Swiss.Stephan Geschrieben May 26, 2023 Melden Share Geschrieben May 26, 2023 Hallo zusammen, ich möchte einen offenen Carport bauen, der an der vorderen Seite an die Grenze zur Quartierstrasse gestellt werden soll. Ich habe das Baugesetz konsultiert, aber ich bin mir unsicher, ob die Regelung für den Grenzabstand von 2 Metern auf mein geplantes Bauvorhaben anzuwenden ist. Das Baugesetz besagt, dass 1-geschossige Gebäude bis zu einer Fassadenlänge von 11,99 Metern 2 Meter Grenzabstand haben müssen. Gilt das auch für meinen Carport, der keine Fassade hat und an allen Sichtseiten ausser der Rückseite offen ist? Ich frage hier vorab, bevor ich die Baukommission kontaktiere. Vielen Dank im Voraus. Viele Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 26, 2023 Melden Share Geschrieben May 26, 2023 Guten Tag Stephan, ich freue mich, dass Sie mich zu diesem Thema kontaktieren und ich kann Ihnen die gewünschten Informationen zu den Abstandsregelungen für Bauvorhaben in den meisten Kantonen der Schweiz geben. Egal, ob das Gebäude eine Fassade hat oder nicht, sind die Abstandsregelungen zwingend und müssen berücksichtigt werden. In Ihrem Fall müssen Sie auch den Grenzabstand von 2 Metern beachten. Es gibt jedoch eine Ausnahme, in der eine kleinere Abweichung vom Grenzabstand möglich ist: Wenn Ihr Bauvorhaben im Rahmen einer vorhandenen, bewilligten Bausubstanz ist, dann kann eine geringere Abweichung genehmigt werden. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn es bereits ein ähnliches Bauwerk an der gleichen Stelle oder an einer ähnlichen Stelle gibt. In diesem Fall könnte die bereits erteilte Genehmigung als Argument für eine geringere Abweichung vom Grenzabstand verwendet werden. Falls Sie in diese Kategorie fallen, können Sie sich darauf verlassen, dass die Baukommission Sie darüber informieren und beraten wird. Um Ihnen eine Vorstellung von der Bedeutung der Abstandsregelungen und des Grenzabstands zu geben, hier ein Beispiel: Angenommen, Sie möchten ein neues Haus auf Ihrem Grundstück bauen. Wenn der Grenzabstand 2 Meter beträgt, müssen Sie sicherstellen, dass Ihr Haus mindestens 2 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt ist. Wenn Sie sich nicht an diese Regelung halten, riskieren Sie, dass Ihr Bauvorhaben nicht genehmigt wird oder dass es später zu Problemen mit dem Nachbarn kommt. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Herzliche Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 26, 2023 Melden Share Geschrieben May 26, 2023 Hi Stephan, Ich kann Nicola bestätigen. Bei dem geplanten Neubau, wie in Ihrem Fall, sind die Abstandsregeln einzuhalten. Zudem würde ich Sie bitten, ein Auge auf den Schattenwurf des Carports auf Nachbargrundstücke zu haben, besonders wenn diese durch PV-Anlagen ergänzt werden. Die Schattenwurfsimulation Ihrer PV-Anlage können Sie in der Regel kostenlos bei einem Anbieter Ihrer Wahl beantragen. Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 26, 2023 Melden Share Geschrieben May 26, 2023 Hey Stephan, Ich sehe, dass Nicola und Nessio bereits alle Aspekte hervorgehoben haben, die Sie berücksichtigen sollten. Ein weiterer Punkt, den ich hinzufügen möchte, sind die Brandschutzmassnahmen in Bezug auf das PV-Flachdach Ihres Carports. Obwohl die Vorgaben von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind, könnte es möglich sein, dass bei zu geringen Sicherheitsabständen für das PV-Modul auf dem Flachdach zusätzliche Brandschutzmassnahmen erforderlich sind. Sie sollten sich daher auch über die geltenden Brandschutzanforderungen in Ihrem Kanton informieren. Beste Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...