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FWinkler

Muss ich die Schlussabrechnung akzeptieren?

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Hallo zusammen,

Ich hatte eine Vereinbarung mit einem Auftragnehmer bezüglich der Erstellung meiner Strasse und der Ausschachtung, welche beide separat abgerechnet werden sollten. So wurden uns auch die Offerten zugesendet. Allerdings liegt die Schlussrechnung jetzt weit über dem vereinbarten Budget.

Seitdem hat der Auftragnehmer uns mehrere Aufforderungen zur Zahlung des Restbetrages geschickt, obwohl der Grossteil des Budgets als Akonto gezahlt wurde. Wir haben immer wieder gefordert, dass er die Rechnungen separat erstellt, aber stattdessen hat er uns eine neue Abrechnung zugesendet, in der rund 3'000.- CHF mehr verlangt werden, mit der Begründung, dass Rechnungsbeträge vergessen worden seien.

Mein Mann und ich haben uns mit dem Unternehmer getroffen, um alles zu überprüfen, auf der Suche nach den separaten Rechnungen. Aber stattdessen haben wir uns mit einer Abrechnung in der Hand befunden, die einen Gesamtbetrag von 9'000.- CHF ausweist. Da er meinen Mann unter Druck gesetzt hatte, hat er eine Vereinbarung zur Zahlung dieses Mehrbetrags unterschrieben. Wir möchten jedoch widerrufen.

Wie sieht es in einem solchen Fall aus? Bin ich verpflichtet, die Schlussabrechnung anzuerkennen, auch wenn wir diese bereits im Januar erhalten haben?

Ich wäre froh, wenn mir jemand in dieser Angelegenheit helfen könnte.

Vielen Dank im Voraus!
FWinkler

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Sehr geehrter FWinkler,

ich möchte Ihnen in Bezug auf Ihr Anliegen weitere Informationen und Lösungsvorschläge anbieten. Wie bereits erwähnt, scheint es offensichtlich zu sein, dass der Auftragnehmer Ihnen gegenüber nicht vollständig seine vereinbarten Verpflichtungen erfüllt hat.

Gemäss dem Gesetz, das die Beziehung zwischen Unternehmer und Verbraucher regelt, ist der Unternehmer verpflichtet, separate Rechnungen für erbrachte Leistungen auszustellen. Wenn Sie verschiedene Leistungen vereinbart haben, sollten diese in getrennten Rechnungen aufgeführt werden. Das erlaubt Ihnen als Verbraucher, einen besseren Überblick über die einzelnen Kosten zu haben und diese zu kontrollieren.

Wenn der Auftragnehmer die Kosten in einer einzigen Schlussrechnung zusammenfasst und nicht die getrennten Leistungen in Rechnung stellt, dann hat er seine Pflichten nicht vollständig erfüllt. Sie haben das Recht, die korrekten Rechnungen einzufordern.

Zunächst würde ich Ihnen empfehlen, dem Auftragnehmer eine schriftliche Mitteilung zu senden, in der Sie ihm eine angemessene Frist setzen, um die korrekten Rechnungen auszustellen. 

Ich hoffe auf eine schnelle Lösung des Problems und verbleibe mit freundlichen Grüssen,

Nicola

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Hallo FWinkler,

Ich würde raten, Ihnen einen Blick auf das Gesetz zu werfen. Insbesondere das OR Art. 321e, welcher für den Abschluss des Bauvertrages für die Erstellung eines Werkes gilt.

Dort steht klar und deutlich geschrieben, dass eine Schlussabrechnung ausgestellt werden muss, in der die erbrachten Leistungen aufgeführt werden. Falls Sie nachweisen können, dass der Unternehmer gegen die vereinbarten Gepflogenheiten und Abmachungen verstossen hat, können Sie in diesem Sinne gegen ihn vorgehen.

Liebe Grüsse!

Stephan

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Hallo FWinkler,

Ich stimme den vorherigen Kommentatoren zu, dass Sie die Schlussabrechnung nicht akzeptieren müssen, wenn diese nicht der ursprünglichen Vereinbarung entspricht.

Allerdings möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass das Widerrufsrecht nur innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages gewährt wird (OR Art. 40a). Falls dieses Widerrufsrecht bereits verstrichen sein sollte, müssen Sie sich an einen Spezialisten für Zivilrecht wenden. So können Sie klären, welche Schritte im Falle von Unstimmigkeiten unternommen werden müssen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
Nessio

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