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Nessio

Rechtliche Möglichkeiten bei GU, der uns zur Hausüberschreibung drängt?

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Guten Tag zusammen,

ich habe ein grosses Problem mit meinem GU. Wir haben ein Haus in Auftrag gegeben, das aber noch nicht fertiggestellt wurde. Der GU will uns nun dazu zwingen, das Haus trotz Unvollständigkeit zu übernehmen, bevor es abgeschlossen ist. Ich frage mich, ob er uns wirklich dazu zwingen kann und ob wir irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten haben, ihn aufzuhalten. Hier ist, was er uns anbietet oder uns unter Vertrag zwingt:

  • Das Haus ist noch nicht richtig abgedichtet und es tritt Wasserschaden auf.
  • Unsere Garage hat auch Wasserschaden.
  • Unser Haus ist immer noch mit Dreck bedeckt und wir können nicht vorne oder hinten rausgehen, ohne uns dreckig zu machen.
  • Wir wohnen zurzeit in einer Ferienwohnung und zahlen gleichzeitig Hypothek- und Mietzinsen.
  • Der GU argumentierte, dass das Haus trotz der oben genannten Mängel bezugsbereit ist.

Das klingt alles so ungerecht und ich bin mir nicht sicher, was ich tun soll. Ich würde mich sehr über Ihre Unterstützung und Beratung bei diesem Thema freuen. Vielen Dank im Voraus.

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Sehr geehrter Nessio,

Ich verstehe Ihren Ärger bezüglich des Verzugs des Generalunternehmers (GU) vollkommen. In solchen Situationen ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren und die Rechtslage zu klären.

Wenn der GU tatsächlich in Verzug geraten ist, haben Sie möglicherweise das Recht, ihm eine letzte Frist zu setzen, bevor Sie ihn für weitere Verzögerungen verantwortlich machen. In einigen Fällen können Vertragsstrafen aus ihm herausgepresst werden.

Ich selbst habe eine ähnliche Situation durchgemacht. Unser Generalunternehmer war ebenfalls in Verzug geraten und hatte die Arbeit nicht rechtzeitig beendet. Erst nachdem wir rechtliche Schritte eingeleitet haben, konnten wir eine angemessene Entschädigung für alle Verzögerungen und den entstandenen Stress erhalten.

Als eines unserer Hauptanliegen hatten wir die Fertigstellung unseres Hauses vertraglich vereinbart. Der GU hatte jedoch eine Verzögerung von mehr als drei Monaten verursacht. Wir setzten ihm eine letzte Frist, um die Arbeit zu beenden, aber er war immer noch nicht in der Lage, den Vertrag einzuhalten. Das Ergebnis war, dass wir rechtliche Schritte gegen ihn einleiteten. Aufgrund der klaren Beweise, dass er in Verzug geraten war, konnten wir uns auf eine angemessene Entschädigung für den durch ihn verursachten Schaden und die Verzögerung einigen.

In Ihrem Fall empfehle ich Ihnen, umgehend einen Anwalt aufzusuchen und sicherzustellen, dass Sie die notwendigen Schritte unternehmen, um eine angemessene Entschädigung für die Verzögerung zu erhalten. Eine solche Vorgehensweise kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte als Vertragspartner durchzusetzen.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

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Hallo Nessio, es tut mir sehr leid zu hören, dass Sie solche Probleme mit Ihrem GU haben. Ich kann mir gut vorstellen, wie frustrierend das sein muss. Ich denke, es ist am besten, wenn Sie sich an einen Anwalt wenden und ihn um Rat fragen. Sie könnten auch erwägen, eine formelle Beschwerde bei der Handelskammer Ihres Kantons einzureichen.

Es scheint mir jedoch, dass Ihr GU unethisch handelt und sich nicht an den Vertrag hält. Sie haben das Recht, für jedes Problem, das Sie aufgelistet haben, Entschädigung zu verlangen. Aber ohne rechtlichen Rat könnte es schwierig sein, dies durchzusetzen.

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Guten Tag Nessio, ich kann Ihr Problem nachvollziehen. Dieser GU muss verantwortungsbewusster handeln. Andernfalls könnte er nicht nur Ihnen, sondern auch seinen zukünftigen Kunden schaden. Das Problem der Abnahme kommt häufig vor, und es ist ratsam, dass Sie dafür sorgen, dass diese Verzögerungen angemessen behandelt werden.

Das ist wahrscheinlich nicht das, was Sie hören möchten, aber haben Sie jemals erwägt, Ihren Fall in der lokalen Presse zu melden? Mit Ihrer Zustimmung könnten sie eine Geschichte darüber schreiben, wie Kunden von GU behandelt werden, der seine Verantwortung nicht wahrnimmt. Das könnte tatsächlich dazu führen, dass Ihr GU seinen Standpunkt ändern muss und Sie angemessen entschädigt. Ich würde auf jeden Fall mit Ihrem Anwalt sprechen, bevor ich jedoch diese Schritte einleite.

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