Swiss.Stephan Geschrieben May 27, 2023 Melden Share Geschrieben May 27, 2023 Hallo liebe haus-forum.ch Gemeinde, ich hatte vor Kurzem ein Problem: Wir haben uns dafür entschieden, ein Einfamilienhaus zu bauen. Da wir auch eine neue Küche benötigen, haben wir einige Termine mit einem Küchenbauer vereinbart. Wir haben unserem ersten Küchenbauer mitgeteilt, dass wir uns für jemand anderen entschieden haben. Dieser behauptete, dass wir für seine Aufwendungen bezahlen müssen, um die Offerte zu erstellen. Aber ist das wirklich so? Ich bin verwirrt und suche nach klaren Antworten. Denn ich glaube, dass es Gesetze gibt, die die Kosten für eine Offerte regeln. Also, kann jemand von euch Experten oder jemand, der Erfahrung in dieser Branche hat, hier helfen? Dankeschön im Voraus, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 27, 2023 Melden Share Geschrieben May 27, 2023 Hoi Stephan! In der Regel ist das Erstellen einer Offerte unverbindlich und kostenlos. Es kann jedoch vorkommen, dass ein Handwerker oder Dienstleister eine Gebühr für das Erstellen der Offerte erhebt, wenn vorher eine Vereinbarung bezüglich dieser Kosten getroffen wurde. Ein Beispiel dafür wäre das Erstellen einer Offerte für den Einbau einer neuen Küche. Wenn der Kunde den Küchenbauer damit beauftragt, eine Offerte zu erstellen, sollte er im Voraus klären, ob dafür Kosten anfallen und in welcher Höhe. Wenn keine Vereinbarung hinsichtlich der Kosten getroffen wurde, darf der Handwerker dem Kunden keine Rechnung für die Offerte stellen. Ein ähnlicher Fall könnte sich auch bei einem Zimmermann ergeben, der eine Offerte für den Bau eines Holzanbaus erstellt. Wenn der Kunde sich nach der Erstellung der Offerte gegen den Auftrag entscheidet, kann der Zimmermann die Kosten für die Erstellung der Offerte in Rechnung stellen. Es sei denn, es wurde im Voraus vereinbart, dass die Offerte kostenlos erstellt wird. Das schweizerische Recht besagt, dass bestimmte Dienstleistungen, auch wenn sie unverbindlich angeboten werden, bezahlt werden müssen, wenn vorher eine Vereinbarung über die Kosten getroffen wurde. Es ist daher ratsam, im Voraus die Bedingungen für die Erstellung von Offerten zu klären, um spätere Missverständnisse zu vermeiden. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Offerte normalerweise unverbindlich und kostenlos ist. Wenn jedoch Kosten anfallen, sollten diese im Voraus vereinbart werden. Wenn keine Vereinbarung getroffen wurde, dürfen dem Kunden keine Kosten für die Offerte in Rechnung gestellt werden. Es empfiehlt sich, vor der Erstellung einer Offerte die Bedingungen und Kosten mit dem Handwerker oder Dienstleister zu klären. In jedem Fall sollten Kunden immer darauf achten, dass sie eine schriftliche Vereinbarung über die Kosten und Bedingungen für die Erstellung von Offerten haben, um sicherzustellen, dass es später keine Unstimmigkeiten oder Streitigkeiten gibt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 27, 2023 Melden Share Geschrieben May 27, 2023 Moin Stephan, ich arbeite im Baugewerbe und habe auch häufig mit der Erstellung von Offerten zu tun. Meiner Ansicht nach sollten Sie keine Gebühren zahlen müssen, da keine Vereinbarungen getroffen wurden. Als Küchenbauer hätte er höflicher reagieren sollen, anstatt unhöflich zu werden. Auf der anderen Seite ist es auch wichtig, dass wir als Dienstleister respektiert werden, da wir viel Zeit und Mühe in die Erstellung einer Offerte stecken, um das beste Angebot für unsere Kunden zu liefern. Deshalb finde ich, dass eine kleine Gebühr für komplexe Anfragen - wie z. B. die Erstellung von 3D-Designs - akzeptabel und fair ist. Aber im Falle von Küchen wäre es meiner Meinung nach quatsch, eine Gebühr zu erheben. Herzliche Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 27, 2023 Melden Share Geschrieben May 27, 2023 Hallo Stephan, ich denke, dass das Erstellen einer Offerte für ein Bau- oder Designprojekt nur dann kostenpflichtig sein sollte, wenn es zu einem Arbeitsvertrag kommt. Es ist unfair, dass ein Kunde eine Gebühr zahlen muss, wenn er sich dafür entscheidet, den Auftrag nicht auszuführen. Andernfalls könnte jeder Auftragnehmer, der eine Offerte ablehnt, eine Gebühr verlangen, was ein Wettbewerbsnachteil für Kunden darstellt. Im Allgemeinen müssen handwerkliche Unternehmen so kalkulieren, dass sie die Zeit, die für die Erstellung der Offerte benötigt wird, bezahlen können. Möchte ein Kunde jedoch Änderungen an dem Entwurf vornehmen, kann der Küchenbauer eine Gebühr erheben, um diese Änderungen vorzunehmen. Es ist eine der Grauzonen in der Bauindustrie, wo die Preisgestaltung etwas flexibler gehandhabt wird. Ich hoffe, diese Erläuterungen helfen Ihnen weiter. Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...