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FWinkler

Gemeinsame Steuererklärung für Hausbesitzer

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Hallo zusammen,


meine Partnerin und ich haben gemeinsam ein Haus erworben, bei dem wir je zur Hälfte beteiligt sind. Ich habe unsere erste gemeinsame Steuererklärung fertiggestellt, bin mir aber nicht sicher, ob ich alle Aspekte richtig verstanden und umgesetzt habe. Besonders die Unterhaltskosten, wie Renovierungen und eine neue Heizung, bereiten mir Kopfzerbrechen. Ich habe gelesen, dass nur eine Person solche Kosten in der Steuererklärung abziehen kann. Stimmt es, dass wir sie nur von einer Person geltend machen können?

Ich habe versucht, unsere Erklärung zu optimieren, um Geld zu sparen. Wir kommen jedoch am günstigsten weg, wenn die Rechnungen vom einkommensstärkeren von uns beiden geltend gemacht werden und der andere nur den Pauschalbetrag nutzt. Sind wir auf dem richtigen Weg? Leider habe ich durch Google-Recherchen noch einige widersprüchliche Informationen gefunden, insbesondere in anderen Kantonen. Kann jemand meine Zweifel klären?


Mit freundlichen Grüssen,
FWinkler

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Hallo FWinkler,

ja, Sie haben das richtig verstanden. Wenn Sie gemeinsam Eigentum erwerben, ist der Anteil, den jeder im Grundbuch hat, bei der Steuererklärung relevant. Die Person, die die Rechnungen für das Haus bezahlt hat oder auf deren Namen sie ausgestellt sind, kann sie in der Steuererklärung abziehen. Der andere kann nur den Pauschalbetrag nutzen.

Zum Beispiel: Wenn Sie und Ihre Partnerin ein Haus kaufen und beide jeweils 50 Prozent des Eigentums haben, können Sie die Kosten für Reparaturen, Renovierungen und Instandhaltung des Hauses entsprechend aufteilen und bezahlen. Wenn Ihre Partnerin jedoch mehr verdient als Sie, ist es möglich, dass Sie die meisten Rechnungen auf Ihren Namen ausstellen lassen, um den höheren Steuervorteil zu erzielen.

Wenn Sie jedoch das Haus später verkaufen, müssen Sie wissen, dass Sie aufgrund dieser höheren Steuervorteile mehr Steuern zahlen müssen. Bei einem Verkauf des Hauses erhalten Sie eine höhere Rendite und somit einen höheren Gewinn, was zu höheren Steuern führt. Wenn Sie also eine gerechte Steuerlast wünschen, ist es besser, dass jeder die Kosten entsprechend seines angemessenen Einkommensanteils übernimmt.

Das bedeutet, wenn Sie beispielsweise ein Haus für 300.000 CHF erwerben und jeder von Ihnen einen Einkommensanteil von 50 Prozent hat, sollten Sie auch Ihre Kosten entsprechend aufteilen. Wenn Ihre monatlichen Verdienste 3.500 CHF betragen, zahlen Sie etwa 1.750 CHF pro Monat an Kosten für das Haus. Wenn einer von Ihnen jedoch 4.500 CHF pro Monat verdient, kann dieser Partner 2.250 CHF pro Monat für die Kosten des Hauses übernehmen und der andere Partner 1.250 CHF.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es wichtig ist, die Kosten und Verantwortlichkeiten beim Kauf von gemeinsamem Eigentum gerecht aufzuteilen. Jeder sollte für die Kosten seines angemessenen Einkommensanteils aufkommen, um eine faire Steuerlast zu gewährleisten und spätere unerwartete Kosten und Verluste zu vermeiden.

Freundliche Grüsse,

Nessio

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Hallo FWinkler,

gemäss den Steuervorschriften ist der Steuervorteil nur für denjenigen Hausherrn wichtig, der eine Rechnung bezahlt oder ausstehende Zahlungen hat, die auf seinen Namen lauten. Der andere hat leider keinen Anspruch auf eine Steuerminderung. Wenn die Unterschiede in Ihrem Einkommen signifikant sind, ist es sinnvoll, alle Kosten als Abzug von Ihrem Einkommen anzugeben. Der andere kann dann den Pauschalbetrag nutzen, um das Risiko einer hohen Steuerschuld zu vermeiden.

 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.

Herzliche Grüsse,

Nicola

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