Swiss.Stephan Geschrieben May 27, 2023 Melden Share Geschrieben May 27, 2023 Ich bin ganz neu in diesem Forum und habe eine Frage bezüglich meines Stockwerkeigentums. Meine Familie und ich wohnen in einem Doppeleinfamilienhaus, besitzen jedoch auch ein Stockwerkeigentum in einem Zweifamilienhaus. Wir haben seit einigen Jahren keine Statuten und möchten nun welche einführen. Leider haben wir Schwierigkeiten bei der Entscheidungsfindung bei unserer Eigentümerversammlung, da es nur zwei Parteien gibt. Gibt es in der Schweizerischen Gesetzeslage oder in unserem Statutenrückstand einen Hinweis darauf, wie wir in jenen Fällen entscheiden sollen, in denen eine Mehrheit nicht erzielt werden kann? Ich habe bereits verschiedene Recherchen im Internet durchgeführt und auch meinen Freundeskreis befragt, jedoch noch keine hilfreiche Antwort gefunden. Ich bin für alle Hinweise dankbar. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 27, 2023 Melden Share Geschrieben May 27, 2023 Hallo Stephan, gerne gebe ich Ihnen weitere Informationen zu diesem komplexen Thema. In der gemeinschaftlichen Nutzung von Eigentum gibt es viele Aspekte zu berücksichtigen. Eine Entscheidung ohne eine breite Zustimmung zu treffen kann schwierig sein. Beispielhaft betrachten wir die gemeinschaftliche Nutzung eines Aufzugs oder Treppenhauses. Wenn Reparaturarbeiten erforderlich sind, muss darüber entschieden werden, wie die Kosten gedeckt werden sollen. Eine Mehrheitsentscheidung kann hierbei schwierig sein, da nicht alle Parteien zustimmen werden. Es gibt jedoch mehrere Möglichkeiten, wie man in solchen Fällen vorgehen kann: Eigentümerversammlung: Eine gemeinsame Versammlung der Eigentümer kann organisiert werden, um die verschiedenen Optionen zu diskutieren und eine gemeinsame Lösung zu finden. Hierbei können unterschiedliche Stimmen gehört werden und die Chance einer umfassenden Entscheidung ist grösser. Externer Experte: Anstatt eine Entscheidung unter den Eigentümern zu treffen, kann ein externer Experte eingeholt werden, um die beste Lösung zu finden, ohne dass die Stimmenmehrheit eine Entscheidung fällt. Hierbei wird möglicherweise eine Einigung gefunden, die alle Parteien zufriedenstellt. Abstimmungen: Es ist auch möglich, Abstimmungen per Post oder online durchzuführen, um Entscheidungen ohne die Versammlung der Eigentümer zu treffen. Eine Einigung kann erzielt werden, auch wenn nicht alle Parteien positiv abstimmen. Eine solche Entscheidung kann jedoch schwieriger zu implementieren sein und es kann zu Reibungen kommen. In jedem Fall sollten die Entscheidungen immer in Absprache mit den anderen Eigentümern getroffen werden, um die gemeinsame Nutzung des Eigentums zu erleichtern. Eine klare, offene Kommunikation ist dabei unerlässlich und kann dazu beitragen, dass schwierige Entscheidungen schneller getroffen werden können. Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen und stehe für weitere Fragen gerne zur Verfügung. Beste Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 27, 2023 Melden Share Geschrieben May 27, 2023 Sehr geehrter Stephan, Ich verstehe Ihren Standpunkt und stimme mit Nessio überein. Es gibt eine Reihe von Entscheidungen, die getroffen werden müssen, auch wenn keine Mehrheit erzielt wird. Ihre Eigentumsgemeinschaft muss im Allgemeinen sicherstellen, dass ein Entscheidung finden. Wenn Ihre Eigentümergemeinschaft eine Entscheidung treffen muss, sollten Sie die Gründe für die unterschiedlichen Positionen diskutieren und evaluieren. Dann sollten Sie eine Liste mit den verschiedenen Optionen machen. Und schliesslich sollten Sie selbst entscheiden, welches die beste Option für Sie ist, auch wenn Sie keine Mehrheit haben. Mit freundlichen Grüssen, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 27, 2023 Melden Share Geschrieben May 27, 2023 Sehr geehrter Stephan, Ich stimme mit den Empfehlungen von Nessio und Nicola überein, aber ich sehe auch ein anderes Problem: Sie haben kein Verwalter. Ich empfehle Ihnen, darüber zu diskutieren, ob Sie einen Verwalter für Ihr Stockwerkeigentum engagieren möchten. Ein Verwalter wird Ihnen nicht nur bei der Einhaltung der Hausordnung, sondern auch bei der Entscheidungsfindung helfen. Ein weiterer Faktor ist die Festlegung von monatlichen Gebühren, die zur Deckung von gemeinschaftlichen Ausgaben wie Reparaturen oder Versicherungen verwendet werden. Sie müssen entscheiden, wie die Kosten unter den Parteien verteilt werden sollen. Ein Verwalter kann Ihnen in diesem Fall weiterhelfen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...