FWinkler Geschrieben May 26, 2023 Melden Share Geschrieben May 26, 2023 Hallo Zusammen! Ich habe eine Frage zum Thema Taglohnarbeiten in einem Werkvertrag. In unserem Vertrag wurde darauf verwiesen, dass Taglohnarbeiten nur anerkannt werden, wenn sie von der Bauleitung angeordnet wurden und die Rapporte innerhalb von 10 Tagen der Bauleitung zur Unterschrift vorgelegt wurden. Aber ich verstehe nicht ganz, ob auch Regieaufwände darunter fallen. Ausserdem verstehe ich nicht, ob die Erfüllung von a) UND b. notwendig ist, um Taglohnarbeiten und die damit verbundenen Kosten ausbezahlt zu bekommen. Ausserdem haben wir mit dem Handwerker einen Pauschalbetrag vereinbart. Aber jetzt sind zusätzliche Arbeiten angefallen, die nicht im Devis enthalten waren. In diesem Fall handelt es sich um CHF 2'000 bei einem Pauschalbetrag von CHF 50'000. Ich frage mich, ob diese Kosten trotzdem auf den Auftraggeber abgewälzt werden können. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten und Ratschläge! Freundliche Grüsse FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 26, 2023 Melden Share Geschrieben May 26, 2023 Lieber FWinkler, Es freut mich sehr, dass ich dir helfen kann. Taglohnarbeiten werden oft auch als Regieaufwände bezeichnet. Dabei handelt es sich um Tätigkeiten, die nicht auf der Basis von Pauschal- oder Einheitspreisen berechnet werden. Wie der Name schon sagt, werden Taglohnarbeiten auf der Grundlage des tatsächlich geleisteten Aufwands abgerechnet. Das bedeutet, dass der Unternehmer den tatsächlichen Arbeitsaufwand auf der Baustelle notieren muss. Vor allem dann, wenn es schwierig ist, im Voraus den genauen Arbeitsaufwand abzuschätzen, sind Taglohnarbeiten eine gute Lösung. Zum Beispiel kann ein Maler Arbeitsleistungen erbringen, bei denen es unvorhergesehene Schwierigkeiten gibt. Vielleicht muss er zusätzliche Mitarbeiter einstellen, um die Arbeit rechtzeitig zu erledigen. In diesem Fall kann der Maler die Arbeit als Taglohnarbeit abrechnen, da der genaue Arbeitsaufwand nicht im Voraus absehbar war. Es ist wichtig zu beachten, dass auch Regieaufwände als Taglohnarbeiten gelten und auf der gleichen Basis wie andere Taglohnarbeiten berechnet werden. Taglohnarbeiten müssen im Vertrag klar definiert sein, damit der Auftragnehmer sicherstellen kann, dass er für alle geleisteten Stunden bezahlt wird. Nun zu deiner zweiten Frage: Die Anordnung durch die Bauleitung und das Einreichen von Rapporten sind notwendig, um Taglohnarbeiten und die damit verbundenen Kosten im Vertrag abzugleichen. Ein Rapport ist ein Nachweis darüber, welche Arbeiten an einem bestimmten Tag geleistet wurden und wie viel Zeit dafür benötigt wurde. Der Rapport muss von der Bauleitung genehmigt werden, bevor er bezahlt wird. Nehmen wir als Beispiel wieder den Maler: Wenn der Maler auf einer Baustelle arbeitet, muss er jeden Tag einen Bericht über die geleistete Arbeit und die benötigte Zeit einreichen. Die Bauleitung genehmigt dann den Bericht und zahlt die entsprechenden Arbeitsstunden aus. Ich hoffe, dass ich deine Fragen beantworten konnte. Wenn du weitere Fragen hast, stehe ich dir gerne zur Verfügung. Beste Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 26, 2023 Melden Share Geschrieben May 26, 2023 Hallo Fwinkler, Ich möchte zu deiner dritten Frage hinzufügen. Ausserhalb der ursprünglich vereinbarten Aufgaben kann der Unternehmer zusätzliche Arbeiten nur ausführen, wenn eine Vereinbarung zwischen ihm und dem Eigentümer getroffen wird. In deinem Fall, da es sich um einen Pauschalbetrag handelt, sollte in der Vereinbarung spezifiziert werden, wie zusätzliche Arbeiten verrechnet werden. Ich hoffe, das hilft! Mit freundlichen Grüssen, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 26, 2023 Melden Share Geschrieben May 26, 2023 Hallo FWinkler, Ich sehe, dass einige von deinen Fragen bereits beantwortet wurden. Eine Sache, die ich jedoch hervorheben möchte, ist, dass es sehr wichtig ist, dass alle Anweisungen und Bestellungen schriftlich erfasst werden. Jede Vereinbarung sollte klar in Schriftform festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet werden, damit es später bei finanziellen Belangen kein Durcheinander gibt. Ich hatte letztens ein ähnliches Problem, als ich mit einem Auftragnehmer zusammenarbeitete. Mündliche Vereinbarungen führten dazu, dass zusätzliche Arbeiten nicht bezahlt wurden, da es keinen schriftlichen Nachweis dafür gab. Es ist wichtig, alle Verabredungen schriftlich festzuhalten, um unerwünschte Missverständnisse zu vermeiden! Beste Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...