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Anpassung des Eigenmietwerts nach einem Hausverkauf

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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Anpassung des Eigenmietwerts nach einem Hausverkauf. Angenommen, ich besitze ein Haus seit 20 Jahren und entscheide mich, es zu verkaufen. In dieser Zeit hat sich der Verkehrswert meines Hauses deutlich gesteigert. Nun stellt sich mir die Frage, ob sich dadurch auch mein Eigenmietwert ändert?

Nach meinem Kenntnisstand könnte sich der Eigenmietwert tatsächlich erhöhen, da die Postion der Vermögenssteuer beeinflusst wird. Allerdings bin ich mir da nicht ganz sicher und wollte daher eine Bestätigung von alldenjenigen, die sich besser auskennen.

Danke und liebe Grüsse,

Nicola

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Grüezi, vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Eigenmietwert.

Es handelt sich hierbei um einen wichtigen Faktor bei der Berechnung der Vermögenssteuer in der Schweiz. Ich kann Ihnen gerne weiterhelfen und einige Details erklären.

Zunächst einmal muss der Begriff des Eigenmietwertes definiert werden. Dieser bezeichnet den Wert, den eine Person selbst für das Wohnen in einer selbstgenutzten Liegenschaft bezahlen müsste, wenn sie diese nicht besässe, sondern mieten würde. Der Eigenmietwert stellt somit einen fiktiven Ertrag dar, den der Eigentümer theoretisch erwirtschaftet. In der Praxis wird dieser Ertrag allerdings nicht besteuert, da er lediglich auf einer fiktiven Annahme beruht.

Kommt es nun zu einem Wechsel des Besitzers einer Immobilie, kann sich der Eigenmietwert verändern. Grund hierfür ist ein möglicher Anstieg des Verkehrswerts der Immobilie. Der Verkehrswert beschreibt den aktuellen Marktwert des Hauses bzw. der Wohnung. Steigt dieser Wert, so kann auch der Eigenmietwert entsprechend angepasst werden. Eine Erhöhung des Eigenmietwerts führt dabei zu einer höheren Berechnungsgrundlage für die Vermögenssteuer.

Es gibt jedoch gewisse Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Veränderung des Eigenmietwerts gerechtfertigt ist. Zum einen muss der Anstieg des Verkehrswerts deutlich ausfallen. Eine geringe Wertsteigerung von wenigen Prozentpunkten wird in der Regel nicht berücksichtigt. Zum anderen muss der Verkehrswert auch tatsächlich realisiert werden können. Eine theoretische Schätzung ohne realen Marktwert ist nicht ausreichend. Auch die Marktentwicklung in der Umgebung kann sich auf den Verkehrswert auswirken und somit auf den Eigenmietwert.

Um das Thema des Eigenmietwertes an einem Beispiel zu verdeutlichen: Nehmen wir an, eine Familie besitzt ein Haus mit einem Verkehrswert von 800.000 CHF. Der Eigenmietwert dieser Liegenschaft wird auf 40.000 CHF pro Jahr geschätzt und in der Berechnung der Vermögenssteuer berücksichtigt. Kommt es nun zu einem Verkauf des Hauses und steigt der Verkehrswert auf 1.000.000 CHF, so kann auch der Eigenmietwert angepasst werden. Dieser könnte beispielsweise auf 50.000 CHF pro Jahr erhöht werden. Somit würde sich auch die Berechnungsgrundlage für die Vermögenssteuer um 10.000 CHF pro Jahr erhöhen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Eigenmietwert sich bei einem Besitzerwechsel verändern kann, wenn der Verkehrswert der Immobilie deutlich ansteigt. Dabei sind gewisse Anforderungen zu erfüllen, damit eine Anpassung des Eigenmietwerts gerechtfertigt ist. Der Eigenmietwert stellt einen wichtigen Faktor bei der Berechnung der Vermögenssteuer dar und kann somit Auswirkungen auf die finanzielle Situation des Eigentümers haben.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,

Nessio

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Hey Nicola,

ich weiss zwar nicht, ob ich dir behilflich sein kann, aber ich gebe mein bestes. Hast Du den Eigenmietwert deines Hauses vor dem Verkauf berechnet? Wenn ja, dann kann man diesen Wert mit dem Verkehrswert nach dem Verkauf abgleichen und prüfen, ob eine Anpassung erforderlich ist.

Ansonsten würde ich empfehlen, einen Fachmann hinzuzuziehen. Idealerweise solltest Du einen spezialisierten Rechtsanwalt oder Sachverständigen kontaktieren, denn eine Falschaussage in dieser Angelegenheit kann hohe Geldstrafen nach sich ziehen. Nutze die Gelegenheit also lieber, um sich professionell beraten zu lassen.

Ich hoffe, meine Antwort war hilfreich.

Stephan

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Hallo Nicola,

ich möchte noch etwas hinzufügen. Es ist zwar faktisch richtig, dass sich der Eigenmietwert ändert, wenn der Verkehrswert des Hauses steigt. Allerdings kann es auch eine Seite geben, die diese Dinge verfolgt. Aufgrund der Änderungen an der Berechnung des Eigenmietwerts gibt es nun eine Petition, die sich an den Bundesrat richtet und auf Änderungen der Berechnung des Eigenmietwertes abzielt. Diese Initiative fordert eine Reduzierung der Eigenmietwertberechnung, woraus eine Reduzierung der Vermögens- und Einkommenssteuer resultiert.

Für mehr Informationen besuche die Website von Wohngerecht.ch. Deren Ziel ist es, politische und gesetzgeberische Massnahmen zu fördern, die ein gerechtes und bezahlbares Wohnen in der Schweiz fördern.

Beste Grüsse,

FWinkler

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