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FWinkler

SIA-Norm 118: Verletzung beim Werkvertrag

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Hallo zusammen,

FWinkler hier. Wir haben unseren Architekten beauftragt, uns beim Umbau im Berner Oberland zu vertreten. Er hat dann Werkverträge mit verschiedenen Handwerksunternehmen abgeschlossen. Jeder Vertrag enthielt das Zusatzdokument „Bestandteil des Leistungsverzeichnisses, Ergänzungen und Abänderungen zu den allgemeinen Bedingungen für Bauarbeiten SIA - Norm 118“ gemäss dieser SIA-Norm 118.

In diesem Dokument ist unter Punkt 2 vereinbart, dass "Kaderstunden (wie z.B. Bauführer, Polier und Chefmonteur) nicht in Rechnung gestellt werden dürfen."

Trotzdem haben wir eine Schlussrechnung erhalten, die nicht nur mehrere Regiestunden für Polier aufweist, sondern auch etwa 30% höher ist als die Summe im Werkvertrag.

Deshalb unsere Frage:

Werden uns die Regiestunden für den Polier in Rechnung gestellt, obwohl wir einen Bauführer in unserem Architekten beauftragt haben?

Freue mich auf eure Antworten.

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Hallo FWinkler,

es ist sehr lobenswert, dass ihr bei euren Werkverträgen auf die SIA-Norm 118 zurückgreift, da diese im Bauwesen als Standardwerkvertrag mit allgemeinen Bedingungen für Bauarbeiten gilt. Die Einhaltung dieser Norm ist sehr wichtig, um spätere Probleme und Komplikationen auszuschliessen.

Eine eindeutige Leistungsbeschreibung sowie eine Vereinbarung über die Vergütung sind Bestandteil eines Werkvertrags. Wenn diese beiden Punkte klar definiert sind, kann der Vertrag ohne Missverständnisse und Schwierigkeiten erfüllt werden. Es ist daher empfehlenswert, diese Punkte besonders zu beachten.

Nun zu deiner Frage bezüglich der Regiestunden des Poliers: In der Regel dürfen Kaderstunden nicht in Rechnung gestellt werden. Falls der Polier jedoch die Arbeiten auf dem Bau direkt beaufsichtigt hat und dies als Regieleistung in der Schlussrechnung des Baumeisters aufgeführt ist, kann es schwierig sein, den Unterschied zwischen der Koordination des Bauführers und der direkten Beaufsichtigung des Poliers nachzuweisen.

Deshalb ist es ratsam, die Situation mit dem Baumeister zu besprechen und zu klären, ob die Regiestunden des Poliers berechtigt sind. Hierbei kann es helfen, konkrete Beispiele zu nennen, anhand derer die Mehrarbeit des Poliers nachvollziehbar wird.

Es sollte jedoch beachtet werden, dass im Werkvertrag auch Festpreise vereinbart werden können. In diesem Fall wären die Regiestunden generell nicht berechtigt.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass es wichtig ist, bei Werkverträgen auf eine eindeutige Leistungsbeschreibung und eine klare Vereinbarung über die Vergütung zu achten. Falls es bei der Ausführung des Vertrags zu Unklarheiten kommt, ist es sinnvoll, das Gespräch mit dem Baumeister zu suchen und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen.

Ich hoffe, ich konnte dir mit diesen Informationen weiterhelfen.

Beste Grüsse,

Stephan

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Hallo FWinkler, ich stimme Stephan zu. Wenn das Einsparen der Regiestunden eine bedeutende Einsparung für dich darstellen würde, ist es möglicherweise sinnvoll, mit dem Baumeister zu diskutieren. Eine einfache Möglichkeit, es zu veranschaulichen, ist, wenn der Bauführer den Polier direkt überwacht und überwacht.

Nessio

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Salü FWinkler,

Bei der SIA-Norm 118 handelt es sich um einen Standardvertrag, den alle Bauvertragsparteien als gemeinsamen Nenner verwenden können, um Vertragsbedingungen festzulegen. Die Vereinbarung eines Zusatzdokumentes dient nur dazu, spezifischere Details zum Vertrag zu definieren.

Daher ist es im vorliegenden Fall besonders wichtig, dass ihr euren Architekten auch beauftragt, euch gegenüber den Handwerkern zu vertreten. Wenn der Baumeister die Regiestunden für den Polier direkt berechnet hat, obwohl dies im Vertrag nicht vereinbart wurde, kann dies ein Vertragsbruch sein.

Ihr solltet dies unbedingt mit dem Baumeister besprechen und ihn fragen, ob es möglich ist, diese Regiestunden aus der Schlussrechnung zu nehmen und sie den vertraglich vereinbarten Bestimmungen anzupassen.

Freundliche Grüsse,

Nicola

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