FWinkler Geschrieben May 26, 2023 Melden Share Geschrieben May 26, 2023 Hallo zusammen,ich habe eine Frage zum vorzeitigen Einzug nach dem vereinbarten Bezugstermin meiner neugebauten Immobilie. Kann ich ohne Probleme früher einziehen, wenn die Immobilie bereits fertiggestellt ist und ich das mit dem GU abgesprochen habe? Ich würde gerne meine Wohnung vorziehen, wenn das möglich wäre. Was kommen dabei für zusätzliche Kosten auf mich zu und gibt es eventuell Probleme mit dem Notarvertrag, den ich bereits unterschrieben habe? Ich danke für Eure Antworten.Viele Grüsse,FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 26, 2023 Melden Share Geschrieben May 26, 2023 Guten Tag FWinkler, ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass ein vorzeitiger Einzug in eine fertige Immobilie durchaus Vorteile bietet. Als wir damals gebaut haben, konnten wir auch früher einziehen als ursprünglich geplant, da unser Generalunternehmer (GU) das Haus schneller fertiggestellt hat als erwartet. Allerdings mussten wir für den vorzeitigen Einzug auch die Zahlungsbedingungen mit unserem GU neu verhandeln. Hier war es wichtig, zu bedenken, dass der GU zusätzliche Kosten und möglicherweise auch Verluste durch den vorzeitigen Einzug hatte. Wir mussten deshalb einen gewissen Betrag als Ausgleich zahlen und die restlichen Zahlungen entsprechend anpassen. Wenn Sie also ebenfalls einen vorzeitigen Einzug in Erwägung ziehen, sollten Sie unbedingt mit Ihrem GU sprechen und sich genau über die möglichen Kosten und Bedingungen informieren. Hier kann es auch sinnvoll sein, die ursprünglichen Vertragsbedingungen noch einmal genau anzusehen und zu prüfen, ob es eventuell Spielraum für Rabatte oder andere Vergünstigungen gibt. Ein vorzeitiger Einzug kann jedoch nicht nur finanziell, sondern auch organisatorisch von Vorteil sein. So haben Sie z.B. mehr Zeit, um sich in Ihrem neuen Zuhause einzurichten und sich mit den Gegebenheiten vertraut zu machen. Auch eventuelle Renovierungs- oder Umbauarbeiten können so schneller angegangen werden. Dennoch sollten Sie auch bedenken, dass ein vorzeitiger Einzug auch mit gewissen Risiken verbunden sein kann. So kann es z.B. sein, dass noch nicht alle Arbeiten am Haus abgeschlossen sind oder dass noch Mängel vorhanden sind, die erst später entdeckt werden. In diesem Fall sollten Sie unbedingt mit Ihrem GU klären, wie eine Nachbesserung erfolgen kann. Alles in allem kann ein vorzeitiger Einzug jedoch durchaus eine sinnvolle Option sein, wenn Sie zeitlich flexibel sind und sich die entsprechenden Bedingungen mit Ihrem GU gut aushandeln lassen. Mit freundlichen Grüssen, Nicola Padinatos Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 26, 2023 Melden Share Geschrieben May 26, 2023 Hallo FWinkler,mein Rat wäre, vor der endgültigen Entscheidung, bei einem Anwalt nachzufragen, um mögliche Stolpersteine zu vermeiden. Es ist sicherlich kein Problem, mit dem GU eine Vereinbarung zu treffen, aber es ist immer ratsam, alles rechtlich abzusichern. Die zusätzlichen Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab und sollten innerhalb der neuen Vereinbarungen mit dem GU ausgehandelt werden.Beste Grüsse,Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 26, 2023 Melden Share Geschrieben May 26, 2023 Es ist wichtig zu beachten, dass Änderungen in den vertraglichen Vereinbarungen auch Anpassungen im Notarvertrag zur Folge haben. Auch wenn der Unterschied im Bezug auf den Preis minimal sein mag, lohnt es sich, eine Anpassung vorzunehmen, um unerwartete Schwierigkeiten während des Einzugsprozesses zu vermeiden. Ich hatte ähnliche Erfahrungen gemacht und am Ende höhere Kosten gehabt, weil ich diesen Schritt übersprungen hatte. Beste Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...