Nessio Geschrieben May 27, 2023 Melden Share Geschrieben May 27, 2023 Hallo zusammen,ich hätte gerne gewusst, unter welchen Bedingungen ich in der Schweiz meinem Mieter kündigen kann. Mein Freund hat im Moment Schwierigkeiten mit seinem Mieter und überlegt, ihm wegen Eigenbedarf zu kündigen.Ich habe mal recherchiert und festgestellt, dass es wie in Deutschland keine klaren Fristen gibt. Dafür aber gibt es bestimmte Kriterien, die in diesem Zusammenhang unbedingt beachtet werden müssen. So muss zunächst einmal die Kündigung schriftlich erfolgen und begründet werden. Dies kann beispielsweise bei Eigenbedarf der Fall sein, wenn der Vermieter oder eine nahe angehörige Person einziehen möchte. Hier gibt es einige wichtige Vorgaben, die beachtet werden sollten.Hat jemand von euch Erfahrung in diesem Bereich und kann mir vielleicht weiterhelfen? Schon mal vielen Dank! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 27, 2023 Melden Share Geschrieben May 27, 2023 Hey Nessio, ich habe mich vor einiger Zeit selbst mit der Frage der Eigenbedarfskündigung auseinandergesetzt. Die Bedingungen hängen von vielen verschiedenen Faktoren ab, aber ich versuche, dir die wichtigsten Punkte zu nennen. Erstens: Ja, die Kündigungsfristen sind in der Schweiz nicht einheitlich geregelt. Sie hängen beispielsweise davon ab, wie lange der Mieter schon in der Wohnung lebt. Wenn der Mieter weniger als drei Jahre in der Wohnung wohnt, beträgt die Kündigungsfrist drei Monate; wohnt der Mieter jedoch länger als drei Jahre in der Wohnung, verlängert sich die Kündigungsfrist auf sechs Monate. Zweitens: Eine Eigenbedarfskündigung sollte gut vorbereitet und begründet sein. Die Gründe müssen also stichhaltig sein und dem Mieter schlüssig dargelegt werden können. Denn wenn der Mieter Widerspruch einlegt, muss der Vermieter diese Gründe vor Gericht verteidigen können. Ein Beispiel: Eine Freundin von mir hat mit ihrem Mann und zwei Kindern in einer kleinen Wohnung gelebt. Als sie ihr drittes Kind erwartet hat, wurde es dort zu eng. Das Paar hat daraufhin nach einer grösseren Wohnung gesucht, jedoch keine passende gefunden. Sie sind für die Dauer von einem Jahr zu der Mutter meines Freundes gezogen. Nach dieser Zeit konnten sie endlich eine grössere Wohnung finden und haben ihrem Mieter wegen Eigenbedarfs gekündigt. Die Kündigung wurde akzeptiert und sie sind glücklich in ihrer neuen, grösseren Wohnung. Drittens: Wenn der Vermieter die Eigenbedarfskündigung ausspricht, muss er dem Mieter eine angemessene Ersatzwohnung anbieten. Diese Wohnung muss dem bisherigen Standard und der bisherigen Wohnsituation entsprechen. Falls der Vermieter diese Bedingungen nicht erfüllt, kann der Mieter die Kündigung anfechten. Viertens: Der Mieter hat das Recht, Widerspruch gegen die Eigenbedarfskündigung einzulegen. Wenn er erfolgreich Widerspruch einlegt, kann der Vermieter die Wohnung nicht kündigen. Der Mieter kann auch eine Entschädigung für den möglicherweise entstandenen Schaden, z.B. Umzugs- und Renovierungskosten, verlangen. Zusammenfassend ist die Eigenbedarfskündigung ein heikles Thema, das mit viel Sorgfalt behandelt werden sollte. Der Vermieter sollte sich gut überlegen, ob er die Kündigung wirklich aussprechen will und ob er die Bedingungen erfüllen kann. Der Mieter sollte seine Rechte kennen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 27, 2023 Melden Share Geschrieben May 27, 2023 Hi Nessio,Bloss nicht überstürzt handeln würde ich dir auf jeden Fall raten. Eine Eigenbedarfskündigung ist eine ziemlich radikale Massnahme und kann auch sehr viel Zeit und Energie in Anspruch nehmen.Falls du dich aber dazu entschliesst, würde ich dir eine möglichst gute Kommunikation mit dem Mieter empfehlen. Im Gegensatz zu einer Kündigung wegen Nichtzahlung oder Verstoss gegen das Mietrecht, kann im Falle einer Eigenbedarfskündigung eine Person leicht ins Hintertreffen geraten, die nicht für den Konflikt verantwortlich ist. Es ist also immer gut, Offenheit und Ehrlichkeit zu zeigen und dem Mieter die Gründe für die Kündigung möglichst genau zu erläutern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 27, 2023 Melden Share Geschrieben May 27, 2023 Hey Nessio, Abgesehen von den rechtlichen Bedingungen, die zu beachten sind, möchte ich gerne noch hinzufügen, dass es aus moralischer Sicht sehr wichtig ist, dem Mieter sowohl frühzeitig als auch klar zu kommunizieren, dass man beabsichtigt, ihm wegen Eigenbedarf zu kündigen. Ich habe leider schon von vielen Fällen gehört, in denen die Menschen, die aus ihrer Wohnung ausziehen mussten, ohne Vorwarnung oder Erklärung auf der Strasse standen. Falls du in einer grösseren Wohnung wohnst, kannst du dem Mieter möglicherweise auch anbieten, ihm bei der Suche nach einer neuen Wohnung zu helfen. LG, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...