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Nessio

Rücktritt vom Kaufvertrag für Land- und Werkverträge - Was sind die Kosten?

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Hallo zusammen,

ich würde gerne wissen, wie es sich verhält, wenn man einen Kaufvertrag für ein Grundstück oder einen Werkvertrag rückgängig machen möchte und welche Kosten dabei auf einen zukommen. Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand seine Erfahrungen teilen könnte.

Ich selber habe schon eine negative Erfahrung gemacht, als meine Bank mir eine Finanzierung zugesagt hatte und sich dann zurückgezogen hat. Der Grund dafür war eine neue gesetzliche Bestimmung, wonach die Banken Finanzierungen nur noch dann tätigen dürfen, wenn man höchstens 10% aus der Pensionskasse vorbezieht. Ich wäre dankbar für Ratschläge - vielleicht weiss ja jemand von euch, was man in einem solchen Fall machen kann.

Liebe Grüsse,

Nessio

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Hallo Nessio,

Deine Frage zum Vertragsrücktritt ist sehr wichtig und es kann je nach Vertrag und Sachlage unterschiedliche Konsequenzen haben. Es ist daher sinnvoll, dies genauer zu betrachten.

Ein Vertragsrücktritt kann beispielsweise dann eintreten, wenn eine der Parteien eine Vereinbarung nicht einhält oder wenn wichtige Gründe vorliegen. Was wichtige Gründe sind, hängt von der jeweiligen Situation ab. Ein typisches Beispiel wäre, wenn es sich bei der vereinbarten Dienstleistung oder dem Produkt um eine Fehlleistung handelt.

Wichtig zu wissen ist, ob es sich bei deinem Kauf- bzw. Werkvertrag um einen Vertrag mit oder ohne Konventionalstrafe handelt. Eine Konventionalstrafe, auch Vertragsstrafe genannt, kann vereinbart werden, um sicherzustellen, dass der Vertrag eingehalten wird. Sie muss aber auch angemessen sein, das heisst, sie darf nicht unverhältnismässig hoch sein. Konventionalstrafen werden im Falle eines Vertragsverstosses fällig und sind in der Regel in Verträgen vereinbart.

Es empfiehlt sich daher, dass du zuerst rechtliche Beratung einholst. Ein Jurist kann dir helfen, deine Rechte und Pflichten zu verstehen und dir sagen, ob und wie ein Rücktritt erfolgen kann.

Falls es tatsächlich zu einem Vertragsrücktritt kommt, könnte es zu Nachteilen und Kosten führen. Zum Beispiel Konventionalstrafen bei vertraglicher Vereinbarung. Es ist auch zu beachten, dass allfällige Vorleistungen (z.B. Vorauszahlungen, geleistete Arbeit) zurück erstattet bzw. vergütet werden können.

Hier ein Beispiel:

Angenommen, du hast einen Werkvertrag abgeschlossen und möchtest vom Vertrag zurücktreten, wobei es allerdings keine Konventionalstrafe gibt. In dem Fall muss der Werkunternehmer die geleistete Arbeit vergüten, sowie allfällige bereits bestellte Materialien und den Gewinn aus dem nicht vereinbarten Auftragsvolumens herausgeben. In diesem Fall sind die Kosten zwar höher als eine Konventionalstrafe, aber gleichzeitig variabel und nicht pauschal.

Es gibt jedoch auch den Fall, dass der Vertrag eine Konventionalstrafe enthält. In diesem Fall müsste die Konventionalstrafe bezahlt werden, was im Gegensatz zu den variablen Kosten der vorherige Fall ein Nachteil sein kann. Es ist daher immer sinnvoll, im Vorfeld in Verträgen eine möglichst geringe Konventionalstrafe zu vereinbaren.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Wenn du weitere Fragen hast, stehe ich dir gerne zur Verfügung.

Liebe Grüsse,

Stephan

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Hallo Nessio,

Das ist wirklich ärgerlich!

Auch wenn es im Nachhinein vielleicht schwer umzusetzen ist, empfehle ich dir, in weiteren Gesprächen mit deiner Bank freundlich und bestimmt zu bleiben und Lösungen für die neue Situation zu finden. Du könntest beispielsweise versuchen, dein Finanzierungsbedürfnis neu zu kalkulieren, indem du alle Kosten für den Bezug von Eigenkapital und die Verwendung von Pensionskassengeldern gegeneinander aufwiegst. Wenn du dadurch zu einer anderen Einsicht kommen würdest, könntest du dies deiner Bank mitteilen, um ein neues Finanzierungskonzept zu entwickeln.

Ich hoffe, dass du eine Lösung findest, Nessio!

Liebe Grüsse,

FWinkler

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Hallo Nessio,

Ich habe auch eine ähnliche Erfahrung gemacht.

Ich kann auch bestätigen, dass es bei Vertragsrücktritten verschiedene Konsequenzen geben kann. Zusätzlich zu den Kosten, die Stephan bereits erwähnt hat, gibt es auch noch die Frage der rechtlichen Durchsetzbarkeit der Ansprüche. Wenn der Vertragspartner es ablehnt, die Ansprüche zu vergüten, die sich aus dem Vertragsrücktritt ergeben, könnte dies vor Gericht landen und zusätzliche Kosten verursachen.

Ich hoffe, meine Seite des Problems hilft dir weiter.

Beste Grüsse,

Nicola

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