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Nessio

PK-Auszahlung: Welcher Topf wird angetippt?

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Hallo zusammen,

angenommen, meine PK enthält viel überobligatorisches Geld. Wenn ich nun einen Teil davon beziehen möchte, welcher Topf wird angezapft? Der obligatorische Teil bei der PK ist ja sehr attraktiv, aber bei überobligatorischen kann es ratsam sein, diese auszuzahlen. Da diese etwa keinen Mindestzins haben oder der Umwandlungssatz sehr schlecht ist. Es könnte dann sinnvoller sein, die zweite Hypothek stark zu verringern oder gar zu streichen, um das Geld zu sparen und es als Eigenkapital in Immobilien zu investieren. Das lohnt sich aber nur, wenn man das überobligatorische Geld als Erstes ausbezahlt bekommt. Was denkt ihr?

Liebe Grüsse,

Nessio

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Sehr geehrter Nessio,

Vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Pensionskassenberatung. Gerne stehe ich Ihnen mit meinem Wissen zur Verfügung.

Wenn Sie eine Auszahlung von Ihrer Pensionskasse beantragen möchten, empfehle ich Ihnen, sich zunächst an Ihren Pensionskassenberater zu wenden, um detaillierte Informationen zu erhalten. In der Regel wird der überobligatorische Teil der PK erst angezapft, wenn der obligatorische Teil aufgebraucht ist. Dies bedeutet, dass das überobligatorische Geld bevorzugt ausbezahlt wird.

Um es etwas genauer zu erklären, möchte ich ein Beispiel aus meinem Unternehmen geben. Dort haben wir einen Anteil von 60% obligatorisch und 40% überobligatorisch. Angenommen, Sie möchten eine Auszahlung beantragen und haben einen Betrag von 100.000 CHF angesammelt. Dann würde zuerst der obligatorische Anteil von 60.000 CHF ausbezahlt werden, bevor der überobligatorische Anteil von 40.000 CHF zur Verfügung stünde.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass jeder Fall individuell betrachtet werden sollte und es von Ihrer Pensionskasse abhängt, welche Regeln und Bedingungen für Sie gelten. Daher empfehle ich Ihnen, sich an Ihren Berater zu wenden, um eine genaue Einschätzung zu erhalten.

Abschliessend hoffe ich, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Wenn Sie weitere Fragen haben sollten, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Beste Grüsse,

FWinkler

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Hallo Nessio,

Ich kann FWinklers Aussage bestätigen. Normalerweise werden zuerst die überobligatorischen Beiträge ausgezahlt, da diese nicht in der 2. Säule bleiben müssen. Das Geld kann dann frei verwendet werden. Aber wenden Sie sich bitte an die Pensionskassenberater, um sicherzustellen, dass dies auch für Sie zutrifft.

Gruss,

Stephan

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Hallo Nessio,

Ich denke, es ist wichtig zu beachten, dass wenn man die zweite Hypothek verringert, auch die Steuervorteile davon betroffen sind. Wenn Sie beispielsweise eine 60%ige zweite Hypothek haben und eine Auszahlung von PK Geldern erhalten, mit denen Sie diese auf 40% reduzieren, bedeutet dies auch, dass Sie weniger steuerliche Abzugsmöglichkeiten für die folgenden Jahre haben, was zu höheren Steuern führt.

Nebenbei bemerkt, ist es aber eine interessante Überlegung, das Geld in ein kleines Renditeobjekt zu investieren. Es ist immer gut, eine bisschen Zurückhaltung bei der Investition von Geld zu haben, weshalb es wichtig ist, sich nicht nur auf eine Person oder eine Anlage zu verlassen. Haben Sie eine verschiede Auswahl an Anlageoptionen!

Beste Grüsse,

Nicola

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