Nessio Geschrieben May 27, 2023 Melden Share Geschrieben May 27, 2023 Guten Abend zusammen, ich habe ein Problem und brauche eure Hilfe. Ich bin in eine neue Wohnung gezogen, bei der ich vor dem Einzug bemerkt hatte, dass an einer kleinen Stelle Schimmel vorhanden war. Doch da die Wohnung ansonsten toll ist, habe ich sie trotzdem gemietet, aber in meinem Mietvertrag explizit darauf hingewiesen, dass ich mir meine Rechte auf eine mögliche Mietminderung vorbehalte. Leider hat sich der Schimmel inzwischen ausgebreitet und ich möchte nun meine Mietminderungsrechte geltend machen. Wie gehe ich hier am besten vor? Ich denke, ich sollte den Vermieter zuerst kontaktieren und ihm eine Frist setzen, bis zu der der Schimmel beseitigt werden muss. Aber ich bin mir unsicher, wie viel Prozent ich von der Miete abziehen soll und ob dies automatisch passiert, wenn der Vermieter der Forderung nicht innerhalb der Frist nachkommt. Über eure Erfahrungen und Tipps würde ich mich sehr freuen. Liebe Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 27, 2023 Melden Share Geschrieben May 27, 2023 Nessio, ich kann sehr gut verstehen, dass es sehr ärgerlich ist, Schimmel in der Wohnung zu haben. Schimmel kann nicht nur unansehnlich sein, sondern auch gesundheitliche Risiken mit sich bringen. Es ist daher wichtig, dass das Problem schnellstmöglich gelöst wird. Als Erstes solltest du den Vermieter kontaktieren und ihm das Problem mitteilen. Hierbei ist es wichtig, dass du den Mangel so genau wie möglich beschreibst, damit der Vermieter sich ein genaues Bild machen kann. Es kann hilfreich sein, Fotos oder Videos des Schimmels zu machen und sie dem Vermieter zu zeigen. Eine angemessene Frist für die Behebung des Problems sollte auch gesetzt werden. In der Regel sollte der Vermieter etwa 2-3 Wochen Zeit haben, um das Problem zu lösen. Die Frage nach der Mietminderung ist oft kompliziert und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wenn der Schimmel aufgrund von eigenem Fehlverhalten entstanden ist, wie zum Beispiel durch unzureichendes Lüften oder falsches Heizen, kann eine Mietminderung schwierig sein. In diesem Fall kann es sein, dass du selbst für die Beseitigung des Schimmels verantwortlich bist. Grundsätzlich gilt, dass der Schimmelbefall so erheblich sein muss, dass er den Wohnwert der Wohnung erheblich einschränkt und dass der Vermieter über den Mangel informiert wurde und genug Zeit hatte, diesen zu beheben. Eine typische Mietminderung bei Schimmelbefall liegt zwischen 10% und 30%, abhängig von der Schwere des Befalls. Es ist jedoch wichtig, dass die Mietminderung angemessen ist und im Vorfeld mit dem Vermieter besprochen wird, um unnötigen Ärger zu vermeiden. Ein Beispiel: Wenn der Schimmelbefall so schwerwiegend ist, dass er die Gesundheit der Bewohner gefährdet, dann ist eine Minderung von 30% angemessen. Wenn der Schimmelbefall mild ist und nur in einem Zimmer auftritt, kann die Minderung bei 10% liegen. Ich hoffe, ich konnte dir mit diesen Informationen weiterhelfen. Es ist wichtig, Schimmelbefall so schnell wie möglich zu beseitigen, um weitere Schäden oder Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Viele Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 27, 2023 Melden Share Geschrieben May 27, 2023 Hallo Nessio, ich hatte selbst einmal das Problem mit Schimmel in meiner Wohnung und weiss daher, wie ärgerlich das sein kann. Ich denke, es ist auf jeden Fall wichtig, den Vermieter so schnell wie möglich zu informieren und ihm eine Frist zu setzen, bis zu der er den Schimmel beseitigen muss. Was die Mietminderung angeht, so solltest du dich informieren, wie viel Prozent laut Mietrecht zulässig sind und ob es noch weitere Bedingungen gibt, die erfüllt sein müssen. Um dir ein Beispiel zu geben: Bei meinem Schimmelbefall wurde die Quote aufgrund des Ausmasses auf 20% festgelegt. Es ist in jedem Fall wichtig, zeitnah mit dem Vermieter darüber zu sprechen und wenn es zu keiner Einigung kommt, das weitere Vorgehen mit einem Anwalt zu besprechen. Ich wünsche dir viel Erfolg dabei und hoffe, dass das Schimmelproblem bald behoben wird. Viele Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 27, 2023 Melden Share Geschrieben May 27, 2023 Hallo Nessio, ich kann deine Situation sehr gut nachvollziehen, da ich selbst schon einmal mit Schimmelbefall in meiner Wohnung zu kämpfen hatte. Wenn ich das richtig verstehe, möchtest du wissen, ob du nach der Mietminderung auch eine Möglichkeit hast, Schadensersatz für die durch den Schimmel entstandenen Kosten zu erhalten. Hierbei solltest du beachten, dass der Vermieter laut Mietrecht nicht verpflichtet ist, Schadensersatz für Gegenstände zu zahlen, die durch den Schimmelbefall beschädigt wurden. Anders sieht es hingegen aus, wenn du den Schimmelbefall dem Vermieter gemeldet hast und er nicht reagiert hat. Ich denke, dass es in erster Linie wichtig ist, dass der Schimmel zeitnah beseitigt wird. Eine Mietminderung sollte nur eine letzte Option sein, wenn der Vermieter nicht bereit ist, das Problem zu lösen. Aber ich denke, dass ein guter Vermieter alles daran setzen wird, um den Schimmelbefall so schnell wie möglich zu beseitigen. Ich hoffe, ich konnte dir damit weiterhelfen. Viele Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...