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nicola_padinatos

Hausverbot aufgrund von Nachbarschaftsstreit - Ist es gültig?

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Hallo zusammen,

Ich denke, viele von uns hier sind an einer Antwort auf diese Frage interessiert.

Fallbeschreibung:

Meine Nachbarn und ich haben seit drei Jahren einen anhaltenden Nachbarschaftsstreit. Aus diesem Grund haben wir eine schriftliche Hausverbotserklärung für das gesamte Grundstück für die gesamte Nachbarschaft ausgestellt.

Das Verbot wurde schriftlich und mündlich erwähnt und auch bei zwei Gerichtsverhandlungen vor dem Friedensrichter erwähnt. Dieser erläuterte Ihnen die Konsequenzen bei Verletzung des Hausverbotes gemäss StGB Art. 186, wie beispielsweise die Androhung einer Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch.

Es gibt kein allgemeines, richterliches Verbot für jedermann, sondern das Hausverbot bezieht sich nur auf vier namentlich genannte Personen.

Nun haben einige Mitglieder der Nachbarschaft beweisbar das Grundstück betreten, woraufhin wir Anzeige gegen sie erstatten möchten. Ich bin mir jedoch unsicher, ob Gründe für eine Straftat nach StGB Art. 186 vorliegen, da das Einfahrtstor nicht vollständig umfriedet ist. Der Garten ist nur zu 50% umzäunt, während der Rest des Grundstücks von einem Zaun umgeben ist.

Ich habe gelesen, dass das Gericht Hausfriedensbruch in Fällen angenommen hat, in denen ein Hausverbot für die betreffende Person oder die Personen vorliegt, obwohl nur ein Teil des Geländes umzäunt ist.

Meine konkreten Fragen an Euch:

  1. Hat das schriftliche Hausverbot überhaupt einen Sinn?
  2. Kann ich das Hausverbot nicht durchsetzen?
  3. Müssen auch bei einem vorhandenen Hausverbot das gesamte Grundstück umfriedet sein oder gibt es Fälle, in denen Hausverbot bestand, auch wenn nicht alles umzäunt war?

Infos zu den Bildern:

Die rote/orange Markierung zeigt die vorhandene Einfriedung des Zauns, der Pflanzen, Holz- und Glaswände, etc. Die grün schraffierte Fläche ist die videoüberwachte Fläche, die unverkennbar mit 2 Tafeln von der Strasse aus zu erkennen ist.

Vielen Dank für Eure Anregungen und Antworten.

Nicola

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Es kann vorkommen, dass ein schriftliches Hausverbot durchgesetzt wird. Laut StGB Art. 186 wird Hausfriedensbruch bestraft, wenn eine Person ein Gebäude missachtet und das Hausverbot bewusst ignoriert. Dabei muss der Bereich, den das Hausverbot betrifft, deutlich markiert sein. Eine Absicherung des gesamten Grundstücks ist nicht nötig, jedoch sollten die Tafeln, die das Verbot verdeutlichen, gut sichtbar platziert werden.

Ein mündliches oder schriftliches Hausverbot ist für den Schutz des Eigentums nicht ausreichend. Um die Gäste des Nachbarn wirklich daran zu hindern, das Grundstück zu betreten, benötigt es beweisbare Massnahmen. Sollte ein Nachbar trotz des Hausverbots das Grundstück betreten, so haben Sie als Eigentümer das Recht, die Ordnungskräfte zu rufen und eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs einzureichen.

Es ist hierbei jedoch zu beachten, dass der Vorgang bewiesen werden muss. Andernfalls droht eine Verurteilung wegen Verleumdung oder ähnlichen Vorwürfen. Um sicherzugehen, empfiehlt es sich, Kameras aufzustellen, die eine schnelle Auswertung und Beweisführung ermöglichen. So kann das Eindringen auf das Grundstück nicht nur verhindert, sondern auch bestraft werden. Diese Massnahme ist insbesondere dann angebracht, wenn das Anwesen weitläufig ist oder öffentlich zugänglich.

Es ist ebenfalls wichtig zu beachten, dass die Nutzung einer Hausalarmanlage keine ausreichende Massnahme ist, um unerwünschte Besucher des Grundstücks fernzuhalten. Im Krisenfall kann die Polizei zwar informiert werden, ist jedoch nicht in der Lage, sofort auf den Vorfall zu reagieren. Ein klingelndes Alarmsignal kann zudem auch ein falsches Signal senden und dazu führen, dass die Ordnungskräfte im Ernstfall nicht kommen. Daher sollte ein schriftliches und sichtbares Hausverbot immer stärker gewichtet werden als eine technische Alternative.

Grundsätzlich sind der Verweis des Eindringlings und die Anzeige gute Wege, das Hausrecht durchzusetzen. Jedoch kann auch ein gerichtliches Verfahren erforderlich sein, wenn das Vergehen schwerwiegend ist oder der Eindringling darauf besteht, das Grundstück betreten zu dürfen. In diesen Fällen sollte ein Anwalt für Sie eingeschaltet werden. Nur so ist ein optimales Durchsetzen des Hausrechts möglich.

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Ein schriftliches Hausverbot hat trotz allem einen Effekt. Das Verbot wird nicht einen "ehrlichen" Nachbarn oder eine "ehrliche" Person aufhalten, um Ihre Blumen zu betrachten. Aber es hindert jemanden daran, absichtlich oder aus Rache zu handeln. Deshalb empfehle ich, dass Sie das Hausverbot in schriftlicher Form und mit Hilfe einer Überwachungskamera konkretisieren.

Das Rauchen von Zigaretten kann als Beispiel dienen. Der Konsum von Tabak ist auf öffentlichen Plätzen verboten, aber dies hält Raucher nicht unbedingt davon ab, zu rauchen. Trotz des Verbots kontrollieren jedoch viele Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ihr Personal und die Besucher, um das Rauchen zu stoppen.

Da das Hausverbot sich an vier namentlich genannte Personen richtet, können Sie die Videoüberwachungskamera entsprechend auslegen. Sie bieten Ihnen die Möglichkeit, das Hausverbot noch effektiver durchzusetzen und die Verletzung des Verbots zu beweisen.

FWinkler

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Ich kann mich der Antwort von Stephan zum Thema Hausfriedensbruchs nur anschliessen. Aber ich habe eine Frage zum Thema Überwachungskameras auf dem Grundstück. Wie sieht es in der Schweiz konkret aus?

Ich denke, es gibt eine Diskussion bezüglich Datenschutz und Privatsphäre, oder? Ich denke, es ist wichtig, auch in diesem Bereich rechtlich korrekt zu handeln.

Nessio

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