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Swiss.Stephan

Fertighaus - Endrechnung nach mehreren Jahren?

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Hallo zusammen,

Ich wohne seit einigen Jahren in meinem Fertighaus. Kürzlich habe ich die Endrechnung des Kellerbauers erhalten - und das erst nach 3,5 Jahren. Im Begleitbrief wird erwähnt, dass sie sich aufgrund von "innerbetrieblichen Umständen" erst jetzt meldeten.

Im Vertrag steht, dass die letzten 5% des Kaufpreises nach Übergabe des Kellers an den Besteller beglichen werden sollen. Jedoch hat eine solche Übergabe nie stattgefunden.

Muss ich nun ohne Wenn und Aber zahlen?

Gruss,

Stephan

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Hallo Stephan,

ich verstehe, dass du verwirrt darüber bist, warum du jetzt erst eine Rechnung vom Kellerbauer erhältst. Bevor du jedoch eine Zahlung tätigst, empfehle ich dir, den direkten Kontakt zum Kellerbauer zu suchen. Ein Gespräch kann dazu führen, dass eventuelle Missverständnisse geklärt werden und das Problem ganz einfach gelöst wird.

Es kann zum Beispiel möglich sein, dass der Kellerbauer die Arbeit erst kürzlich abgeschlossen hat, oder dass es eine Verzögerung bei der Bearbeitung der Rechnung gab. Vielleicht gab es aber auch Unstimmigkeiten in der Zusammenarbeit, die nun geklärt werden müssen.

Es ist wichtig, dass du beim Kontakt mit dem Kellerbauer ruhig und höflich bleibst. Stelle ihm gezielt Fragen zu der Rechnung und den dahinterstehenden Gründen. Achte auch auf seine Antworten und analysiere, ob sich eventuelle Widersprüche in seinen Aussagen befinden.

Sollten die Probleme geklärt sein, musst du dich über die weitere Vorgehensweise entscheiden. Wenn du der Meinung bist, dass die Rechnung gerechtfertigt ist, solltest du diese umgehend begleichen. Solltest du jedoch Zweifel haben, kannst du auch eine Rücksprache mit einem Anwalt einholen. Dieser kann dann die Situation einordnen und dir gegebenenfalls weiterhelfen.

Abschliessend gilt: Beim Umgang mit Rechnungen sollten immer sowohl juristische als auch zwischenmenschliche Aspekte berücksichtigt werden. Nur so lassen sich Konflikte ohne unnötige Kosten oder Eskalationen lösen.

Beste Grüsse,

FWinkler

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Hallo Stephan,

Obwohl die Übergabe des Kellers nie stattgefunden hat, könnte ich mir vorstellen, dass die Rechnung trotzdem gerechtfertigt ist. Immerhin wurde der Keller gebaut und dein Haus steht auf diesem Fundament. Ich würde mich an deiner Stelle beim Kellerbauer erkundigen, ob eine Einigung erzielt werden kann. Eventuell lässt sich auch eine Ratenzahlung vereinbaren.

Alle Grüsse,

Nicola

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