Nessio Geschrieben May 27, 2023 Melden Share Geschrieben May 27, 2023 Hallo zusammen, ich habe meine Wohnung renoviert und neben dem Einbau von zusätzlichen Fenstern auch das alte Stahlgeländer durch ein Glasgeländer ausgetauscht. Die Einwilligung aller vier Stockwerkeigentümer hatte ich dafür eingeholt. Jedoch hatte es links und rechts auf meiner Terrasse noch alte Windfänge aus Kunststoff, die ich ebenfalls durch Glaswindfänge ersetzt habe, um die Optik einheitlicher zu gestalten. Ich hatte diesbezüglich auch mit den anderen Eigentümern eine Absprache getroffen. Allerdings ist in der Einwilligung der anderen Eigentümer sowie im Baugesuch nur vom Neubau des "Geländers" die Rede, nicht aber vom Windfang. Obwohl der obere Teil des Glasgeländers, der als Windfang dient, keine nennenswerte optische Veränderung darstellt, hat einer der Stockwerkeigentümer Einsprache gegen meine Änderungen erhoben. Ich vermute, dass er damit die Zustimmung für sein eigenes Bauprojekt erpressen will, welches von den anderen drei Eigentümern abgelehnt wurde. Die Gemeinde fordert mich nun auf, den Ursprungszustand wiederherzustellen. Ich frage mich, ob ich nur im unteren Bereich des Geländers ein Glasgeländer montieren oder den Windfang gänzlich entfernen soll. Ausserdem ist mir unklar, ob ich für den Ersatz des Kunststoffwindfangs durch Glas eine Einstimmigkeit oder lediglich ein qualifiziertes Mehr durch die Stockwerkeigentümerschaft benötige. Ich hoffe, dass ich die Situation mit der Gemeinde gut klären kann. Jedoch wären eure Meinungen und Ratschläge hierzu sehr hilfreich für mich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 27, 2023 Melden Share Geschrieben May 27, 2023 Lieber Nessio, es tut mir leid zu hören, dass es Probleme mit einem der Stockwerkeigentümer gibt, der sich plötzlich gegen deine Massnahmen sperrt. Es ist verständlich, dass dies unangenehm und frustrierend für dich ist. In dieser Situation ist es entscheidend, die rechtlichen Vorgaben zu kennen, um das Problem auf eine angemessene Weise angehen zu können. Wenn ich es richtig verstehe, handelt es sich bei den Massnahmen um eine Veränderung der Aussenfassade, da du den Windfang ausgetauscht hast. Es ist durchaus möglich, dass dafür eine Zustimmung durch die Gemeinde notwendig ist. Ein Mehrheitsentscheid kann erforderlich werden, wenn die neuen Windfänge nicht der ursprünglichen Gestaltung entsprechen. Wenn du jedoch lediglich den Windfang instandgesetzt oder ausgetauscht hast und dieser dem ursprünglichen Ersatz entspricht, dann genügt in der Regel ein Einstimmigkeitsbeschluss. Es ist ratsam, die ursprünglichen Bauunterlagen und Pläne aufzubewahren, um deine Position gegenüber der Gemeinde zu verteidigen. Diese Dokumente können helfen zu klären, ob ein Einstimmigkeits- oder Mehrheitsbeschluss erforderlich ist. Wenn du diese Unterlagen nicht zur Hand hast, solltest du dich schnellstmöglich darum kümmern, um deine Position zu stärken. Wenn die Situation komplexer ist oder die Positionen zwischen den Eigentümern sehr unterschiedlich sind, empfiehlt es sich, einen Anwalt zu konsultieren. Ein erfahrener Anwalt für Eigentümerrecht kann dir schnell und effektiv helfen, das beste Ergebnis zu erzielen. Allerdings solltest du darauf achten, dass die Kosten des Anwalts im unteren Rahmen bleiben, um unnötige finanzielle Belastungen zu vermeiden. Ich hoffe, dass sich die Situation schnell und positiv für dich regelt, Nessio. Es ist wichtig, dass alle Parteien sich bemühen, eine friedliche und faire Lösung zu finden, um die Beziehung untereinander nicht zu belasten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 27, 2023 Melden Share Geschrieben May 27, 2023 Hi Nessio, ich denke, dass du durch dein Handeln im Recht bist. Du hast die Zustimmung aller Stockwerkeigentümer erhalten, um das Gelände sowie den Windfang zu ändern. Es scheint, dass der andere Eigentümer, der sich gegen dich stellt, seine Privatinteressen über die Interessen der Gemeinschaft stellt. Daher solltest du mit der gesamten Stockwerkeigentümerschaft sprechen und apperieren, um das Problem zu lösen. Gemeinsam könnt ihr euch über Massnahmen abstimmen oder einen Kompromiss für dein Problem finden. Auf jeden Fall solltest du bei diesem Prozess respektvoll und ruhig sein, da du so besser eine Lösung findest. Ich hoffe, dass diese Situation für dich bald gelöst wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 27, 2023 Melden Share Geschrieben May 27, 2023 Lieber Nessio, Es tut mir leid zu hören, dass du mit diesem Problem kämpfen musst. Es scheint, dass es sich bei dem anderen Eigentümer mehr um ein persönliches Problem handelt, anstatt um eine sachliche Angelegenheit. Ich hoffe, dass er bald einlenkt und sein Projekt unabhängig von deinem löst. Zum Windfang-Problem kann ich nicht wirklich etwas beitragen. Aber aus Erfahrung kenne ich ähnliche Fälle bei denen andere Geschwister in der Stockwerkeigentümerschaft hatten, dass für die Installation des kommerziellen Mückenschutzgitters ein Mehrheitsbeschluss erforderlich ist. In diesem Fall handelt es sich ebenfalls um eine optische Veränderung des Fensters. Da du dich in einer ähnlichen Situation befindest, würde ich annehmen, dass du ebenfalls den Mehrheitsentscheid benötigst. Ich hoffe, dass dir meine Erfahrung in einem ähnlichen Fall helfen kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...