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nicola_padinatos

Vermietung eines Hauses - Wer trägt welche Kosten?

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Ich plane, das Haus meiner Mutter zu vermieten, da sie es gesundheitlich nicht mehr schafft. Ich würde gerne wissen, welche Kosten auf den Mieter zukommen und welche ich übernehmen müsste. Natürlich sind mir die üblichen Nebenkosten wie Strom, Wasser, Abwasser und Öl bekannt, die der Mieter selbstverständlich tragen muss. Aber was ist mit Kosten wie dem Schornsteinfeger, der Wartung der Heizung und der möglichen Reparatur von Ölbrennern? Fallen diese Kosten für den Mieter oder den Vermieter an?

Ich habe das Haus in einem guten Zustand gehalten, deshalb gibt es keine grösseren Instandhaltungsmassnahmen zu tätigen. Wie verhalte ich mich während des Mietverhältnisses bei kleineren Reparaturen oder dem Austausch von Geräten? Wie kann ich mich gegen Mietnomaden absichern? Ich bin mir sicher, dass hier viele Experten unterwegs sind, die mir weiterhelfen können und bin für jeden Ratschlag dankbar.

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Grüezi Nicola Padinatos,

als langjähriger Vermieter kann ich dir einige deiner Fragen beantworten. Für gewöhnlich sind die Kosten für den Schornsteinfeger und die Heizungswartung vom Mieter zu tragen. Sollten jedoch Störfälle oder Reparaturen anfallen, muss der Mieter diese in der Regel auch bezahlen. Es kann jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen geben. Daher ist es wichtig, vorab Einzelheiten im Mietvertrag festzuhalten.

Eine offene Kommunikation zwischen Vermieter und Mieter ist während des gesamten Mietverhältnisses von grösster Bedeutung. Bei der Übergabe der Immobilie sollte sich der Vermieter überzeugen, ob alles ordnungsgemäss funktioniert und gegebenenfalls eine schriftliche Bestätigung einholen. Auch bei kleineren Reparaturfällen sollte der Mieter den Vermieter sofort informieren, um eine schnelle Entscheidung über die Notwendigkeit und den Umfang der Reparatur treffen zu können.

Um sich gegen sogenannte Mietnomaden abzusichern, gibt es verschiedene Massnahmen, die der Vermieter ergreifen kann. Hierzu zählen zum Beispiel die Prüfung der Bonität des Mieters und die Forderung einer Kaution.

Im Einzelnen kann der Vermieter folgende Schritte gegen Mietnomaden unternehmen:

  • Vorab eine Schufa-Auskunft des Mieters einholen, um dessen Bonität zu prüfen
  • Eine Kaution in Höhe von 2-3 Monatsmieten fordern, um sich gegen Mietausfälle abzusichern
  • Verlangen, dass der Mieter eine Mietausfallversicherung abschliesst
  • Regelmässig eine Kontrolle der Immobilie durchführen, um Schäden frühzeitig zu erkennen
  • Den Mietvertrag genau prüfen und gegebenenfalls einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, um sich vor Mietnomaden zu schützen

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Mietnomadenversicherung kein Schutz vor säumigen Mietern bietet. In jedem Fall sollte der Vermieter die Bonität des Mieters gründlich prüfen und offene Fragen mit diesem im Vorfeld klären.

Ich hoffe, dass ich dir mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.

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Hallo Nicola,

da ich selber ein Haus besitze und vermiete, kann ich dir einige Tipps geben. Wie bereits von Stephan erwähnt, muss normalerweise der Mieter die Kosten für den Schornsteinfeger, Heizungswartung und Reparaturen tragen. Sollte jedoch der Ölbrenner aufgrund von Verschleiss ausgetauscht werden müssen, ist das normalerweise die Aufgabe des Vermieters.

Um Mietnomaden zu vermeiden, ist es ratsam, von Anfang an eine Schufa-Auskunft des Mieters zu verlangen und sich Referenzen von vorherigen Vermietern einzuholen. Es ist auch sinnvoll, einen umfassenden Mietvertrag zu haben, der alle Eventualitäten abdeckt. Bei kleineren Reparaturen würde ich mit dem Mieter vereinbaren, dass er die Reparaturkosten übernimmt, während du das Material bezahlst.

Falls du dir unsicher bist, was die rechtlichen Aspekte des Mietens betrifft, kann ich dir empfehlen, einen Anwalt zu konsultieren. Es ist besser, einen einmaligen Betrag für die Beratung zu zahlen, als später eine teure Gerichtsverhandlung führen zu müssen.

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Grüezi Herr Padinatos,

zusätzlich zu den bereits genannten Antworten möchte ich auf deine Frage bezüglich der Geräte eingehen. Normalerweise ist es Sache des Vermieters, grössere Haushaltsgeräte zu stellen, wie zum Beispiel eine Waschmaschine oder einen Kühlschrank. Falls der Mieter jedoch Wünsche bezüglich solcher Geräte hat, können diese auch vom Mieter bereitgestellt werden.

Ich hatte einmal einen Mieter, der sich beschwerte, weil ich keine Waschmaschine im Haus hatte, obwohl im Vertrag keinerlei Angaben über eine solche enthalten waren. Ich habe mich daraufhin mit dem Mieter geeinigt, dass er eine eigene Waschmaschine kauft und ich ihm monatlich einen Zuschuss in Höhe von CHF 50,00 gebe, um die laufenden Kosten zu decken.

Ich hoffe, das hilft dir weiter.

LG, Nessio

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