. Dies kann zu Komplikationen führen, besonders wenn es um die Aufteilung von Vermögenswerten im Falle einer Trennung oder Scheidung geht.

In der Schweiz ist das Zivilgesetzbuch für die Regelung von Eigentumsrechten zuständig. Um solche Fragen jedoch am besten zu klären, empfehle ich eine spezielle Vereinbarung abzuschliessen. Eine Möglichkeit hierfür ist die "Gütertrennungsvereinbarung", die besagt, dass Ihre Vermögenswerte und Schulden getrennt bleiben, auch nach der Ehe.

Zum Beispiel: Wenn Sie das Haus gemeinsam erwerben, aber nur einer von Ihnen die Anzahlung leistet. Wenn jedoch eine Gütertrennungsvereinbarung unterzeichnet wurde, bleibt das Geld, das für die Anzahlung verwendet wurde, das Eigentum desjenigen, der es zur Verfügung gestellt hat, und wenn das Haus bei einer Trennung verkauft wird, wird das Geld aufgeteilt entsprechend der zuvor unterzeichneten Vereinbarung.

Es ist jedoch wichtig, dass die Vereinbarung vor der Ehe unterzeichnet wird, um ihre Wirksamkeit zu gewährleisten. Deshalb empfehle ich Ihnen, sich von einem Anwalt im Familienrecht beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Vereinbarung gültig ist. Sie können auch Informationen auf der Seite der Eidgenössischen Steuerverwaltung finden, um weitere Hilfe zu erhalten.

Insgesamt ist es wichtig, alle Möglichkeiten in Betracht zu ziehen, um sich beim Hauskauf bestmöglich abzusichern. Eine Gütertrennungsvereinbarung ist nur eine von vielen Optionen, die zur Verfügung stehen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Tipps weiterhelfen konnte.

Freundliche Grüsse,

FWinkler

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Sehr geehrter Stephan,

Ich stimme meinem Vorredner zu und werde weitere Anregungen dazu geben, wie Sie gegebenenfalls Ihre Investition schützen können.

Es gibt ein paar Möglichkeiten, wie man das Anfangsinvestitionskapital schützen kann. Eine Option ist, das Haus auf Ihren Namen zu kaufen und Ihrer Partnerin den Kaufpreis erstattet zu haben. Wenn Sie später heiraten, können Sie eine Gütertrennungsvereinbarung abschliessen, die besagt, dass das Eigentum des Hauses nur Ihnen gehört. Es gibt jedoch ein Risiko, dass es später zusätzliche Steuern gibt, wenn Sie das Eigentum später Ihrer Partnerin geben müssen.

Eine weitere Option ist, das Haus in gemeinsamem Namen zu kaufen und zusätzlich eine schriftliche Vereinbarung zu unterzeichnen, die festhält, dass Sie das gesamte Anfangsinvestitionskapital geleistet haben und im Falle einer Scheidung vollständig zurückerstattet werden sollten.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ideen helfen werden.

Mit besten Grüssen,

Nicola

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Liebe Communitymitglieder,

Ich möchte noch einen Punkt ansprechen, über den Stephan nachdenken sollte.

Es gibt einen rechtlichen Unterschied zwischen der Scheidung und der Auflösung einer Nicht-Ehegemeinschaft. Im Falle einer Scheidung gibt es klare Richtlinien, wie der gemeinsame Besitz aufgeteilt wird. Wenn Sie jedoch lediglich in einer Konkubinatsbeziehung leben, haben Sie nur einen gemeinsamen Besitz, auf dem Sie sich nicht vollständig verlassen können.

Ich empfehle Ihnen, auch in dieser Hinsicht eine rechtliche Vereinbarung zu treffen. Im Vertrag sollten auch spezifische Formulierungen für die Rückzahlung der Investitionskosten enthalten sein.

Wenn Sie ihre Investition innerhalb von 2 Jahren erbringen, können Sie diese in unterschiedliche Anteilsgrössen aufteilen, um sicherzustellen, dass Sie bei einer Scheidung in einem besseren rechtlichen Zustand sind. Beachten Sie jedoch, dass Sie dies nicht können, sobald Sie verheiratet sind.

Ich hoffe, dies ist hilfreich.

Mit frohen Grüssen,

Nessio

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