Nessio Geschrieben May 27, 2023 Melden Share Geschrieben May 27, 2023 Grüezi miteinander! Mein Partner und ich planen, ein Haus zu kaufen, und wir fragen uns, ob es besser ist, es als Gesamteigentum oder Miteigentum zu kaufen. Wir sind verheiratet und haben einen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Wir werden nicht beide 50% der Eigenmittel beitragen, sondern eher 40% und 60%. Wir fragen uns auch, ob wir den Vertrag selbst schreiben sollten oder ob das zwingend bei einem Notar gemacht werden muss. Ausserdem sind wir uns unsicher, ob wir trotzdem einen Ehevertrag benötigen. Ich danke euch für eure Hilfe und Ratschläge im Voraus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 27, 2023 Melden Share Geschrieben May 27, 2023 Hi Nessio, ich kann gut nachvollziehen, dass ihr euch Gedanken darüber macht, wie ihr als Paar den Kauf eures gemeinsamen Hauses finanzieren könnt. Wir standen vor einer ähnlichen Herausforderung und haben uns daher entschieden, das Haus als Miteigentümer zu erwerben. Diese Entscheidung war für uns von grosser Bedeutung, da wir uns gemeinsam finanziell engagieren und so auch gemeinsam von der Investition profitieren konnten. Bevor wir uns jedoch für einen gemeinsamen Kauf entschieden haben, haben wir uns intensiv mit den verschiedenen Möglichkeiten auseinandergesetzt. Wir waren uns bewusst, dass es bei einer gemeinsamen Finanzierung wichtig ist, die unterschiedlichen Prozentsätze an Eigenkapital zu berücksichtigen. Denn diese entscheiden darüber, wie hoch die Anfangsinvestition und die monatlichen Kosten für jeden Einzelnen sind. Wir haben uns letztendlich für eine 50:50-Aufteilung entschieden, da wir beide gleich viel Eigenkapital hatten. Das bedeutet, dass jeder von uns die gleiche Summe investiert hat und auch die monatlichen Betriebskosten zu gleichen Teilen tragen muss. Diese Entscheidung war für uns fair und ausgewogen. Damit die gemeinsame Finanzierung für uns auch rechtlich abgesichert war, haben wir den Kaufvertrag selbst verfasst. Allerdings empfehle ich jedem, der vor ähnlichen Herausforderungen steht, einen Experten wie einen Notar hinzuzuziehen. Denn diese Einrichtungen haben jahrelange Erfahrung darin, solche Verträge zu schreiben und kennen alle Details, die manchmal übersehen werden können. Auf diese Weise kann man sicher sein, dass der Vertrag rechtlich einwandfrei ist und im Falle von Streitigkeiten auch rechtlich abgesichert ist. Ich hoffe, ich konnte dir mit meiner Erfahrung weiterhelfen. Wenn du weitere Fragen hast, stehe ich dir gerne zur Verfügung. Alles Gute für euch! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 27, 2023 Melden Share Geschrieben May 27, 2023 Ich habe kürzlich auch ein Haus gekauft und in meinem Fall, als ich die finanzielle Unterstützung meines Partners hatte, haben wir uns für Gesamteigentum entschieden. Es ist wirklich wichtig, den Rat eines Notars einzuholen, da dieser alles erklären kann, was du wissen musst, insbesondere die Rechte an der Immobilie selbst und deren Verteilung. Ein Tipp, den ich geben würde, ist, sicherzustellen, dass Sie die verschiedenen Kosten berücksichtigen, wie beispielsweise Steuern und Gebühren im Zusammenhang mit dem Kauf eines Hauses, insbesondere, wenn es um Erbschaftssteuern und ähnliche Dinge geht, falls es zwischen dir und deinem Partner zu einem Vorfall kommt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 27, 2023 Melden Share Geschrieben May 27, 2023 Hallo allerseits, ich möchte kurz darauf aufmerksam machen, dass ein Ehevertrag in diesem konkreten Fall vielleicht auch sinnvoll ist, da eine Gütertrennung und eine mögliche Scheidung keine vernünftige Situation mit dem Haus schaffen würden. Nessio, ein Ehevertrag kann im Fall einer Scheidung eine Menge Ärger ersparen, insbesondere, wenn Sie Bedenken haben, dass eine ungleiche Aufteilung Ihrer Eigenmittel bei einer eventuellen Trennung zu Konflikten führen könnte. Denkt auch daran, dass ein Ehepartner auch Ansprüche auf das Heim erheben kann, wenn sie nicht miteinander verheiratet sind. Es ist ein äusserst wichtiger Vertrag, und ich würde empfehlen, ihn mit einem Notar aufzusetzen, um sicherzustellen, dass er rechtsverbindlich und fair ist. Ich hoffe, das hilft euch weiter. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...