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Kündigung von Reservationsverträgen - Was sind meine Rechte und Möglichkeiten?

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Sehr geehrte Community,

Ich habe vor Kurzem einen Reservationsvertrag für ein Haus abgeschlossen und dabei eine Anzahlung von 20'000 CHF geleistet. Nun haben sich jedoch Mängel am Haus gezeigt, die mich veranlassen, den Vertrag zu kündigen. Der Makler will jedoch einen Pauschalbetrag in Höhe von 2'000 CHF für seine zukünftigen Aufwände geltend machen, was uns nicht rechtens erscheint, da wir ihn nicht beauftragt haben, neue Kunden für das Haus zu suchen und das Haus bereits in einem Mängelzustand war.

Was sind meine rechtlichen Möglichkeiten hier? Ist es sinnvoll, einen Rechtsstreit anzustreben, um das Geld zurückzubekommen oder soll ich die Forderungen des Maklers einfach akzeptieren?

Vielen Dank für Ihre Meinungen und Erfahrungen.

Freundliche Grüsse,

Nicola

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Lieber Nicola,

ich bin auf Ihre Situation aufmerksam geworden und möchte Ihnen hiermit einige hilfreiche Informationen geben, die Ihnen bei der Lösung Ihres Problems helfen könnten. Wenn Sie mit einem Makler einen Vertrag abgeschlossen haben, sollten Sie in erster Linie darauf achten, dass Sie den Vertrag gründlich durchlesen und analysieren.

Schauen Sie, ob darin wichtige Klauseln oder Fristen zu finden sind. Wenn Sie beispielsweise den Wunsch haben, den Vertrag zu kündigen, dann sollten Sie sich vergewissern, dass es keine ungewöhnlichen oder versteckten Klauseln gibt. Möglicherweise gibt es im Vertrag auch Klauseln, die den Makler berechtigen, eine Vergütung zu verlangen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

So könnte z.B. im Vertrag geregelt sein, dass eine Provision nur dann fällig ist, wenn der Makler eine bestimmte Leistung erbracht hat, wie die Vermittlung eines Käufers oder Mieters. Sollte der Makler jedoch keine Arbeit geleistet haben, die für seine Provision gerechtfertigt wäre, so ist es durchaus möglich, dass Sie ihm keine Zahlungen leisten müssen.

Sie könnten dann eine eigene Untersuchung durchführen oder einen Anwalt konsultieren, um die Legitimität seiner Forderungen zu prüfen. In jedem Fall sollten Sie sorgfältig prüfen, ob die Forderungen des Maklers berechtigt sind oder nicht, um etwaige Gesetzesverstösse melden zu können. Wenn ja, könnte es sinnvoll sein, eine Einigung mit dem Makler zu finden, die fair für alle Beteiligten ist.

Ein Beispiel hierfür könnte sein, dass Sie eine bestimmte Summe auszahlen, um den Vertrag aufzulösen, sofern dies vernünftig ist und der Makler tatsächlich einen Teil seiner Arbeit ausgeführt hat. In anderen Fällen könnten Sie auch eine Nachbesserung der mangelhaften Arbeit durch den Makler fordern.

Insgesamt ist es wichtig zu wissen, dass es verschiedene Möglichkeiten gibt, um mit Problemen umzugehen, die sich aus Verträgen mit Maklern ergeben können. Durch eine sorgfältige Analyse des Vertrages und eine sachliche Herangehensweise können Sie sicherstellen, dass Sie Ihre Interessen effektiv schützen und zu einem fairen Ergebnis kommen. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen helfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Freundliche Grüsse,

Nessio

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Hallo Nicola,

Ich kann mich meinem Vorgänger nur anschliessen.

Die Höhe der Vertragsstrafe scheint jedoch unverhältnismässig hoch zu sein. Ich hatte ein ähnliches Problem, bei dem mir aufgrund des Verkaufs eines Hauses eine Vertragsstrafe von 2'500 CHF in Rechnung gestellt wurde. Nachdem ich die Vereinbarung sorgfältig geprüft hatte, stellte ich fest, dass der Betrag nicht gerechtfertigt war, weshalb ich mich an einen Anwalt wandte. Im Ergebnis wurden mir nur 300 CHF berechnet, die in Ordnung waren.

Ich denke, es ist für Sie wichtig, eine gründliche und sorgfältige Prüfung des Vertrags vorzunehmen und gegebenenfalls einen Anwalt zu konsultieren, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Herzliche Grüsse,

Stephan

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Hallo Nicola,

Ich möchte noch ein weiteres Problem hervorheben, das bei Reservationsverträgen auftreten kann, nämlich die Frage der Rückerstattung der Anzahlung. Einige Verträge können so formuliert sein, dass sie es dem Immobilienhändler ermöglichen, die Anzahlung einzubehalten, wenn Sie den Vertrag aus irgendeinem Grund kündigen. Dies kann sehr benachteiligend für Kunden sein, insbesondere wenn der Immobilienhändler keine echten Verluste erlitten hat.

Es ist wichtig, den Vertrag sorgfältig zu überprüfen und sicherzustellen, dass er in Bezug auf die Rückerstattung der Anzahlungen fair ist. Wenn es keine oder unfaire Bestimmungen gibt, kann dies auf Gesetzesverstösse hindeuten und Sie sollten dagegen vorgehen.

Ich hoffe, diese Information ist nützlich für Sie.

Freundliche Grüsse,

FWinkler

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