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Swiss.Stephan

Probleme mit Vermittlerprovision bei Hausbau

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Hallo zusammen,

im Juni 2022 haben wir auf ein Immobilieninserat eines grossen GU-Unternehmens reagiert und waren an dem angebotenen Einfamilienhaus auf freiem Grundstück interessiert. Dieses Grundstück gehörte jedoch nicht dem GU, sondern musste von der Gemeinde abgekauft werden. Nach weiteren Konkurrenzangeboten haben wir uns dann für einen Architekten entschieden, der uns gut beraten hat und mit dem wir nun bauen werden. Wir haben das Grundstück schlussendlich auf eigene Faust der Gemeinde abgekauft.

Nun hat uns der GU, von dem wir abgesagt haben, eine Rechnung für Vermittlerprovision für das Bauland geschickt, obwohl wir nie eine solche Provision vereinbart haben und auch davon ausgegangen sind, dass die Leistung des GU kostenlos ist.

Kennt jemand Fälle, in denen Vermittlerprovisionen in der Schweiz ohne vorherige Vereinbarung gefordert wurden? Kann man die Forderung des GU anfechten?

Besten Dank für Eure Meinungen und Erfahrungen.

Liebe Grüsse,

Stephan

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Ich kann deine Situation gut nachvollziehen, da ich vor einigen Jahren ein ähnliches Problem mit einem GU hatte. Er forderte auch von mir eine Käuferprovision für ein Grundstück, obwohl ich weder mündlich noch schriftlich eine solche Vereinbarung mit ihm getroffen hatte.

Ich habe mich daraufhin schriftlich an den GU gewendet und ihn aufgefordert, seinen Anspruch zu begründen. Dabei habe ich ihm auch mitgeteilt, dass ich keine Rechnung erhalten habe und dass ich nicht bereit bin, eine Provision zu bezahlen, ohne dass eine rechtliche Grundlage dafür besteht.

Der GU konnte dann tatsächlich keine Begründung für seinen Anspruch vorweisen und ich habe letztendlich auch keine Rechnung erhalten. Das Thema war für mich damit erledigt.

Daher empfehle ich dir, dich ebenfalls schriftlich an den GU zu wenden und ihn aufzufordern, seinen Anspruch zu begründen. Am besten machst du das per Einschreiben, damit du einen Nachweis über dein Schreiben hast.

Es ist wichtig, dass du dabei höflich aber bestimmt bleibst und auch deine eigene Sichtweise darlegst. Wenn der GU tatsächlich keine rechtliche Grundlage für seinen Anspruch hat, kannst du die Forderung zurückweisen und musst nichts bezahlen.

Ich hoffe, dass ich dir mit meiner Erfahrung weiterhelfen konnte und wünsche dir viel Erfolg bei der Klärung der Angelegenheit.

Beste Grüsse,

Nicola Padinatos

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Ich hatte das gleiche Problem wie du beim Hauskauf. Der GU hatte bei mir auch versucht, eine Käuferprovision einzufordern. Ich habe ihm jedoch mitgeteilt, dass ich weder eine schriftliche noch mündliche Vereinbarung mit ihm getroffen habe und dass ich ihm deshalb keine Provision zahlen werde.

Nach einigen Wochen hat der GU eingesehen, dass er keine rechtliche Grundlage hat und hat mich nicht weiter belästigt.

Ich denke, dass du auf jeden Fall das Recht auf eine Begründung hast und dass du die Forderung anfechten kannst, falls der GU keine stichhaltige Erklärung dafür liefern kann.

Beste Grüsse,

Nessio

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Ich hatte ein ähnliches Problem, jedoch nicht mit einer Baufirma, sondern mit einem Makler, der mir ein Haus vermitteln wollte. Der Makler hatte mir mündlich zugesagt, dass er kostenlos für mich tätig wird und dass ich nur bei Vertragsabschluss eine Vermittlungsprovision zahlen müsste.

Nachdem ich das Objekt jedoch nicht nehmen wollte, hat der Makler von mir eine sogenannte "Tourismusprovision" verlangt, da ich ja seine Dienstleistungen in Anspruch genommen hätte.

Ich habe ihm schriftlich mitgeteilt, dass ich seine Dienstleistungen nicht in Anspruch genommen habe und dass ich auch keine Vereinbarung bezüglich einer Tourismusprovision getroffen habe. Daraufhin hat der Makler auf seine Forderung verzichtet.

Ich denke, dass du auch in deinem Fall eine schriftliche Stellungnahme verlangen und die Forderung anfechten solltest, falls der GU keine Berechtigung hat, von dir eine Vermittlerprovision zu verlangen.

Beste Grüsse,

FWinkler

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