Nessio Geschrieben May 26, 2023 Melden Share Geschrieben May 26, 2023 Hallo Leute, Ich habe kürzlich eine Eigentumswohnung gekauft und plane, mein Haus zu verkaufen. Der potenzielle Käufer unseres Hauses sorgt sich jedoch, dass er haftbar gemacht werden könnte, wenn wir aus irgendeinem Grund eine aufgeschobene Steuer nicht bezahlen können. Zu den Fakten: - Der Erlös des Hausverkaufs ist geringer als der Preis der Wohnung. - Die Wohnung und alle Gebühren sind bezahlt. Ich frage mich jetzt, ob es eine Möglichkeit gibt, dass die Gemeinde den Käufer des Hauses in Anspruch nehmen kann. Nach meinem Verständnis ist ein Rückgriff auf den Käufer eingeschränkt auf eine Frist von 2 Jahren und der neue Käufer der Wohnung wäre für die Steuer verantwortlich, falls dies zum Tragen käme. Ich hätte auch wiederum 2 Jahre Zeit, um ein Ersatzobjekt zu beschaffen und die Steuer aufzuschieben. Täusche ich mich hier oder seht ihr das auch so? Ich freue mich auf eure Meinungen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 26, 2023 Melden Share Geschrieben May 26, 2023 Hi Nessio, Ich stimme dir zu, dass ein Rückgriff auf den Käufer eher unwahrscheinlich ist, da das neue Objekt, also die Wohnung, im Fokus der Steuer steht. Solange die aufgeschobene Steuer auf das Ersatzobjekt übertragen wird und der neue Käufer der Wohnung diese begleicht, gibt es keinen Präzedenzfall für die Gemeinde, um dich oder den Käufer des Hauses haftbar zu machen. Ich war kürzlich in einer ähnlichen Situation mit meinem Unternehmen. Wir haben ein Grundstück verkauft und ein anderes als Ersatz gekauft, aber wir hatten Probleme, die Steuer fristgerecht zu zahlen. Am Ende haben wir die Steuer anstatt auf das neue Objekt auf das alte Objekt zurück übertragen, wo es bezahlt wurde. So hatten wir das Problem gelöst! Um genauer zu sein: Wenn die aufgeschobene Steuer nicht fristgerecht beglichen wird, kann die Gemeinde Einrichtungen wie eine Hypothek auf das Ersatzobjekt oder einen Haftbefehl gegen den Käufer des Ersatzobjekts erlassen. Dies kann jedoch vermieden werden, indem man die Steuer auf das alte Objekt zurücküberträgt, wo sie bezahlt werden kann. Ein Beispiel: Angenommen, Person A besitzt ein Haus, das sie verkaufen möchte, um ein anderes zu kaufen. Person B kauft das Haus von Person A, und Person A kauft ein anderes Haus als Ersatz. Wenn Person A die Steuer auf das Ersatzhaus nicht fristgerecht bezahlen kann, kann die Gemeinde Massnahmen ergreifen, um Person B oder das Ersatzhaus zu belasten. Um dies zu vermeiden, kann Person A die Steuer auf das alte Haus zurückübertragen, wo sie bezahlt werden kann, ohne Person B oder das Ersatzhaus zu belasten. Es ist jedoch wichtig, einen Anwalt oder Immobilienmakler zu konsultieren, um sicherzustellen, dass dies der beste Kurs ist und um alle erforderlichen Schritte durchzuführen. Ich denke, du solltest das mit einem Anwalt oder Immobilienmakler besprechen, um präzise Informationen darüber zu erhalten, wie man in deinem genauen Fall vorgehen könnte, aber ich denke, es gibt keinen Grund zur Sorge. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 26, 2023 Melden Share Geschrieben May 26, 2023 Hey Nessio, Ich hatte eine ähnliche Erfahrung gemacht, wie Swiss.Stephan. Es scheint unwahrscheinlich, dass der Käufer des Hauses für die Steuer haften wird, solange die anfallende Steuer auf das Ersatzobjekt übertragen wird. Diese Steuerübertragung kann erst in Anspruch genommen werden, wenn das neue Objekt gefunden wird, das genügend Geld generiert, um die Steuer überhaupt zu erhalten. Im Jahr 2009 habe ich zum Beispiel ein Haus verkauft und ein neues gekauft. Das neue Haus hatte aber zu der Zeit keinen ausreichenden Verkaufswert, um die Steuer zu begleichen, und so haben wir eine aufgeschobene Steuer bezahlt, die wir begleichen könnten, sobald wir ein neues Objekt besitzen, das den Wert für die Steuer erreicht. Das hat geklappt, und ich habe seitdem keine administrativen Schwierigkeiten mehr gehabt. Hoffentlich hilft dir das weiter. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 26, 2023 Melden Share Geschrieben May 26, 2023 Hallo Nessio, Zum Teil möchte ich meine Erfahrungen mit dir teilen, die jedoch weitgehend anderer Natur sind. Meine Eltern kauften ein Haus in 1975, das sie in den 80er Jahren an einen Dritten verkauften. Im Rahmen des Verkaufs sorgten sie für eine schriftliche Vereinbarung, in der sie einen bestimmten Betrag zurückbezahlen mussten, falls eine Grundstückgewinnsteuer anfiele. Als die Gemeinde ziemlich kurzfristig die Steuer erhob, stellten sie jedoch fest, dass die Vereinbarung nur dann gültig wäre, wenn der Dritte das Haus tatsächlich bewohnen, aber nicht vermieten würde. Dieser Teil des Vertrages war nicht klar abgegrenzt und führte letztlich dazu, dass das Finanzamt meine Eltern statt des Dritten für die fällige Steuer verantwortlich machte. Nach einer offiziellen Beschwerde und einer hohen Rechnung für Anwaltskosten konnte das Problem jedoch gelöst werden, aber es hat mich daran erinnert, dass man jede Klausel genau überprüfen sollte. Auch wenn dein Fall anders ist, wollte ich doch darauf hinweisen, dass es immer anders kommen kann, als man erwartet. Vielleicht ist es also sinnvoll, die Käufer darüber zu informieren, dass eine Steuerübertragung auf das neue Objekt die Haftung für das Ersatzobjekt ausschliesst? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...